Punkt 1:
Unter Volksanmaßung versteht man das Fürsichgeltendmachen eines ganzen Volkes zur Durchsetzung höheren oder einfachen Rechts. Bestimmte kleine Volksgruppen maßen sich dabei an, sie stünden für ein ganzes Volk. Sie maüßen sich die Repräsentation der ganzen Gruppe an, sind aber nur eine kleine Gruppe. Zur Zeit in Deutschland verbreitet bei Männern die sich zu Gruppen zusammenrotten, um den Satz “Wir sind das Volk” zu grölen. Dabei beziehen sie sich auf ein historisches Ereignis aus dem Jahr 1989, als die Bevölkerung der DDR diesen Satz gegen die politische und persönliche Unterdrückung des dort herrschenden politischen Systems einsetzte. Aus Staatssicht waren damals die Bevölkerung nämlich „Volkes eigen“. Der Spruch leitet sich aber aus einer Situation her, als es in der DDR 1953 einen Aufstand gab, den Bertolt Brecht in einem Gedicht zusammenfasste.
„Nach dem Aufstand des 17. Juni / Ließ der Sekretär des Schriftstellerverbands / In der Stalinallee Flugblätter verteilen / Auf denen zu lesen war, dass das Volk / Das Vertrauen der Regierung verscherzt habe / Und es nur durch verdoppelte Arbeit / Zurückerobern könne. Wäre es da / Nicht doch einfacher, die Regierung / Löste das Volk auf und / Wählte ein anderes?“ [Bertolt Brecht. Quelle: Frankfurter Neue Presse]
Da es aber nur dieses gibt, das man hat, es es eben dieses. Die Situation damals ist von derjenigen heute aber sehr verschieden. Quasi diametral.
Anmaßung, für den Souverän zu stehen, von dem alle Gewalt ausgeht. §20 des GG schreibt da sehr unmissverständlich:
„(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Sie wird vor allem nicht direkt ausgeübt. Das wäre gegen das Grundgesetz. In diesem Fall habe man das Recht zu Widerstand, aber nur, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
„(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Zum Beispiel bei Punkt 2 und / oder der Situation in der DDR bis 1989:
Punkt 2:
„Im Namen des (deutschen) Volkes“ ergehen aber auch Gerichtsurteile. Auch Schandurteile, Urteile, bei denen das Recht gebeugt wurde. Der Volksgerichtshof hat nur solche Urteile gesprochen. „Im Namen des deutschen Volkes“ ergingen Urteile, die niemals im Namen des Volkes gemacht wurden. Auch hier lag und liegt eine Volksanmaßung vor. Die Anmaßung für den Souverän zu sprechen, nach der alle Gewalt vom Volke ausgehe.
Punktum:
Es gibt viele Situationen, wo es anmaßend oder gar verbrecherisch ist, sich selbst als „das Volk“ zu bezeichnen. Es ist dann in jedem Fall ein Akt der Gewalt.
Die “Wir-sind-das-Volk”er-Gröltruppen sind Gegner der Verfassung / des Grundgesetzes und sollten auch so behandelt werden. Sie sind Volksfälscher.