27. Dezember 2024 Alles muss raus!

Letzte Erinnerung – GEZ und anderes

Was sich die GEZ teilweise erlaubt, ist nicht feierlich. Da ist es schön, wenn sie ab und an einen Dämpfer erhält. So geschehen vor dem Landgericht Braunschweig.

Ein von der Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) für einen in der Privatwohnung beruflich genutzten PC ausgestellter Bescheid über eine Rundfunkgebühr zusätzlich zu bereits angemeldeten und bezahlten Privatgeräten ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch entschieden (Az. 4 A 149/07).

Was sich die GEZ teilweise erlaubt, ist nicht feierlich. Da ist es schön, wenn sie ab und an einen Dämpfer erhält. So geschehen vor dem Landgericht Braunschweig.

Ein von der Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) für einen in der Privatwohnung beruflich genutzten PC ausgestellter Bescheid über eine Rundfunkgebühr zusätzlich zu bereits angemeldeten und bezahlten Privatgeräten ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch entschieden (Az. 4 A 149/07).

Berichtete Heise vor ein paar Tagen. Wenn man sich aber auch die unverfroerene Kaltschnäuzigkeit ansieht, wie die GEZ Briefe abfasst und sie drohend untermalt wie etwa:

Ersparen Sie sich und uns weitere Maßnahmen, indem Sie den beiliegenden Antwortbogen bis zum [Datum] ausgefüllt zurücksenden.

Nicht ohne zuvor auf ein Bußgeld zu verweisen, das bei Zuwiderhandlungen fällig werden kann. Und dass man gesetzlich verpflichtet sei, Auskunft zu erteilen. Aber wofür?

Die GEZ kann sich nicht vorstellen, dass eine Adresse nicht mehr existiert oder eine Tätigkeit am angegebenen Ort nicht stattfindet. Sie zieht nicht einmal im Antwortbogen in Betracht, dass man keine Auskunft erteilen kann über etwas, was nicht existiert. Ein Feld mit: "Trifft für mich nicht zu" gibt es nicht. Welche Maßnahmen kann die GEZ also androhen – und ich muss mich schon sehr hüten mit dem Begriff der Maßnahme (nein, nicht an Brechts Stück) an die berüchtigten Maßnahmen zu denken, die eine Diktatur zwischen 1933 bis 1945 immer in Marschgepäck hatte.

Dieses permanente Drohgebaren seitens der GEZ müsste eigentlich schon einmal untersucht werden auf Verhältnismäßigkeit und Sittlichkeit.

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