Kunsthandel, der
Handelt mit Gegenständen, denen Kunstcharakter durch Setzung zugesprochen wird. Handelt dem entsprechend theoretisch mit allem; auch mit Gegenständen, denen ausdrücklich kein Kunstcharakter zugesprochen wird, wenn damit die Zuweisung der Abweisung des Kunstzuspruchs bestimmt Bezug nimmt.
Abzugrenzen von Händelsware.