30. Dezember 2024 Alles muss raus!

Habemus Papam

<%image(20040524-hufner-06.jpg|120|173|Der Kritiker Huflaikhan)%>

habemus mamam. Oder Denken für Anfänger. Oder was? Horscht Köhler ist demnächst amtierend in Amt und “Würde”. Das Wort will nicht so gerne über die Lippen. Gezeter, Geschrei, Generve. Ein Umschwung komme, ein Zeichen sei gesetzt. Schon früher war die Wahl des Bundespräsidenten nicht immer ganz einfach. Geht auch gar nicht, denn der soll überparteilich sein, ist er auch durchs Amt. Denn eine Rede in fünf Jahren bekommt jeder alle Male noch hin, ein paar Unterschriften und viel Händeschütteln, Interessiert-Gucken, graue-Haare-bekommen, eine-Stiftung-gründen. Das wird selbst der Köhler schaffen.

Daneben wurde eine Diskussion vom Zaun gebrochen, ob man nicht den Bundespräsidenten vom Volke wählen lassen sollte. Kann man machen, aber es ändert sich dadurch auch nicht viel. Aber der Reihe nach.

a) Wählt das Volk direkt, so wird befürchtet, dass irgend ein Hampel BuPrä werden könnte. Die Gefahr besteht, das Volk wählt schließlich auch das Parlament. Jeder weiß, dass es zu 90 Prozent aus Hampeln besteht. Dennoch kommt niemand darauf, das ändern zu wollen.

b) Angenommen, man wählte dennoch direkt, dann, so in zahlreichen Talkshows gestern abend, käme es wieder zu einem Wahlkampf. Das ist es bis jetzt also nie gewesen. Richtig und falsch. Ein Wahlkampf um überparteiliche Personen und Funktionen wäre entschieden anders, als einer um Wahlprogramme. Denn:

c) Warum schlagen Parteien Personen vor? Das ist doch der Kritikpunkt an dieser Wahl insbesondere. Das Rumgeschachere um Schäuble, Stoiber, Köhler seitens der Parlamentsparteien und ihrer Wortführer war das Stinkerste an der jetzigen Wahl. Es zeigt i) die Beliebigkeit der Person und ii) das Machtgepokere zwischen Parteien. Das ist eine Chance für Zünglein-an-der-Waage-Parteien. Wir hatten in über 50 Jahren Bundesrepublik:
2 x SPD – Heuss Heinemann und Rau
2 x FDP – Heinemann Heuss und Scheel
5 x CDU – Lübke, Carstens, Weizsäcker, Herzog und Köhler

d) Der doppelte Murks. Es gibt die Angst vor der Volkswahl, weil dann irgendwer BuPrä werden könnte, gleichzeitig sagt man, das sei wiederum egal, weil der sowieso keine Regierungspolitik betreibe und damit ohnehin eine Art kastriertes Amt bekleide. Deswegen will man bei einer Volkswahl dem BuPrä mehr Amt (“Würde” geht nicht vom Parlament aus) geben. Aber warum, weil er vom Volk gewählt ist? Was soll die Logik dahinter sein. Ein Dilemma. Denn Kritiker der Direktwahl, die ansonsten durchaus für eine stärkere Bürgerbeteiliung sind, wenden ein, dass so eine Form der Partizipation reine Augenwischerei sei, ein Amt fürs Volk sozusagen. Es schreibt Oliver Eberl in den “Blättern”:
Der Ruf nach der Direktwahl des Bundespräsidenten erklärt sich letztlich nur aus seiner Ablenkungs- und Ableitungsfunktion in Zeiten des von den Wählern gefühlten Legitimationsdefizits der Volksvertreter.
(…)
Während die Politik nur mehr medial begleitete Selbstgespräche führt, kann sich das Volk über Köpfe streiten. Die Inhalte werden dann ohne weitere Störgeräusche an den Orten der Repräsentation von einer längst mit entsprechenden Experten-Kommissionen zu einer Gesamtpartei der Modernisierer zusammengeschlossenen Kaste bestimmt.
(…)
Demokratie wird da gewährt, wo es um symbolische Fragen geht, während sie dort, wo sie den berufsmäßigen Trägern der Entscheidung in die Quere kommen könnte, unerwünscht ist. Damit ist keineswegs allein das Fehlen plebiszitärer Elemente im Grundgesetz gemeint, sondern schon die permanente Neigung der Regierung, sich vom Parlament unabhängig „handlungsfähig“ zu machen, wie sie sich etwa im geplanten Entsendegesetz für die Bundeswehr ausdrückt.
Erst ein Blick auch auf die Argumente, die gegen die Direktwahl vorgebracht werden, offenbart allerdings das ganze, tiefsitzende Unverständnis gegenüber der eigenen Demokratie und den Gründen für das Scheitern ihres Vorgängers.
Quelle: Oliver Eberl, Vom Ersatzkaiser zum Demokratieersatz, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 4/2004, S. 392 f. Im Netz als PDF

Die Aufgaben des BuPrä selbst haben ohnedies wenig gemein mit dem, was eigentlich interessant wäre:
Artikel 58 GG [Gegenzeichnung]
Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister. Dies gilt nicht für die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, die Auflösung des Bundestages gemäß Artikel 63 und das Ersuchen gemäß Artikel 69 Abs. 3.

Artikel 59 GG [Völkerrechtliche Vertretung des Bundes]
(1) Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten.
(2) Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend.

Artikel 60 GG [Beamtenernennung – Begnadigungsrecht – Immunität]
(1) Der Bundespräsident ernennt und entläßt die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Er übt im Einzelfalle für den Bund das Begnadigungsrecht aus.
(3) Er kann diese Befugnisse auf andere Behörden übertragen.
(4) Die Absätze 2 bis 4 des Artikels 46 finden auf den Bundespräsidenten entsprechende Anwendung.

Der BuPrä muss also wenigstens seinen Namen schreiben können und “Grüß Gott” [oder “Herzlich Willkommen”] sagen.

e) Was stört also? Es stört einzig die Art und Weise, wie die Vorschläge für die Kandidaten für dieses Amt gesammelt werden. Das wirkt wie ein Hin-und-her, ein rein taktisches Spiel. Was wäre passiert, wenn SPD/Grüne/Bündnis 90 statt Frau Schwan, Frau Süssmuth oder Herrn Schäuble nominiert hätten. Wer agiert und wer wie reagiert, ist damit wesentlich eine Frage der Mehrheitsbildung der Bundesversammlung. Was muss die CDU/CSU machen, dass die FDP nicht mit der Opposition stimmt? Die Wahl des BuPrä ist mithin nur der Versuch, eine Mehrheit für einen Kandidaten zu beschaffen und der Kanidate muss so beschaffen sein, dass er die Mehrheit hinter sich bindet. Das geht mal gut und mal geht das schief.

f) Lösung des Problems. Zumindest eine theoretische. Die Kandidaten für dieses Amt müssen von einer überparteilichen und unabhängigen Komission vorgeschlagen werden. Zwar scheint dies nicht möglich, weil selbstverständlich diese Kommission auch wieder irgendwie legitimiert werden müsste. Dennoch, dieses Vertrauen habe ich durchaus, so eine überparteiliche Organisation gibt es im Prinzip ja in unserem Staatswesen: Das Bundesverfassungsgericht.
Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

Ich bin mir zwar nicht sicher, ob das mit dem Grundgesetz vereinbar wäre oder schlimmer noch gewisse rekursive Gefahren beinhalten würde, dennoch steht für mich dieses Gericht seit einiger Zeit weit über allen anderen Organen der Bundesrepublik Deutschland. Zumindest würden da die Partei-Helden schön doof gucken.

Damit stehe ich nicht ganz allein. Die letzte Shell-Studie hat das “Vertrauen in gesellschaftliche Gruppierungen und Institutionen” gemessen (Mittelwert wäre: 3 – Skala 1 bis 5).
An erster Stelle: Gerichte, (3,6 West / 3,4 Ost)
An vorletzter Stelle: Unternehmerverbände (2,7 West / 2,5 Ost)
An letzter Stelle: Parteien (2,6 West / 2,5 Ost)
Quelle: Jugend 2002, 14. Shell-Studie, Ffm 2002, S. 105.

Dass an Platz zwei die Polizei steht (im Westen gleichauf mit den Gerichten) gibt zu denken. Aber das will mal ignoriert sein. Da sieht man schon, warum diese BuPrä-Wahl so einen bitteren Beigeschmack hinterlassen hat.

g) Egalität. Im Prinzip ist mir wurscht, wer deutscher Ehren-Kaiser wird und wie er gewählt wird, Hauptsache ist doch, er/sie vertritt sein/ihr Amt gut.

<%image(20040524-hufner-06.jpg|120|173|Der Kritiker Huflaikhan)%>

habemus mamam. Oder Denken für Anfänger. Oder was? Horscht Köhler ist demnächst amtierend in Amt und “Würde”. Das Wort will nicht so gerne über die Lippen. Gezeter, Geschrei, Generve. Ein Umschwung komme, ein Zeichen sei gesetzt. Schon früher war die Wahl des Bundespräsidenten nicht immer ganz einfach. Geht auch gar nicht, denn der soll überparteilich sein, ist er auch durchs Amt. Denn eine Rede in fünf Jahren bekommt jeder alle Male noch hin, ein paar Unterschriften und viel Händeschütteln, Interessiert-Gucken, graue-Haare-bekommen, eine-Stiftung-gründen. Das wird selbst der Köhler schaffen.

Daneben wurde eine Diskussion vom Zaun gebrochen, ob man nicht den Bundespräsidenten vom Volke wählen lassen sollte. Kann man machen, aber es ändert sich dadurch auch nicht viel. Aber der Reihe nach.

a) Wählt das Volk direkt, so wird befürchtet, dass irgend ein Hampel BuPrä werden könnte. Die Gefahr besteht, das Volk wählt schließlich auch das Parlament. Jeder weiß, dass es zu 90 Prozent aus Hampeln besteht. Dennoch kommt niemand darauf, das ändern zu wollen.

b) Angenommen, man wählte dennoch direkt, dann, so in zahlreichen Talkshows gestern abend, käme es wieder zu einem Wahlkampf. Das ist es bis jetzt also nie gewesen. Richtig und falsch. Ein Wahlkampf um überparteiliche Personen und Funktionen wäre entschieden anders, als einer um Wahlprogramme. Denn:

c) Warum schlagen Parteien Personen vor? Das ist doch der Kritikpunkt an dieser Wahl insbesondere. Das Rumgeschachere um Schäuble, Stoiber, Köhler seitens der Parlamentsparteien und ihrer Wortführer war das Stinkerste an der jetzigen Wahl. Es zeigt i) die Beliebigkeit der Person und ii) das Machtgepokere zwischen Parteien. Das ist eine Chance für Zünglein-an-der-Waage-Parteien. Wir hatten in über 50 Jahren Bundesrepublik:
2 x SPD – Heuss Heinemann und Rau
2 x FDP – Heinemann Heuss und Scheel
5 x CDU – Lübke, Carstens, Weizsäcker, Herzog und Köhler

d) Der doppelte Murks. Es gibt die Angst vor der Volkswahl, weil dann irgendwer BuPrä werden könnte, gleichzeitig sagt man, das sei wiederum egal, weil der sowieso keine Regierungspolitik betreibe und damit ohnehin eine Art kastriertes Amt bekleide. Deswegen will man bei einer Volkswahl dem BuPrä mehr Amt (“Würde” geht nicht vom Parlament aus) geben. Aber warum, weil er vom Volk gewählt ist? Was soll die Logik dahinter sein. Ein Dilemma. Denn Kritiker der Direktwahl, die ansonsten durchaus für eine stärkere Bürgerbeteiliung sind, wenden ein, dass so eine Form der Partizipation reine Augenwischerei sei, ein Amt fürs Volk sozusagen. Es schreibt Oliver Eberl in den “Blättern”:
Der Ruf nach der Direktwahl des Bundespräsidenten erklärt sich letztlich nur aus seiner Ablenkungs- und Ableitungsfunktion in Zeiten des von den Wählern gefühlten Legitimationsdefizits der Volksvertreter.
(…)
Während die Politik nur mehr medial begleitete Selbstgespräche führt, kann sich das Volk über Köpfe streiten. Die Inhalte werden dann ohne weitere Störgeräusche an den Orten der Repräsentation von einer längst mit entsprechenden Experten-Kommissionen zu einer Gesamtpartei der Modernisierer zusammengeschlossenen Kaste bestimmt.
(…)
Demokratie wird da gewährt, wo es um symbolische Fragen geht, während sie dort, wo sie den berufsmäßigen Trägern der Entscheidung in die Quere kommen könnte, unerwünscht ist. Damit ist keineswegs allein das Fehlen plebiszitärer Elemente im Grundgesetz gemeint, sondern schon die permanente Neigung der Regierung, sich vom Parlament unabhängig „handlungsfähig“ zu machen, wie sie sich etwa im geplanten Entsendegesetz für die Bundeswehr ausdrückt.
Erst ein Blick auch auf die Argumente, die gegen die Direktwahl vorgebracht werden, offenbart allerdings das ganze, tiefsitzende Unverständnis gegenüber der eigenen Demokratie und den Gründen für das Scheitern ihres Vorgängers.
Quelle: Oliver Eberl, Vom Ersatzkaiser zum Demokratieersatz, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 4/2004, S. 392 f. Im Netz als PDF

Die Aufgaben des BuPrä selbst haben ohnedies wenig gemein mit dem, was eigentlich interessant wäre:
Artikel 58 GG [Gegenzeichnung]
Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister. Dies gilt nicht für die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, die Auflösung des Bundestages gemäß Artikel 63 und das Ersuchen gemäß Artikel 69 Abs. 3.

Artikel 59 GG [Völkerrechtliche Vertretung des Bundes]
(1) Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten.
(2) Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend.

Artikel 60 GG [Beamtenernennung – Begnadigungsrecht – Immunität]
(1) Der Bundespräsident ernennt und entläßt die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Er übt im Einzelfalle für den Bund das Begnadigungsrecht aus.
(3) Er kann diese Befugnisse auf andere Behörden übertragen.
(4) Die Absätze 2 bis 4 des Artikels 46 finden auf den Bundespräsidenten entsprechende Anwendung.

Der BuPrä muss also wenigstens seinen Namen schreiben können und “Grüß Gott” [oder “Herzlich Willkommen”] sagen.

e) Was stört also? Es stört einzig die Art und Weise, wie die Vorschläge für die Kandidaten für dieses Amt gesammelt werden. Das wirkt wie ein Hin-und-her, ein rein taktisches Spiel. Was wäre passiert, wenn SPD/Grüne/Bündnis 90 statt Frau Schwan, Frau Süssmuth oder Herrn Schäuble nominiert hätten. Wer agiert und wer wie reagiert, ist damit wesentlich eine Frage der Mehrheitsbildung der Bundesversammlung. Was muss die CDU/CSU machen, dass die FDP nicht mit der Opposition stimmt? Die Wahl des BuPrä ist mithin nur der Versuch, eine Mehrheit für einen Kandidaten zu beschaffen und der Kanidate muss so beschaffen sein, dass er die Mehrheit hinter sich bindet. Das geht mal gut und mal geht das schief.

f) Lösung des Problems. Zumindest eine theoretische. Die Kandidaten für dieses Amt müssen von einer überparteilichen und unabhängigen Komission vorgeschlagen werden. Zwar scheint dies nicht möglich, weil selbstverständlich diese Kommission auch wieder irgendwie legitimiert werden müsste. Dennoch, dieses Vertrauen habe ich durchaus, so eine überparteiliche Organisation gibt es im Prinzip ja in unserem Staatswesen: Das Bundesverfassungsgericht.
Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

Ich bin mir zwar nicht sicher, ob das mit dem Grundgesetz vereinbar wäre oder schlimmer noch gewisse rekursive Gefahren beinhalten würde, dennoch steht für mich dieses Gericht seit einiger Zeit weit über allen anderen Organen der Bundesrepublik Deutschland. Zumindest würden da die Partei-Helden schön doof gucken.

Damit stehe ich nicht ganz allein. Die letzte Shell-Studie hat das “Vertrauen in gesellschaftliche Gruppierungen und Institutionen” gemessen (Mittelwert wäre: 3 – Skala 1 bis 5).
An erster Stelle: Gerichte, (3,6 West / 3,4 Ost)
An vorletzter Stelle: Unternehmerverbände (2,7 West / 2,5 Ost)
An letzter Stelle: Parteien (2,6 West / 2,5 Ost)
Quelle: Jugend 2002, 14. Shell-Studie, Ffm 2002, S. 105.

Dass an Platz zwei die Polizei steht (im Westen gleichauf mit den Gerichten) gibt zu denken. Aber das will mal ignoriert sein. Da sieht man schon, warum diese BuPrä-Wahl so einen bitteren Beigeschmack hinterlassen hat.

g) Egalität. Im Prinzip ist mir wurscht, wer deutscher Ehren-Kaiser wird und wie er gewählt wird, Hauptsache ist doch, er/sie vertritt sein/ihr Amt gut.

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7 Kommentare

  1. Was ich nicht verstehe (bei

    Was ich nicht verstehe (bei aller Hochachtung für die fleißige Zusammenstellung von Quellen und Gedanken): Warum so viele von mir geschätzte Zeitgenossen so viel Zeit und Hirn mit dieser Frage verbringen. Ist da vielleicht auch die von Eberl angedeutete Ersatzbefriedigung im Spiel?
    Mal ehrlich – abgesehen von den beiden lustigerweise von Ihnen in der Parteizugehörigkeit verwechselten Heuss und Heinemann (der ja mal in der CDU war und _deshalb_ ein Wechselfanal darstellte) hatten wir ja nun einmal keine großen Präsidenten. Und das mag vielleicht sogar gut sein. OK, den Weizsäcker mit seiner bildungsbürgerlich-protestantischen Moral, den mögen wir. Aber sonst? Herzogs bigotte Ruck-Aphoristik? Raus moraline Greisenart? Carstens´Vergangenheitsverdrängung? Geh ma fott!
    Es ist nun mal das Los dieser Republik, dass die einzig Interessanten offenbar die unterlegenen Frauen waren: Luise Rinser, Hildegard Hamm-Brücher (die gewählt worden wäre anstatt von Herzog – was wäre uns erspart worden!! – wenn die SPD nicht so dämlich an Rau festgehalten hätte).

  2. Hallo Wolfgang. Dass ich das

    Hallo Wolfgang. Dass ich das hartnäckig verwechsle (Heinemann und Heuss), gibt erst mal mir zu Denken. Das ist mir wirklich peinlich.
    Natürlich stimmt es, dass diese Ausarbeitung hier von mir etwas Überflüssiges ist. Das interessiert niemanden richtig und ich habe es in sieben Tagen vergessen. Wichtig auch der Hinweis auf die Unterlegenen. Frau Hamm-Brücher hätte ich auf jeden Fall meine Stimme gegeben.

    Es stimmt auch meines Erachtens die Einschätzung der sog. großen Bundespräsidenten. Vielleicht ist es einfach der Fehler, dass man dem Amt zu viel zumuten will: Nämlich Engagement, Weisheit, Unbestechlichkeit und vielleicht auch einmal einen Blick über eine Legislaturperiode. Schön ists, wenn einem das gelingt. Aber die Aufgabe der Bundespräsidenten ist es nicht. Er/Sie soll nur nicht unangenehm auffallen. Das gelang manchem weniger. Ich sollte es mir nicht anmaßen, das “abschließend” beurteilen zu können.

    Jedoch – und da widerspreche ich dir, in dem ich dir Recht gebe – die “Ersatzbefriedigung” ist wohl wirklich nur Ersatz. Zu ergründen wäre, warum diese Ersatzbefriedigung so ausgeübt wird und vor allem, was sie verdecken will. So etwas kommt nicht von ungefähr. Fast bin ich geneigt, darum eher die Abwertung des Amtes zu befürworten. Damit eben nicht der Bundespräsident zum Ersatzkaiser verkommt. Dafür wären auch ganz andere Personen immer schon geeignet gewesen wie Wolfgang Ullmann oder Bärbel Bohley, Konrad Weiss auch – um auch mal Leute aus der Ex-DDR zu nennen.

    Fragen gesellschaftlicher Art gehören meines Erachtens nicht in die Hand “einer” Person, die es richten soll, sondern sind gesamtgesellschaftliche Fragen und gehören allgemein diskutiert.

    Das nur mal eingestreut.

  3. bleibt noch die frage offen,

    bleibt noch die frage offen, welch caritativem hobby köhlers olle fröhnen wird: verhaltensgestörte kinder börsencrashgeschädigter alleinerziehender anlageberaterinnen?

  4. Das scheint mir eine

    Das scheint mir eine würdige Aufgabe zu sein. Vielleicht kommt aber auch alles ganz anders. Herr Köhler erlebt sein Damaskus und wirft die Wechsler aus dem Tempel.

  5. Hmmm. Vor allem, wo die Eva

    Hmmm. Vor allem, wo die Eva dem Horscht in Tübingen (wenn ich den Berichten trauen darf) so hübsch über den Mund gefahren ist als es um die Frauenfrage ging (was immer das nun wieder sein mag).

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