22. November 2024 Alles muss raus!

(Pop)Musik, Recht und Raum

Man kann es kurz sagen und dabei eine lustige Weisheit abwandeln:

(Pop)Musik ist kein rechtsfreier Raum.

Wenn (Pop)Musiker*innen gelegentlich dazu neigen, in ihren Texten (denn es geht ja regelmäßig nur um Texte) sich explizit zu Politik zu äußern, so ist dagegen ja nichts zu sagen. Es gehört zum Spiel der Kunst dazu, mit Worten und Inhalten zu spielen. Keine Frage, (Pop)Musik ist gesellschaftlich relevant. Innerhalb bestimmter Gruppen und dazwischen ist viel Wortwurst möglich. Gelegentlich führt das zu manchem Todesfall.

Was aber immer mehr nicht mehr differenziert wird, ist, in welchem Umfeld sich Kritik darstellen kann. In manchen Gesellschaften ist ja sogar Musik selbst eine Sache, die nicht zu dulden ist. Man handelt schon gesellschaftskritisch, bobald jemand überhaupt einen Ton riskiert.

Eine Krähe. Foto: Hufner
Eine Krähe. Foto: Hufner

Was Xavier N. nun macht, ist nicht mehr von Kritik allein gedeckt. Es finden sich direkt Aufforderungen zur Äußerung von Unmut, präziser zum Aufruf zur Gewalt gegen Menschen. Das hat aber eben nichts gemein mit Stücken aus den Bauernkriegen oder der französischen Revolution …

Kein Text ohne Kontext.

Wo der Text nicht ästhetisch gedeckt ist, als Kunstwerk oder durch eine ausdrückliche Sprechweise wie “Ironie” oder “Satire” in einem Rahmen, der grundsätzlich rechtsstaatlich gesichert ist, da bleibt ein Text nichts anderes als ein “Text”, die genau so wie jede sprachliche Äußerung im sonstigen gesellschaftlichen Rahmen zu werten ist.

Dass so ein rechtsstaatlich gesicherter Staat und seine Regierung sowie seine Institutionen grundsätzlich der Kritik sich aussetzen müssen, ist damit nicht infrage gestellt. Kritik gehört zum politischen Geschäft.

“Fuck The System” kann im popästhetischen Diskurs gedacht werden. Aufruf zu Gewalt und ähnlichem ist dagegen nicht hinzunehmen. Auch (Pop)Musik ist kein rechtsfreier Raum.

kritische masse newsletter

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.