Kuriositäten um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das seit heute Gesetz ist. Dazu ein Blick in die Geschichte der Blogs und die Kontroverse um Zitate in Presseerzeugnissen. Es wird geheuchelt auf vielen Seiten.
Seit heute Gesetz, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Kurz gesagt müssen Aggregatoren oder auf Presseinfomationen spezialisierte Suchmaschinen Lizenzen dann erwerben, wenn sie Presseprodukte ausschnittsweise in Ergebnislisten anzeigen. Das Gesetz gilt auch für Presseverlage, die das nicht wünschen. Man muss um Erlaubnis fragen und die Lizenz-Kosten ermitteln, seien sie auch Größe 0.
Google hat das gemacht. Im Vorfeld. Presseverlage mussten sich dazu äußern, ob sie es wünschen, dass Google sie in Ergebnislisten führt oder nicht. Google wollte aber auf keinen Fall Lizenzgebühren entrichten.
Die Presseverlage, die am lautesten nach dem Leistungsschutzrecht riefen, machen davon jetzt keinen Gebrauch, zumindest Google gegenüber. Und angeblich vorläufig wie die Axel-Springer-Hanseln sagen und großartig behaupten, die Erlaubnis nur auf Widerruf erteilt zu haben. Das wird herausgestellt, dabei hat Google das nie gefordert. Beim Google-Verfahren wird niemand auf Dauer an seine Entscheidung gebunden. Jederzeit kann man auf sein Recht wieder pochen.
Nur die Frage: Was soll das Gesetz, wenn selbst die, die es wollten, es nicht nutzen? Geht es am Ende um ein anderes Ziel. Geht es nicht gegen Google sondern all die anderen Aggregatoren und Newssuchmaschinen? Sind eventuell anfallende rss-Feed mit entsprechennden rechtlichen Hinweisen versehen worden. Oder liegen sie als Mausefallen am Wegesrand um ganz andere Fische zu fangen.
Zurück in die Geschichte. Vor gut zehn Jahren entdeckten zahlreiche Zeitungen die Blogs für sich. Nicht, dass sie selbst welche führten, sondern dass sie aus ihnen wie in einer Presseschau zitierten. Damals entbrannte ein Streit darüber, ob die das dürfen. Aber eher von Seiten der netzaktiven Blogger. Und schon damals musste man sich fragen, sind die Zitierten nicht für die Nutzung ihrer Leistung zu honorieren und zuvor um Erlaubnis zu fragen. Ich fand das damals als ziemlich unsinnig. Es widerspricht dem Prinzip der öffentlichen auch politischen Kommunikation.
Und das führt zur Frage, was taugt unsere Kommunikation in den Medien überhaupt?
Oh, mit dieser letzten Frage,
Oh, mit dieser letzten Frage, der Herr, betreten wir ein wohl zu weites Feld, wie der alte Briest sagen würde.
Es gibt keine Kommunikation
Es gibt keine Kommunikation in den Systemmedien. Dort wird verlautbart und das LSR richtet sich letztendlich gegen die Blogger, auch wenn die das heute noch nicht glauben wollen. Ich hab heute dazu geschrieben:
http://duckhome.de/tb/archives/11181-Das-Leistungsschutzrecht-als-Chance-begreifen.html
Das weite Feld, Indica, ist
Das weite Feld, Indica, ist möglicherweise gar nicht so weit. Denn mir scheint die Sache einfach zu sein, Kommunikation in Medien, die einem nicht gehören, die man nicht selbst bestimmt, sind immer gefährliche Medien, nämlich Medien, denen man potentiell nicht vertrauen kann. Wenn man Dinge abhören kann, kann man sie sicher auch verändern. Aber eine rein gesicherte Kommunikation in abgeschotteten Medien will keiner haben. Das ist wieder Kampf gegen den Terrorismus von Seiten des Staates, nur umgekehrt – und fatal umgekehrt, weil sich Einzelne verteidigen gegen eine weitaus größere Machtkonstellation.
Man muss darüber ja nicht paranoid werden.
Jochen, das LSR macht, selbst wenn es diejenigen momentan nicht beanspruchen, die es auf den Weg gebracht haben, das Vertrauen untereinander kaputt. Aber auch heute kann dich jeder x-beliebige wegen irgendetwas Absurdem und eigentlich grundlos vor den Kadi ziehen. Man muss mit allem rechnen. Aber jetzt noch mehr.