22. November 2024 Alles muss raus!

Widerspruch: Maria O.s Kommentar zum „Fall“ Placido D.

In einem Kommentar zum „Fall“ Placido D. hat sich die Musikjournalistin Maria O. positioniert. Sie wird als Verteidigerin des Sängers angekündigt. Der Text wird von zahlreichen Personen aus dem Musikleben als brillant bezeichnet. Aber er ist im Kern nur eine Meinung und dazu eine, die selbst mit den Mitteln agiert, die sie anderen vorwirft.

Sie schreibt da:

„Der Fall zeigt, wie erbarmungslos eine schnell urteilende, teilweise moralinsaure Erotikpolizei über einen Menschen herfällt und sein Lebenswerk zerstört.“

Nun wird man beim Begriff einer „moralinsauren Erotikpolizei“ spätestens aufmerksam. Was kann das denn sein, eine Erotikpolizei, welche Befugnisse sind ihr eigen, wer hat sie wie ausgestattet. Welche Bedeutung kann ihr Urteil haben. Der Vorgang ist ja vielmehr, dass eine Presseagentur eine Recherche betrieben hat (Alexander Strauch hat darüber im Bad Blog Of Musick geschrieben). In dieser Recherche werfen Personen dem Opernchef und Sänger ein Verhalten vor, das nicht akzeptabel ist. Ob die Vorhalten richtig sind oder falsch, das wissen wie als Außenstehende gar nicht. Wenn wir die Vorwürfe abweisen wollen, müssen wir zugleich sagen, dass die Presseagentur AP unsauber gearbeitet hat. Die Konsequenzen, die aktuell Partner von Domingo daraus ziehen, liegen in deren Handlungsraum. Das Internet, das Frau O. hier erwähnt („Man sitzt zu Gericht im Internet“) entscheidet dagegen gar nichts. Erotikpolizei! Wie das klingt, nach einer harmloseren Abteilung einer Sittenpolizei? „Erotik“ kann ja nämlich nix falsches sein. Eine Erotikpolizei muss daher suspekt sein. Knistern geht, knattern ist verwerflich. Oder wie?

Auch ein Persilschein ist ein Urteil

Darüber, was passiert ist, darüber muss Frau O. also mehr wissen, als sie zugibt. So sehr es nach unserem gängigen Rechtsverständnis stimmt, dass der- oder diejenige, der oder dem man ein Vorwurf macht, solange als „unschuldig“ gilt, bis ihm nachgewiesen werden kann, dass er „nicht unschuldig“ ist, so sehr stimmt es aber auch, dass eine Vorfreispruch, also ein sogenannter Persilschein, ebenso an der Angelegenheit vorbei geht. In einer Sache, von der man nichts weiß, würde es ein Rechtsanstand gebieten, sich da einfach herauszuhalten. Die Sache entscheidet weder ein „Internet“ noch die Privatmeinung einer einzelnen Person, die es kommentiert.

Nebenschauplatz

Der Mensch ist vergesslich, die Erinnerungen sind immer lückenhaft, je älter sie werden. Gleichwohl, das lehren psychologische Versuche, ändern sich Erinnerung mit der Zeit. So können durchaus plötzlich Erinnerungen ans Tageslicht kommen, die zwischenzeitlich vollkommen verschwunden waren. Die Erinnerung ist kein fester Block und aber auch keiner, bei dem das Vergessen nur zunimmt, sondern das Vergessene auch wieder später einmal zum Vorschein kommen kann.

Frau O. so:

„Wer aber kann heute überprüfen, ob vor 30 Jahren, in einer völlig anderen Kultur des Miteinanders, die anklagenden Frauen vielleicht eine stabile Beziehung erhofften und Domingo nur eine kleine Affäre wollte?“

Frau O. kann das nicht. Ich kann das auch nicht. Das lässt sich bestenfalls zwischen den Beteiligten ermitteln – oder es gibt Anzeichen für das eine oder andere, die sich auch manifest zeigen. Aber das beiseite. Frau O. sagt, dass man vor 30 Jahren „in einer völlig anderen Kultur des Miteinanders“ gelebt habe. Was will sie damit sagen: Dass vor 30 Jahren Handlungen anders zu bewerten gewesen sind als heute. 1989 soll „Erotik“ gewesen sein, was heute Übergriff ist. Will sie damit unter der Hand behaupten, dass es die Vorfälle also doch gab, nur waren sie damals „normal“? Ich muss sagen: Vor 30 Jahren sah das Strafrecht gewiss anders aus, richtig. Beispiel: Das Gesetz, das Vergewaltigungen in der Ehe zur Straftat machte, trat erst am 1. Juli 1997 in Kraft. Ja, was nicht verboten ist, das ist erlaubt, sagt ein alter Sponti-Slogan. Sollte der zur Anwendung kommen? Juristisch gesehen schon. Gleichwohl wird man nicht von einer völlig anderen Kultur des Miteinanders vor 30 Jahren sprechen können. Heute ist man sicher etwas sprachsensibler geworden. Was den respektvollen Umgang untereinander angeht, kann ich nicht erkennen, dass 1989 beispielsweise sexuelle Übergriffigkeit als „erotisches“ Spiel verharmlost worden ist. Nur stimmt es sicher, dass es damals wesentlich schwieriger war, etwaiges Verhalten auch mit rechtlichen Mitteln zu ahnden. Das hat sich geändert und das ist auch keine falsche Entwicklung.

Urteil wider Willen

Frau O. tut daher mit ihrer Verteidigung Placido D. in der Sache kein Gefallen. Sie bestätigt vielmehr sogar, dass etwas gewesen sein könnte, was heute eben schlimm gewertet wird, damals aber als „normal“ angesehen werden musste. Hat er nun? Oder hat er nicht? Wer urteilt hier mindestens als „Erotikpolizistin“ mit, Frau O.?

Das Urteil hat sie sich ja in ersten beiden Sätzen sowieso gebildet:

„Es war einmal, vor 30 Jahren. Ein blendend aussehender Mann, gesegnet mit einer Jahrhundertstimme, charmant, bewundert von Millionen und auch noch liebenswert, kollegial und welterfahren …“

Kann so jemand etwas Verwerfliches getan haben. Nein, sagt das Internet, das Frau O. zustimmend applaudiert. Äh, Internet sitzt zu Gericht? War da nicht was. Die Schöffinnen und Schöffen auf der Bank bei Frau O. haben entschieden. Alles harmlos. Kann denn Liebe Sünde sein …

Nein, ich weiß es nicht, was Vorfall gewesen ist und was Einfall. Deswegen interessiert mich der Fall Placido D. auch überhaupt nicht. Wie er jedoch behandelt wird, wirft kein gutes Licht auf den Zustand des Klassikbetriebes. Zumindest des Teils, der hier sichtbar wird.

Meinungen ersetzen keine Ermittlungen.

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