Mit dem Datenschutz stimmt etwas nicht. Während man einerseits über die Frage diskutiert, ob IP-Adressen personengebundene Daten seien, wie lange Daten von Logfiles eines Servers aufbewahrt werden dürften und welche Daten überhaupt irgendwo erhoben werden dürfen, ist es im Großraum Schule gelegentlich ziemlich egal.
Zum Thema Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung werden beispielsweise folgende Daten erhoben, und zwar personengebunden von mit Archivierung bis 20171(Link zum Word-Dokument) – existiert nicht mehr:
Name und Vorname, Adresse, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Muttersprache, Spätaussiedler, Vorliegen von Behinderung, Angaben zur Jahrgangsstufe, Eintritts- und Austrittsdatum und Anzahl der absolvierten Teilnehmerstunden.
Das alles nur, weil dies die Förderbedingungen der Europäischen Union, wenn es Mittel aus dem Europäischen Sozialfond erhält (ESF), so vorschreiben. Andernfalls kann es nicht zu einer Förderung kommen.
Ich habe mich deshalb an den Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin gewandt.
Nette, freundliche Menschen dort, die den Vorgang kennen und entsprechende Anfragen verfasst haben, damit sich solche Sachen nicht durchsetzen. Aber es scheint keine Chance zu geben, etwas daran zu ändern. Europa wolle es so. Man könne mir nur raten, die nötigen Felder auszufüllen. Andernfalls müsse man in Kauf nehmen, dass die zu „fördernde” Person nicht an dieser Maßnahme teilnehmen könne. Welches Risiko ich gerne eingehe. Und ich möge in drei Wochen noch einmal anrufen, vielleicht habe sich dann etwas getan.
Es kann doch nicht sein, dass, nur um eine Evaluierung durchzuführen, Daten erhoben werden, die zur Begutachtung der Maßnahme nicht notwendig sind. Wenn dann diese Daten auch noch an „programmumsetzende Institutionen” gehen wie hier SPI Consult GmbH und dann weiter an die technische Hilfe ESF in Berlin, ECG GmbH, dann ist doch das Maß endgültig voll. Selbst wenn die gewissenhaft mit den Daten umgehen sollten, wer könnte da beurteilen.
Die Kritik richtet sich aber auch an die Organisationen, die solche Maßnahmen mitfinanzieren. Hier das Land Berlin selbst und die Agenturen für Arbeit.
Prüfer/innen des Europäischen Rechnungshofes, des Landesrechnungshofes, der Europäischen Union und der für berufliche Bildung zuständigen Senatsverwaltung haben das Recht, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Gerade auch im Bereich Schule, welcher zu den ganz sensiblen Bereichen der menschlichen Entwicklung zählt, sollten solche Datenerhebungen nicht stattfinden. Im besonderen Fall, aber auch insgesamt, sollten diese Dinge in der EU unterbunden werden.
Fussnoten:
- 1(Link zum Word-Dokument) – existiert nicht mehr