Es ist sehr interessant, dass die Firma Apple beim Kauf ihrer Telefone angibt, welchen Anteil die Urheberrechtsabgabe am Kuafpreis hat. Für ein aktuelles iPhone 13 Pro zum Preis von 1269,00 Euro (bei 256 GB Speicher) werden sage und schreibe satte fünf Euro fällig. Das entspricht aufgerundet 0,4% des Gesamt-Kaufpreises – oder in Alkohol gerechnet: 4 Promille ;). Das haut einen um.
Kreative in (oder aus) artgerechter Haltung
Mir ist dabei nicht ganz klar, was Apple mit dem Anzeige der Abgabenhöhe erreichen will: Wollen die sagen, dass deren Produkte ja erheblich billiger wären, wenn man nur nicht diese blöde Urheberrechtsabgabe leisten müsste? Oder wollen die damit anzeigen: „Schaut mal, wie wenig für die Urheber*innen übrig bleibt, obwohl wir so einen Reibach machen – habt Mitleid!“ Die Wahrheit ist natürlich profan: Die Hersteller und Verkäufer sind zur Angabe der Abgabenhöhe verpflichtet, soweit ich es weiß. Vielleicht sollte oder könnte man so eine Art NutriScore auch für Urheberrechtsabgaben machen; so nach dem Motto: Mobiltelefon aus urheberrechtsfreundlicher und -artgerechter Haltung.
Andererseits: wenn die von diesen Geräten eine Million Stück verkaufen, dann gehen in Summe auch fünf Millionen Euro in Richtung Urheber*innen, die über die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) an Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG WORT oder VG BILD-KUNST verteilt werden. Wollen Sie Kreative unterstützen, dann kaufen Sie das Zeug in rauen Mengen, Kopierer, Festplatten, Speicherkarten, Phablets, Tablets, TV ….
Im Ernst: Da kommt schon was zusammen, geht aber auch an viele Berechtigte. Kleine Änderungen hätten dann massive Folgen. Darüber gibt es immer wieder Streit.
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