Das Urheberrecht erlischt — wie bekannt — 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. 1935 starb der Komponist Alban Berg. Somit läuft da das Urheberrecht an den Werken aus. Vielleicht nicht ganz, weil einige Dinge erst nachträglich in eine Fassung kamen, die erst ab diesem Zeitpunkt dann laufen. Das hängt auch mit der Veröffentlichungslage zusammen. Egal.
So bekloppt die Regelung auch ist, manchmal ist sie einfach hilfreich. Sie wird dem Urheber nicht gerecht, diese Regelung, aber alle halten daran fest und machen nur Korrekturen an der Dauer der Geltung. Egal. Die Nachteile sind bekannt, die Ungerechtigkeiten daraus auch, aber egal. Jetzt ist gemeinfrei, was es bis zum Anfang des Jahres noch nicht war.
Bei Veröffentlichungen von Aufnahmen liegt die Sache noch etwas anders. Da sind die Zeiten kürzer. Man hat wohl eine Aufnahme des Violinkonzertes von Berg auch früher schon nachveröffentlichen können, musste aber Urheberrechtsabgaben kalkulieren. Das ist vorbei.
1936 hat in London Anton Webern das Violinkonzert von Berg mit dem Geiger Louis Krassner und dem Orchester der BBC eingespielt. Diese Aufnahme kann man jetzt also hören. Berg hat das Stück in dessen Auftrag verfasst und seine Oper Lulu liegen lassen. Am 24.12.1935 starb Berg an einer Blutvergiftung. Die unnütze Tragik dieses Todes, zusammen mit der Widmung des Stücks („Dem Andenken eines Engels“), die unmittelbare emotionale Verdichtung, die wie bei kaum einem anderen Stück, den Zusammenhang intuitiv erahnen lässt, zumindest bei denen, die die okzitendale Musikkultur in die Wiege gelegt bekamen, das macht dieses Stück auch so sprechend, so ergreifend.
Adorno schrieb:
Beiläufig gesagt, das Violinkonzert ist sehr rasch entstanden; wer Berg genau kennt, wird vermuten, die vielberufene Vereinfachung und Abklärung des Stils, die dem Stück seine Popularität verschaffte, habe etwas mit der Not der Auftragskomposition zu tun, aus der er die Tugend eines weniger mühsamen und gehemmten Produktionsprozesses machte. Er wollte in dem Werk, wie in einem Zwischenspiel, das Komponieren sich ein wenig erleichtern, und das öffnete manche seiner neuen Perspektiven; so, daß Berg dort, wo er ursprünglich ein Sonatenallegro, die symphonische Mitte geplant haben soll, eine lange Kadenz auskomponierte. An manchen der einfachsten, den hohen Verstand irritierenden Stellen wie dem zweimaligen Zitat des Kärntner Liedes ist das Violinkonzert von einer herzbrechenden Gewalt der Rührung wie kaum etwas anderes aus Bergs Hand.
Ganz am Ende hört man das Kärntner-Lied auch hier, nach dem katastrophischen Anfang, nach der Bach-Einmontage des Chorals „Es ist genug“. Ich habe es erlebt, wie Menschen bei dieser Musik zu Tränen gerührt waren, auch wenn sie den Widmungszusammenhang nicht kennen. Bergs Violinkonzert ist ein Meisterwerk seiner Gattung.
Hier zu hören unter der Leitung seines kompositorischen Nachbarn, Anton Webern, der selbst später Opfer eines unnützen Todes wurde.
Eben noch wollte ich
Eben noch wollte ich schimpfen wie ein Rohrspatz und diese gesamte Internetscheiße zum Orkus jagen. Dann habe ich doch das Stück von Berg mir anlaufen lassen.
Plötzlich war mir dieses Vorhaben dann egal. „Das Internet ist wie das Leben, nur falscher noch.“
Hab die Aufnahme schon
Hab die Aufnahme schon länger auf CD, sie ist wirklich ergreifend. Wo ist sie jetzt frei verfügbar?
Das Gesetz sagt: „(1) Die
Das Gesetz sagt: „(1) Die Schutzdauer der verwertungsrechtlichen Befugnisse und der Vergütungsansprüche der ausübenden Künstler regelt § 82 UrhG: Ist die Darbietung des ausübenden Künstlers auf einen Bild- oder Tonträger aufgenommen worden, so erlöschen die Rechte des ausübenden Künstlers fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Bild- oder Tonträgers oder, wenn seine erste erlaubte Benutzung zur öffentlichen Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser. Die Rechte des ausübenden Künstlers erlöschen jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Darbietung, wenn der Bild- oder Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden ist.“