Unter der Überschrift Vertrauen der Bürger in elektronische Kommunikation gestört kann man heute im Informationsdienst des Deutschen Bundestages etwas über den Versuch des Rates der Europäischen Union erfahren, Daten auf Vorrat zu speichern. Nun, das könnte man ja noch einigermaßen interessant finden, wenn es sich um die Speicherung von Wissen und Kunst handeln würde. Doch darum geht es nicht. Betroffen seien vielmehr Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze oder Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste. Als Hintergrund vermutet die FDP-Fraktion nicht erwiesene Effekte für die Strafverfolgungsbehörden und befürchtet dagegen den Vertrauensverlust der Bürger in E-Kommunikation und Telefon. Das ist ehrenhaft, obgleich das Vertrauen heute schon so erschöpft sein dürfte, dass es auch egal zu sein scheint. Da hilft nur die Kommunikationsüberflutung, die schließlich auch massenhaft passiert.
Natürlich soll man das nicht auf die leichte Schulter nehmen, auch wenn sich schon aus der Erfahrung heraus nachweisen lässt, dass die ganzen Strafverfolgungsbehörden faktisch fast gar nichts erreichen — und erst recht nicht präventiv. Nachher ist man gelegentlich schlauer, aber dazu braucht man nicht das ganze Volk bespitzeln. Ein solches Instrument in normalen Händen ist furchtbar, aber in den sog. falschen Händen ist es verheerend. Denn dann muss man es ja nicht auf Strafverfolgung beschränken.
Berlin: (hib/BOB) Ein Entwurf des Rates der Europäischen Union (EU) schlägt die Einführung von europaweit harmonisierten Regeln zur Vorratsspeicherung von Daten vor. Betroffen sind Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze oder Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste.
Die FDP-Fraktion weist in ihrer Vorbemerkung zu einer Kleinen Anfrage (15/3773) darauf hin, dass die erheblichen Auswirkungen für Bürger und Unternehmer in keinem Verhältnis zu einem nicht erwiesen Effekt für Strafverfolgungsbehörden stünden.
So würde das Vertrauen der Bürger in E-Kommunikation und Telefon nachhaltig gestört, wenn das gesamte Kommunikationsverhalten unter Umständen auf Jahre hinaus abrufbar wäre. Welche Maßnahmen die Regierung als Reaktion auf den Entwurf eines Rahmenbeschlusses der EU-Rates über die Vorratsspeicherung von Daten plant, wollen die Liberalen deshalb unter anderem wissen.
Wie die Regierung die Möglichkeit einschätzt, dass Kriminelle die mit der Vorratsspeicherung beabsichtigten Ermittlungsergebnisse gezielt vereiteln, wollen die Abgeordneten auch in Erfahrung bringen.
Unter der Überschrift Vertrauen der Bürger in elektronische Kommunikation gestört kann man heute im Informationsdienst des Deutschen Bundestages etwas über den Versuch des Rates der Europäischen Union erfahren, Daten auf Vorrat zu speichern. Nun, das könnte man ja noch einigermaßen interessant finden, wenn es sich um die Speicherung von Wissen und Kunst handeln würde. Doch darum geht es nicht. Betroffen seien vielmehr Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze oder Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste. Als Hintergrund vermutet die FDP-Fraktion nicht erwiesene Effekte für die Strafverfolgungsbehörden und befürchtet dagegen den Vertrauensverlust der Bürger in E-Kommunikation und Telefon. Das ist ehrenhaft, obgleich das Vertrauen heute schon so erschöpft sein dürfte, dass es auch egal zu sein scheint. Da hilft nur die Kommunikationsüberflutung, die schließlich auch massenhaft passiert.
Natürlich soll man das nicht auf die leichte Schulter nehmen, auch wenn sich schon aus der Erfahrung heraus nachweisen lässt, dass die ganzen Strafverfolgungsbehörden faktisch fast gar nichts erreichen — und erst recht nicht präventiv. Nachher ist man gelegentlich schlauer, aber dazu braucht man nicht das ganze Volk bespitzeln. Ein solches Instrument in normalen Händen ist furchtbar, aber in den sog. falschen Händen ist es verheerend. Denn dann muss man es ja nicht auf Strafverfolgung beschränken.
Berlin: (hib/BOB) Ein Entwurf des Rates der Europäischen Union (EU) schlägt die Einführung von europaweit harmonisierten Regeln zur Vorratsspeicherung von Daten vor. Betroffen sind Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze oder Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste.
Die FDP-Fraktion weist in ihrer Vorbemerkung zu einer Kleinen Anfrage (15/3773) darauf hin, dass die erheblichen Auswirkungen für Bürger und Unternehmer in keinem Verhältnis zu einem nicht erwiesen Effekt für Strafverfolgungsbehörden stünden.
So würde das Vertrauen der Bürger in E-Kommunikation und Telefon nachhaltig gestört, wenn das gesamte Kommunikationsverhalten unter Umständen auf Jahre hinaus abrufbar wäre. Welche Maßnahmen die Regierung als Reaktion auf den Entwurf eines Rahmenbeschlusses der EU-Rates über die Vorratsspeicherung von Daten plant, wollen die Liberalen deshalb unter anderem wissen.
Wie die Regierung die Möglichkeit einschätzt, dass Kriminelle die mit der Vorratsspeicherung beabsichtigten Ermittlungsergebnisse gezielt vereiteln, wollen die Abgeordneten auch in Erfahrung bringen.
Der Begriff
Der Begriff Vorratsspeicherung als solcher ist tatsächlich Müll. Der Germanist nennt sowas glaube ich eine Tautologie.
Ach Semmel, was interessiert
Ach Semmel, was interessiert mich der Germanist. Eine Tautologie kann doch auch so schön sein, wenn ich ich bin gerade sowas von schleimig drauf sage: der „gute Semmel“. Hmmm? In der Sache hast du natürlich den Kopf auf den Nagel getroffen. Wäre mir entgangen. 😯