22. November 2024 Alles muss raus!

Darf man eigentlich auf die nmz verlinken?

In Spanien steht ein Gesetz vor seiner Verabschiedung, das schon das Linksetzen auf externe Quellen mit einer Gebühr verbinden will. Das berichten mehrere Quellen (hier die taz). Im letzten Jahr hat die Regierung, noch vor der Wahl ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt. Danach dürfen in Suchmaschinen nur noch kleinste Ausschnitte von Texten angezeigt werden, auf die verlinkt wird. Das wurde angeblich zum Schutz der Presseverlage eingeführt. Wir haben darüber in der nmz berichtet (Droge LSR).

Bald danach haben auch wir Mail von Google erhalten. Dort konnte man sich dafür oder dagegen entscheiden, ob Google denn solche Ergebnisse von der nmz weiter einblenden dürfe, aber ohne dafür eine Gebühr zu bezahlen. Wir haben uns dafür entschieden, dass Google dies weiter tun darf.

Mit den nachfolgenden Zeilen geben wir ein paar Hinweise zu den Bereichen Links, Zitate und Fotos; wie man sie nutzen darf oder soll und wo man etwas aufpassen sollte, damit es nicht zu Problemen kommt.

Links

Und, um es klar zu stellen, es dürfen auch alle anderen Links auf die Website der nmz setzen.

Ab und zu bekommen wir auch Anfragen von Künstlern oder Theatern oder Verlagen, ob sie aus Berichten der nmz zu Veranstaltungen zitieren dürfen. Auch hier war die Angst nicht klein, denn lange ist es nicht her, da haben zum Beispiel die FAZ oder die Süddeutsche Zeitung Künstler abgemahnt, die aus solchen Berichten auf ihrer Website berichtet haben.  Moritz Eggert hat so einen Fall einmal im Bad Blog Of Musick publik gemacht (Warnung vor dem Hunde).

Zitate

Das hat viele Leute verunsichert bis zu dem Punkt, dass sie eben gar nicht mehr auf derlei Berichte verweisen wollten. Auch hier möchten wir alle beruhigen.

Nach wie vor ist es gestattet, aus Texten bei nmz und JazzZeitung zu zitieren – und zwar in angemessenem Umfang und mit Link zum Originaltext der nmz.

Die Frage ist ja nun gelegentlich, was heißt angemessen? Angemessen ist es sicherlich nicht, den kompletten Text abzudrucken. Aber eben genau so viel wie nötig. Der Link auf das Original ist allein deshalb schon hilfreich, weil damit die komplette Kritik jedem zur Verfügung steht.

Im Übrigen gibt es eine ganz praktikable Richtlinie, die der Börsenverein des deutschen Buchhandels ausgegeben hat, der wir uns anschließen. Hier geht es um Bücher, aber singemäß lässt sich das auch auf Konzerte, Portraits, CD-Besprechungen und weitere kulturelle Angelegenheiten übertragen.

  1. Der Auszug umfasst nicht mehr als fünf Sätze. Die Zusammenstellung mehrerer unzusammenhängender Textausschnitte ist hierbei möglich, soweit diese insgesamt den Höchstumfang nicht überschreitet. Die Verwendung von längeren Textauszügen und vollständigen Rezensionen bedarf stets einer gesonderten Genehmigung.

  2. Der Auszug wird wörtlich und korrekt wiedergegeben und darf nicht sinnentstellend gekürzt werden. Die Auswahl des Auszugs darf der Tendenz der Rezension nicht zuwiderlaufen.

  3. Der Auszug wird ausschließlich im Zusammenhang mit der Verkaufsförderung und Bewerbung des jeweiligen Titels und/oder eines oder mehrerer Titel desselben Autors genutzt.

  4. Die Erlaubnis umfasst die üblichen Werbemaßnahmen und Produktinformationen, offline und online, in allen Vertriebskanälen einschließlich der Verwendung in Produktkatalogen und Datenbanken des  verbreitenden Buchhandels, der Bibliotheken und des „Verzeichnisses lieferbarer Bücher“ (VLB). Ebenfalls gestattet ist die Verwendung im Rahmen der Pressearbeit, des Lizenzgeschäfts (ggf. auch in sinngetreuer Übersetzung) und für Veranstaltungen wie z.B. Lesungen und Messen.

  5. Bei der Nutzung wird die Quelle angegeben. In der Quellenangabe ist das Medium, in dem die Rezension zuerst veröffentlicht wurde und, soweit möglich, der Rezensent zu nennen.

  6. Die auf Anforderung erfolgende Überlassung von Rezensionsexemplaren erfolgt ausschließlich zum Zweck der Besprechung der Bücher. Ein Weiterverkauf ist nicht zulässig. Vom Verlag vorgegebene Sperrfristen für die Veröffentlichung der Rezension werden beachtet.

  7. Die einmal erklärte Anerkennung dieser Regeln gilt unbefristet. Sie kann jederzeit mit Wirkung für zukünftige Rezensionen und Besprechungen zurückgenommen werden.

Diese Regeln sind für Buchbesprechungen entstanden, aber letzthin sind sie auch auf Konzert etc. zu übertragen.

Fotos

Davon unberührt sind allerdings Nutzungen von Fotos, die manchmal auch in den Kritiken erscheinen. Für diese müssten eigens Nutzungsrechte eingeholt werden. (Das ist auch dann zu beachten, wenn man bei zum Beispiel bei Facebook einen Eintrag macht. Häufig wird dann ein Bild aus dem Text automatisch mitangezeigt. Das könnte zu Problemen führen, wenn ein Fotograf dies feststellt, denn erlaubt ist dies nicht ohne weiteres. Hier gilt es etwas vorsichtig zu sein. Wir selbst haben da nur Nutzungsrechte für diesen bestimmten Zweck der Berichterstattung und können diese Rechte nicht weitergeben.)

Bei Zweifelsfragen bitte einfach eine Mail an info@nmz.de. Wir finden sicher immer eine für alle befriedigende Lösung.

Wie gesagt, wir wollen mit nmz-online keinen closed-shop etablieren, wir freuen uns, wenn wir wahrgenommen werden und sind daher für jeden Link zurück zu unserer Seite sehr dankbar. So wie wir dankbar sind für das noch reichhaltige Leben in der Kulturlandschaft.

kritische masse newsletter

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Ein Kommentar

Kommentare sind geschlossen.

Index