Sie kann einem schon auch leid tun, die Gema. Niemand mag sie richtig, alle hauen auf sie drauf. Dabei hat diese Organisation um die 60.000 Berechtigte, eine hübsche Kleinstadt nur von Musik- und Musiktext-Urhebern und allerlei Verlagen. Eine Kleinstadt, die aber gerade mal 812 Millionen EURO aus Gemaerträgen bilanzieren würde. Der SWR – eine Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts – macht da schon mehr, nämlich über 1 Milliarde EURO.
Rettet die Gema vor ihren selbsterwählten Rettern. Urheber, macht euch die Gema untertan.
Vorstandsvorsitzender Reinhold Kreile preist den Rekordertrag. Aber was bleibt davon übrig: Gerade einmal 312 Millionen EURO werden an die etwas 60.000 Berechtigten ausgeschüttet, der Rest ist Verwaltung oder geht ins Ausland oder dient anderen Dingen. Das macht pro Urheber- oder Verwerternase durchschnittlich 5181 EURO im Jahr. Viel ist das nicht.
Mitleid mit der Gema auch wegen ihren Dummheiten nach außen. So entblödete sich der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Jürgen Becker nicht, zur Eröffnung der Popkomm Musikpiraten mit nazistischer Propaganda im Netz und sexuellem Missbrauch an Kindern auf eine Ebene zu setzen. Eigentlich schon das ein Grund für die Gema-Mitglieder seinen augenblicklichen Rücktritt zu fordern. Das ist mehr als peinlich, das ist geschmacklos und unter aller Sau.
„Allein die Access-Provider sind technisch in der Lage, die notwendigen Daten über Musikpiraterie im Internet zu ermitteln. Mit Recht werden jetzt schon die Access-Provider in dem Kampf um die Verhinderung nazistischer Propaganda im Netz einbezogen, ebenso wie bei den Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs von Kindern. So können sie doch auch im Kampf um den Musikdiebstahl im Netz, der in die Milliarden geht, in die Pflicht genommen werden. Hierüber müssen wir mit den Betroffenen selbst, aber auch mit der Politik sprechen.“
Spanisch kommt einem das vor, wo zuvor noch die Gema für der Recht der Privatkopie sich eingesetzt hat, schon aus Gründen des Datenschutzes. Das glaubt der Gema jetzt keiner mehr. Und es ist ärgerlich. Auch wie Kreile in der UN-Menschenrechtscharta rumwühlt und mit Vorliebe zitiert:
”Die Gesetzgeber in aller Welt müssen erkennen, dass das Recht des Urhebers nicht ein vom Staat gewährtes Recht ist, sondern dass dieses Urheberrecht ein vorstaatliches Recht ist. Man mag dies als Naturrecht ansehen, man mag dies als vorkonstitutionelles Recht bezeichnen, man mag dies – und dies mag ich am liebsten – als Menschenrecht postulieren, wie es in der UN-Menschenerechts-Charta, Art. 27 (2), festgehalten ist: Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.“
Anmerkung: In meiner Fassung ist der Satz noch etwas anders und präziser formuliert: ”Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der moralischen [statt geistigen] und materiellen Interessen, die sich aus jeder wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Produktion ergeben, deren Urheber er ist.“ Die Crux dieser Formulierung ist, dass der Begriff des Urhebers erst fixiert werden muss. Nur wenn jemand Urheber ist, dann erwächst ihm Schutz.
Goethe hatte dafür ein gute Gespür übrigens: ”Im Grunde sind wir alle Kollektivwesen, wir mögen uns stellen wie wir wollen. Denn wie weniges haben und sind wir, das wir im reinsten Sinne unser Eigentum nennen! … Ich verdanke meine Werke keineswegs meiner eigenen Weisheit allein, sondern Tausenden von Dingen und Personen außer mir, die mir dazu das Material boten.“
Oder Blaise Pascal: ”Gewisse Schriftsteller sagen von ihren Werken immer: ,Mein Buch, mein Kommentar, meine Geschichte’. Das erinnert an jene braven Spießer, die bei jeder Gelegenheit ,mein Haus’ sagen. Es wäre besser, wenn sie sagten: unser Buch, unser Kommentar, unsere Geschichte; wenn man bedenkt, daß das Gute darin mehr von anderen ist als von ihnen.“
Artikel 27 (1) überliest man gerne, Herr Rechtsgelehrter Kreile: “Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben.“ Erst im Zusammenhang des kompletten Artikels wird ein Schuh draus. Aber da müsste man ja umdenken, in allen Belangen der kulturellen Verfassung einer Demokratie. Besser also, man verkauft sie alle für dumm, die da draußen. Wollen Sie, Herr Kreile, die Erzeugnisse eines Dieter Bohlen als ”Werk der Kunst, der Literatur oder der Wissenschaft“ verkaufen? Gesetzt, man nähme dieses Menschrecht ernst, wie sie es verlangen (und will dem nicht widersprechen), dann würde sich ihr Gema-Ertrag erheblich verringern. Auch die Frage, was passiert nach dem Tode des Urhebers, beantwortet die Menschenrechtscharta nicht. Fehlen mindestens weitere knapp 25 Millionen im Ertrag. Hmmm. Seien Sie doch nicht so naiv, wenn Sie Ernst machen wollen, dann richtig und binden Sie auch Absatz (1) ein, der steht nicht ohne Grund vor Absatz (2).
Man könnte Mitleid bekommen mit dieser Gema, diesem verhältnismäßig kleinen Zwerg im Gesang des Chores von Musikindustrie und Künstlern. Es wird Zeit für einen Stimmbruch.