Karan hat auf Facebook auf Vorgänge des Abmahnungwesens wegen Zitierens von Karl-Valentin-Texten hingewiesen. Die Abmahnenden meinen, die Grenzen dessen, was ein Zitat ist, seien eng. Wenn man also einfach sagt, dass Karl Valentin einmal sagte: "Die Welt ist schön", dann ist da ein Ausspruch, der als Zitat eingeführt gehört oder als Belegstelle dienen muss,
"Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit" (Karl Valentin) einfach so zu sagen, weil es ein nützlicher Ausspruch ist, genügt nicht. Es geht nur im Zusammenhang. Also: Das Bild dort von dem Picasso ist wunderschön, scheint aber nicht von nichts zu kommen, oder wie Karl Valentin richtig bemerkte: "Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit." Jedes Museum kündet von der Weisheit dieser Sentenz. Die Quelle müsste man freilich auch noch genau wiedergeben: etwa so: Karl Valentin, Gesammelte Sprüche, Ort, Jahr, Seite. Erst dann ist das Zitat okay. Klar, man hätte jetzt auch mal Guttenberg fragen können, der weiß das ja auch.
[Update:] Jetzt kommt noch der Fall des Buches „Blühende Landschaften“ dazu. In diesem Buch soll es im Dokumentationsteil zum umfangreichen Zitaten von Fotos und Artikeln gekommen sein. Der Streit zwischen dem Autoren und der Märkischen Oderzeitung ging bis vor das BGH. Dieses entschied, man muss noch einmal verhandeln. Von der Ferne aus kann man das nicht beurteilen. Aus der Nähe mag ich nicht. Interessant ist vielmehr, dass der Autor selbst lange Zeit Vorsitzender am Amtsgericht Eisenhüttenstadt war. Die Schwierigkeit der Entscheidung des BGH zeigt ein bisschen damit auch das Dilemma auf, dass eben selbst juristische Profis in der Sache nicht alles wissen (können, wollen). Klar, das eine Gericht entscheidet so, das nächste anders. Immer eine Frage, welche Rechtsnormen man den Vorrang erteilt, welche Beweise wie gewürdigt werden. Bis zu einem gewissen Maße ist das auch einfach die Normalität des Rechts. Gleichwohl zeigt der Fall auch die Grenzen dessen auf, was man eben noch einfach legal wissen oder tun kann.