Es ist schon einigermaßen empörend, unter welchen Melodien Urteile von hohen Gerichten die Runde machen. Jetzt das „Recht auf Vergessen“. Ein Recht auf Vergessen kann es nicht geben. Man kann nur entsprechende Gedanken löschen. Kunstvoll praktiziert von Stalin, aber auch kunstvoll dargestellt in der Verurteilung (Verhör) des Lukullus (Brecht), wo die Richter und das Volk fordern: „Ins Nichts mit ihm.“
Es liegt aber weniger in der Macht des Einzelnen, was von ihm vergessen wird und was nicht. Sondern es liegt in der Macht derer, die sich der Fakten bedienen, wie richtig oder falsch sie immer auch sein mögen. Auch ein fataler Irrtum lässt sich nie vermeiden.
Anders wäre es, man würde den Blitzdings zur Hand nehmen und das Gedächtnis leeren. Von mir aus im Abstand von regelmäßig 5 Jahren. Vielleicht wäre das sogar nicht von Nachteil.
Vergiss mein nicht, vergiss mich! Er vergisst sich. Es wird nur alles halb so heiß vergessen.
- Kann man Vergessen also verordnen und wer darf dies tun?
- Wie tief darf das Recht auf Vergessen eingreifen in ein Recht auf Erinnern.
- Wer hat den Schlüssel zu den Archiven der Zeit und darf über deren Verwendung bestimmen?
Update: In einem anderen Punkt ist die Angelegenheit klar. Es ist gut und sinnvoll, wenn bestimmte Dinge, wenn schon nicht verschwinden, so doch nicht zugänglich sind. Soweit ich weiß werden auch Vorstrafen irgendwann irrelevant. Sie sollen nicht die Zukunft eines Menschen belasten. Warum sollte das nicht auch für das Netz gelten.
Im konkreten Fall ging es um eine Suchmachine. Aber die Information an der Wurzel, nämlich die Publikation bleibt erhalten. Und wird die Sache ja eigenartig. Notierte Ereignisse im Nachhinein zu ändern, ist ein probates Mittel, der Veränderung von Vergangenheit. Nur wird dadurch das Netz selbst immer mehr weniger valide. Man müsste die Ereignisse noch voll erschließbar machen, auch wenn sie im Zweifel nicht unmittelbar einsehbar wären, die Revisionen des Netzes nicht löschen, sondern kenntlich machen. Personennamen aufschließbar anonymisieren zum Beispiel.