26. Dezember 2024 Alles muss raus!

Kulturgeldwäsche: Kulturpass kommt

Hauptsache die Bürokratie funktioniert. Über den Kulturpass für Jugendliche habe ich mich in der Dezember-Ausgabe der neuen musikzeitung bereits geäußert (Kultur passé) in der Hoffnung, dass es ein Rohrkrepiere werde. Weil weder das Angebot schon rechnerisch stimmt, es sei denn, man kalkuliere die Nichtnutzung ein. Und weil das konkrete Angebot am Personenkreis vorbeigehen dürfte. In bestem Bürokrat:innen-Deutsch heißt das:

Die zum KulturPass zugelassenen Kulturkategorien orientieren sich dabei an den beihilferechtlichen Bestimmungen (Art. 53, 54 AGVO). (Quelle)

Dort liest man:

Förderberechtigte Angebote sind:

  • Bücher (mit Ausnahme von E-Books & Schulbüchern)
  • Eintrittskarten für: Museen, Gedenkstätten, Parks und Schlossgärten
  • Kinofilme
  • Konzerte
  • Musikinstrumente
  • Noten (nur Print)
  • Theaterstücke & Performances
  • Tonträger (Quelle)

Wie schon an anderen Stellen hervorgehoben, keine Bildungsveranstaltungen (Musikunterricht, Kurse an Volkshochschulen …) dabei, keine Software, keine digitalen Waren. Aber immerhin – falls sich ein entsprechendes Management dafür interessieren würde als Anbietende:r – wäre auch ein Konzert mit Roger Waters ganz sich förderberechtigt; mit einem Elster-Zertifikat sollte es schon gehen.

Es geht nicht wirklich um 18-jährige. Das erklärt sich aus dem Anliegen des Passes selbst:

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird ein kulturpolitischer Schwerpunkt auf Kulturanbietende vor Ort gelegt. Diese waren von den zur Pandemiebekämpfung ergriffenen Maßnahmen besonders betroffen und haben erhebliche Umsatzrückgänge erlitten. Sie leiden nach wie vor unter einem starken Publikumsschwund. (Quelle)

Man will die Kulturanbietenden (sic!) auf dem Rücken des Gutmeinenstums stärken. Die 18-jährigen benötigt man nur quasi als Kulturgeldwäscher:innen. Aber was kann man mit 200 Euro so anfangen, beispielsweise im Musikinstrumentenbereich – eine Gitarre vielleicht bitteschön? Eine Unterrichtsstunde inklusive, oder doch besser zum Selbstlernen mit Noten in Print (ob da auch Lernbücher mit bei sind?)

Wer wird sich den bürokratischen Aufwand antun? Also Wo:manpower für die bürokratischen und technischen Dinge aufbringen, also die Gitarre und das Lehrbuch „anbieten“. Zu vermuten ist, dass davon wenn überhaupt nur wirklich professionelle Anbieter eine Nutzen davontragen können, die auch die personelle und technische Infrastruktur besitzen. Für öffentlich geförderte Theater eher zu leisten, als für eine Kleinkunstbühne.

Profitieren wird sicher auch der Hersteller der technischen Kulturpassinfratruktur – Websiteprogrammierer:innen, App-Entwickler:innen. Wie viel diese aus dem 100 Mio.-Euro-Topf bekommen  – und die Rechtsberater:innen, die Buchhalter:innen und Evaluierer:innen? Wäre mal interessant. Die Verwaltung der APP liegt bei der Stiftung Digitale Chancen (die unter Schirmherrschaft zweier weiterer Bundesministerien steht). Der APP-Code ist immerhin offen. Das kleine Unternehmen, das die APP entwickelt hat ist die Garagenfirma SAP.

Der Start für heute auf Anbietenden-Seite angekündigt holperte schon mal. Oder finden Sie hier einen klickbaren Punkt, um sich als kulturanbietendes Subjekt zu registrieren?

www.kulturpass.de - Website
www.kulturpass.de – Website

 

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