Jedes Jahr, immer die gleiche Zeit, 23. April, wird der Tag des geistigen Eigentums begangen. Und jedes Jahr kommen die Reden vom Himmel gepurzelt. Zum Beispiel vom Deutschen Kulturrat: Deren Geschäftsführer salbadert schön:
“Das Urheberrecht dient dem Schutz des Künstlers und seines Werks sowie dem Entstehen neuer Werke. Der urheberrchtliche Schutz muss in der digitalen Welt, in der territoriale Grenzen keine Rolle mehr spielen, aufrechterhalten und verbessert werden. Geistiges Eigentum ist das Pfund, mit dem unsere Gesellschaft wuchern sollte. Künstlerische, schöpferische Leistungen müssen eine ebenso große Wertschätzung erfahren, wie Erfindungen der sogenannten Ingenieurskunst. Wir brauchen eine neue Wertschätzungskultur für künstleriche Leistungen und damit letztlich für das Urheberrecht.” [Quelle]
Und für die richtige Schreibweise von „künstleri[s]ch“. Da hat sich wohl die Kohlsche Aussprache Bahn gebrochen. Aber das ist nur nebenbei gesagt, von einem Legastheniker. Der Deutsche Kulturrat macht ja eine Zeitung. In der werden schöpferische Leistungen wie Fotos verbraten. Wie sehr man die Künstler wertschätzt, sieht man nicht zuletzt daran, dass ein Haufen der Bilder aus dem Fundus von Bilderdatenbanken stammt. So kann man auch seine Wertschätzung ausdrücken. Und wir sollten das übertragen auf alle Kultureinrichtungen. Was nützt das Urheberrecht, wenn man nicht an sein angemessenes Honorar kommt?