Eigentlich wollte Kerner war anderes sagen wie: “Das ist mir egal.” Aber er sagte meinungsfrei so wie manche sagen, sie seien denkbefreit. Für den Kerner ist es wesentlich, nach außen den großen Neutralisator zu spielen, unparteiisch zu sein.
Aber an sich ist meinungsfrei leider noch nicht meinungsbefreit. Denn sein Tun und seine Sendungsbewusstsein besteht im Grundprinzip nur daraus, Meinungen in die Arena zu führen. Diese müssen nicht mehr bearbeitet werden, denn ihnen kommt eine Art Subjektschutz zu. Getreu dem Motto:
Jeder Meinung ihr Plaisierchen.
Eigentlich wollte Kerner war anderes sagen wie: “Das ist mir egal.” Aber er sagte meinungsfrei so wie manche sagen, sie seien denkbefreit. Für den Kerner ist es wesentlich, nach außen den großen Neutralisator zu spielen, unparteiisch zu sein.
Aber an sich ist meinungsfrei leider noch nicht meinungsbefreit. Denn sein Tun und seine Sendungsbewusstsein besteht im Grundprinzip nur daraus, Meinungen in die Arena zu führen. Diese müssen nicht mehr bearbeitet werden, denn ihnen kommt eine Art Subjektschutz zu. Getreu dem Motto:
Jeder Meinung ihr Plaisierchen.
Dabei ist es eben doch das große Problem unserer Zeit (natürlich nach den anderen großen Problemen), dass alles auf die Meinung hinausläuft. Meinjanur. IMHO.
Der Jurist sieht es von einer anderen Warte aus wenn er das Kürzel h. M. verwendet, was ich, kürzlich bei der Lektüre einer juristischen Dissertation, zunächst zu erraten hatte. Die “herrschende Meinung” ist diejenigen, diejenige, die Verwendung findet. Gleichwohl bewahrt sie besser als andere Formulierungen ihre Relativität.
Der Herrscher im Haus kann wechseln.
Der Kritiker ist die Verkörperung seiner herrschenden Meinung, die aber, das unterscheidet die Kritiker voneinander, stets gut unterfüttert sein muss, will sie zum Urteil reichen.
–> Wie kann da, frage ich rückblickend Habermas, ein herrschaftfreier Diskurs in der Rechtssprechung stattfinden, wenn er die ausgesprochene Voraussetzung des Verfahrens ist?