24. Dezember 2024 Alles muss raus!

Opus 1 / Kunstfreiheit und Demokratie / Rindenwahnsinn

Opus 1 und anderes Geschwurbel

In der HörBar Nr. 111 hat sich in der letzten Woche Michael Kube mit Werken auseinandergesetzt, die die Opuszahl 1 tragen. Da möchte ich Sie kurz langweilen, denn auch ich war mal ein Komponist. Als Jugendlicher hatte ich da gleich mehrere Opus 1 geschrieben, weil die mir alle nicht gut genug waren als Opus 1! Was macht man da, was wird mein Nachlassverwalter heulen.

Ich hatte spontan die Idee, die ich auch aus hauptberuflicher Texter später immer wieder umsetzte: Ich fing mit Opus 3 an. Das hatte dann einzelne Buchstaben von a bis j. Weil, die waren alle nett, aber doch nicht Opus-1-mäßig. Dann arbeitete ich mich langsam zurück. Ein Streichquartett von wenigen Takten wurde Opus 2. Opus 1 wurde dann ein Bläsersextett, das, wie die meisten Sachen von mir, unaufgeführt blieb. Nur nebenbei.

Später habe ich dann eine Theorie entwickelt, dass man für jedes Werk eine eigene Opuszahl finden müsse, die zum Stück passen würde. Da war dann ein Oboenquintett op. 47. Das empfand ich richtig und passend. Ich hatte auch die Idee, für jede Besetzung jeweils nur eine einzige Komposition zu schreiben. Mit der ist dann ja auch alles für diese Besetzung gesagt und getan.

Raten Sie mal, warum meine Karriere als Komponist nicht von großer Dauer war. Bzw. was soll das mit der Karriere. Vielleicht werden meine Stück dann doch in wenigen hundert Jahren als Werke einen kleinsten Kleinstmeisters wiederentdeckt. Mindestens als schlechtes Beispiel. (So in der Art habe ich es heute für den Newsletter der nmz geschrieben.)

Gut zu lesen

Loom & Thread: Island Grammar

Einen überaus klugen und differenzierten Text zur Frage von Kunst und Kritik, zu Demokratie und Zensur, zu Rassismus und Antisemitismus gibt es von Meron Mendel in den Blättern für deutsche und internationale Politik in der Februar-Ausgabe.

Kunstfreiheit und Antisemitismus – Für eine Kultur der Kritik, nicht des Verbots

„… Wir halten fest: Kritik an Kunst ist immer erlaubt und legitim, sie gehört zur Kunst dazu. Dennoch ist die Forderung falsch, dass der Staat Kunst verhindert, die von jemandem als anstößig empfunden wird. Der Forderung, jeden Trigger, alles, was irritierend oder schmerzhaft sein könnte, möglichst aus der Kunst, Kultur und der öffentlichen Kommunikation zu verbannen, kann vom Staat nicht erfüllt werden. Er sollte es auch nicht. Die Betonung der Differenzen, der Marginalisierung der eigenen Position und der Status als Opfer (oder dessen Anwalt), darf nicht in selbstgerechten Forderungen nach Zensur und Sanktionen münden. …“

Damals

Bin dabei eine wichtige Erfahrung dergestalt zu machen, dass nicht alles, was mich umgibt, entweder Feind oder Freund ist. Aber auch umgekehrt, was sehr wichtig ist.

Rindenwahnsinn. Foto: MH
Rindenwahnsinn. Foto: MH

 

 

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