> Ansonsten gilt das Solidaritätsprinzip der Musikurheber, nach dem jede Aufführung eines Werkes im
> Grundsatz gleich viel wert ist und kein direkter Zusammenhang zwischen der Höhe der Lizenzzahlung für
> die Veranstaltung und den an die Urheber/Verlage auszuschüttenden Tantiemen besteht. Interessant zu wissen.
gespaltene Zunge, die das sagt. Der Satz stimmt. Aber er ist falsch.