22. November 2024 Alles muss raus!

Das Vergessen und sein Recht

Seit geraumer Zeit wird über ein „Recht auf Vergessen“ in Sachen Internet diskutiert. Vorausgegangen war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Nach dieser Entscheidung soll es die Möglichkeit geben für Menschen, bestimmte Informationen nicht über eine Suchmaschine wie Google auffindbar zu machen.

Dabei werden nicht die Originaldaten verändert, sondern nur die Möglichkeit, diese Daten über eine Suchmaschine zu erschließen. Ein Recht auf Veränderung der Originaldaten wurde damit nicht eingeschlossen. Im Gegenteil, Gerichte haben solch ein Recht bislang verneint.

Löschanträge bei der nmz

Im Alltag bei nmz-online kommt es auch gelegentlich vor, dass Menschen wünschen, ihre Spuren in der Musik-, Kultur- und Lebensgeschichte zu löschen.

Beispiel:

Es wurde berichtet, dass jemandem fristlos gekündigt wurde. Später wurde diese Kündigung in eine fristgerechte gewandelt. Bei der Suche nach seinem Namen war aber regelmäßig an erster Stelle die fristlose Kündigung erwähnt. Das sind keine besonders netten Informationen für so jemanden, wenn er denn einen Job neu sucht.

Für uns stellt sich da regelmäßig die Frage, was tun? Einerseits geht es um die Zuverlässigkeit der Daten, die man vorhält, also das Versprechen, nicht im Nachhinein Daten zu verändern. Denn wenn da heute es mal so steht und morgen etwas anderes, wird man den Daten misstrauen. Man könnte also die Daten bestenfalls ergänzen und diese Veränderung auch kenntlich machen. Das wäre noch der eleganteste Weg. Er würde zugleich eine Nachforschung nach sich ziehen, ob denn die neuen Daten auch richtig sind.

Der Aufwand dafür aber, lohnt der sich. Man kann die Daten ja auch einfach löschen. Wie wichtig ist es denn, dass derlei Materialien vorhanden sein müssen. Müssen sie? Wem ist damit gedient. Ich denke, es kommt immer auf die Einzelfallprüfung an.

Unabhängig davon sind es doch diese heiklen Dinge, nehmen wir Vorstrafen an, die auch ganz offiziell vergessen werden, von Amts wegen und nach einer gewissen Zeit (Straftilgung). Oder Punkte im Flensburger Register für Verkehrssünder, dem Punktesystem.

Die Vergangenheit

Damit wird ja die Vergangenheit nicht verändert, nur weil die Information darüber fehlt. Denn anders als einen Datensatz kann man sein Leben verändern. Und vielleicht sollte man das auch permanent tun.

Die, die am Verschwinden sind.
Die, die am Verschwinden sind.

Die Sachen sind aus der Vergangenheit bekannt. Franz Kafka, der von seinem Nachlassverwalter wünschte, nach seinem  Tod seine Sachen zu verbrennen. Komponisten, die ihr Frühwerk aus der Geschichte tilgen wollen. Auch das gab es schon. Ein junger Komponist, der wünschte, dass seine bei taktlos akustisch zugänglich gemachten Werke gelöscht werden mögen. Er habe sich in eine andere Richtung entwickelt und will nicht mehr mit diesen jetzt abgelehnten Dingen in Verbindung gebracht werden.

Ich habe ihm nahegelegt, dass dies alles momentane Entscheidungen sind und dass auch diese Musik zu seinem Leben gehört, aber dass ich seinen Wunsch respektiere. Wer hat etwas davon, wenn diese Dinge noch öffentlich sind, wenn sie es nicht sein sollen.

Es ist natürlich das Internet, dass diese Probleme besonders deutlich erzeugt. Und es ist unbedingt erforderlich, dass zum Beispiel bei “sozialen Plattformen” die Möglichkeit vorhanden ist, seinen „Account“ zu löschen. Die Hoheit über die eigenen Daten muss gewährleistet sein.

Von Fall zu Fall

Man muss das wohl von Fall zu Fall entscheiden. Ein Fußballnationalspieler, über den berichtet wird, dass er in die Hotellobby gepinkelt hat, ist bestimmt einer der nächsten, der eine Löschantrag bei Google stellen wird.



Und damit ein Beispiel dafür, wie ein Schuss nach hinten losgehen kann.

Der Datenschwund

Bei alledem, der Satz, das Internet vergesse nichts, ist einfach unrichtig. Wie viele Webseiten sind verschwunden oder im Zuge eine Umstrukturierung verloren gegangen. Was sagt einem, dass das Internet alles behalten muss! Und welche Aufregung löst das aus? Die Dinge verschwinden auch mal wie so vieles. Ob Beethoven heute sein  „Wellingtons Sieg bei Vittoria“ zurückziehen würde?

Andere Gedanken dazu?

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2 Kommentare

  1. Ja: Man begehe nicht den Fehler, „nicht mehr öffentlich zugänglich“ mit „gelöscht“ zu verwechseln. Gilt speziell für die „sozialen Netzwerke“, deren Betreiber niemals etwas vergessen und von denen niemand weiß, was sie an ihren US-amerikanischen Geschäftssitzen mit den nach wie vor vorhandenen Daten so alles anstellen.

    Und in der Tat hat das Internet schon jede Menge Wissen vergessen. Der einschlägige Spruch ist ziemlicher Blödsinn. Nur heißt auch das: Nicht mehr öffentlich zugängliches Wissen wird zum Herrschaftswissen irgendwelcher Institutionen.

    1. Zumindest Wissen der Herrschaften. Denn dieses Wissen wird keine Glaubwürdigkeit erlangen, da es nicht öffentlich ist und somit grundsätzlich dem Verdacht der Veränderung unterliegt.

Kommentare sind geschlossen.

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