26. Dezember 2024 Alles muss raus!

Brief an die Redaktion der Süddeutschen Zeitung: Umgang mit Leserbriefen

Möglicherweise hat die Redaktion der Süddeutschen Zeitung bei der Leserbrief-Sammlung in Sachen Mauser, die ich insbesondere zum Leserbrief von Hans Magnus Enzensberger kommentierte, nicht besondere Sorgfalt bei der Veröffentlichung walten lassen, um es mal vorsichtig auszudrücken. Da gibt es offenbar eklatante Unstimmigkeiten, was Nennung von Position und Zeitpunkt der Äußerung angeht, so sagt es jedenfalls Enjott Schneider hier in einem Kommentar. Das ist schlecht. Und das erfordert eine Nachfrage bei der SZ, die ich hier veröffentliche und die ich in meinem Namen als Online-Redakteur der nmz verfast habe.


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Leserbrief-Sammlung zur Sache Mauser: “Nach dem Urteil gegen Ex-Rektor der Musikhochschule. Münchens Kulturwelt ist entsetzt” verwenden Sie unter anderem auch einen Leserbrief von Enjott Schneider. Auf Nachfrage beim Autor hat dieser uns mitgeteilt, dass es sich dabei um einen Leserbrief handelt, der schon 50 Tage alt sei und im Übrigen auch nicht in seiner Funktion als Präsident des Deutschen Komponistenverbandes verfasst wurde. Zwar hat Schneider seinen allgemeinen Briefkopf benutzt, dort aber mehrere Funktionen gelistet, was schon deutlich macht, dass er nur diesen Institutionen angehört, aber nicht offiziell in dieser Funktion seinen Text geschrieben hat. Wie also kommen Sie dazu, ihn in der Funktion als Präsident des DKV zu zitieren? Was aus dem Zusammenhang ersichtlich nicht beabsichtigt war. Bzw. warum haben Sie sich dann genau diese Funktion herausgepickt und nicht eine andere?

Zweitens erwecken Sie mit der Überschrift des Artikels “Nach dem Urteil gegen Ex-Rektor der Musikhochschule. Münchens Kulturwelt ist entsetzt”, dass der Leserbrief “nach” dem Urteilsspruch verfasst worden sei. Das scheint ebenso nicht der Fall zu sein – abgesehen davon, dass die genannten Personen sicher nicht “die” Kulturwelt Münchens repräsentieren – zumindest ist das zu hoffen. Wir finden, so kann und darf man nicht mit Leserbriefen umgehen.

Es wird Ihnen sicher nicht schwerfallen, die entsprechenden Dokumente bereitzustellen – und zwar mit genauer Angabe des Datums des jeweiligen Textes der Autoren. Bislang können wir nur für den Leserbrief von Enjott Schneider bestätigen, dass es da missverständliche oder – siehe Titel des Artikel – irreführende, falsche Angaben gibt. Das ist gerade in der aktuellen Situation, wo journalistische Produkte insgesamt im Verdacht stehen, es an Sorgfalt mangeln zu lassen, nicht angemessen wo nicht gar Zunft und einzelne Personen beschädigend.

Wir bitten um eine die Sache klärende Antwort.

Mit kollegialen Grüßen
Dr. Martin Hufner


Mal sehen, wann mit einer Antwort zu rechnen ist und wie diese dann ausfällt.

[Update 1]: Das Ergebnis 1

Um 18:03 meldete sich die Leserbrief-Redaktion. Man habe die Sache erledigt. Es gibt nun eine redaktionelle Ergänzung.

Nachtrag der Redaktion vom 02. Juni: Prof. Schneider legt Wert auf die Feststellung, dass sich der Leserbrief “Mobbing-Energien” nicht auf den Urteilsspruch des Amtsgerichts München, sondern auf die Prozess-Vorberichterstattung in der SZ bezog (er ging der Redaktion auch vor dem Urteilsspruch zu). Ferner legt er Wert darauf, dass er diesen Brief nicht, wie in der Publikation genannt, als Präsident des Deutschen Komponistenverbandes eingereicht hat, sondern über seinen privaten Mail-Account und als Privatmann.

Das kann nicht zufriedenstellen, außer vielleicht Enjott Schneider. Denn nicht die Redaktion legt Wert auf die richtige Darstellung des Zusammenhangs, sondern der Leserbriefschreiber. Über die anderen Autoren und in welcher Funktion sie sich geäußert hätten, kein Wort. Originale Dokumente gäbe man nicht heraus, weil “Redaktionsgeheimnis”. Keine Chance, von außen die Wahrhaftigkeit zu verifizieren, die ja durch das beisherige Vorgehen der SZ schon Schaden genommen hat. Man müsste also die Autoren der Leserbriefe direkt anschreiben. Die Zeitung, die selbst an genügend Orten Transparenz einfordert, stellt sich selbst dar als Höhle des Geheimnisses. Meine Nachfrage dazu ist jetzt nur noch gewesen: Ob denn die anderen Aussagen, die sich dort finden lassen, wenigstens zeitlich und institutionskorrekt stimmen.

[Update 2]: Das Ergebnis 2

Aus Mail und Telefonat kann ich jetzt bestätigen, dass die SZ betont, alle Angaben seien verifiziert worden. An deren Echtheit gäbe es keinen Zweifel. Mit Ausnahme des Leserbriefes von Enjott Schneider seien alle nach dem Urteil verfasst worden. Das muss man jetzt so glauben und es gibt auch keinen Grund, dies nicht zu tun. Die Frage, ob die Autoren auch im Namen ihrer Institution die Briefe verfasst hätten, konnte man bislang noch nicht bestätigen. Für den Redakteur gäbe es auch keinen Grund. Im übrigens berufe man sich auf das Redaktionsgeheimnis nach http://www.presserat.de/pressekodex/pressekodex/#panel-ziffer_2____sorgfalt. Das ist eigentlich ein Grund für weitere Nachforschungen. Denn das Redaktionsgeheimnis betrifft den Schutz von Informanten. Das ist gut so. Und es ist auch nachvollziehbar, dass man dann Leserbriefe geheim hält, die nicht öffentlich werden. Wie man allerdings zugleich einen Leserbrief veröffentlichen kann und trotzdem geheimhalten, ist eine Sache, die ich nicht verstehe, die irgendwie absurd ist. Den Leserbrief schreibt man ja, weil man ihn öffentlich sehen will und nicht geheim.

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