Unterschied von E- und U-Musik
Von vielen bestritten und als falsch oder überflüssig empfunden: Die Unterscheidung von E- und U-Musik, also von Ernst und Unterhaltung. Abrechnungstechnisch für die Urheber nicht unwesentlich, empfindet sie manch einer als lästig, grausam und überholt.
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Friederike Haufe auf Facebook macht den folgenden Vorschlag Ich mache mir große Sorgen um meine berufliche Zukunft, aber auch um…
Liebe S. - herzlichen Dank für diesen natürlich exakten Kommentar.
Die Sache mit der Umsatzsteuerbefreiung für Musikpädagogen ist etwas komplizierter. So weit ich es verstanden habe, geht es darum: Die…