21. November 2024 Alles muss raus!

Neues aus dem Grand-Tokio-Hotel-Abgrund

Urheberrecht als musikalische Warenkunde

Das Gezerre um die angemessene Vergütung von urheberrechtlichen Leistungen will kein Ende nehmen. Seit einigen Jahren werden sogenannte Körbe zum Urheberrecht gepackt. Teilweise sind Ergänzungen und Korrekturen nötig, weil es Auflagen der Europäischen Kommission gibt, teilweise werden diese Anforderungen genutzt, um weitergehende neue Ansprüche zu begründen.

Dieses tat zuletzt ein „Offener Brief“, der im Namen der Musikindustrie anlässlich des „Tages des geistigen Eigentums“ direkt an die Bundeskanzlerin ging. Unterschrieben haben ihn Dutzende der in der sogenannten Kreativwirtschaft tätigen Autorinnen und Autoren. Speziell aus dem Bereich der E-Musik haben ihn beispielsweise Wolfgang Rihm, Peter Eötvös und Lothar Voigtländer unterzeichnet. In diesem Brief wurde behauptet, dass „allein 70 Prozent des Internetverkehrs in Deutschland auf die – leider meist illegale – Tauschbörsennutzung entfallen. Aber während beispielsweise die milliardenschwere Telekommunikationsindustrie massiv von der Nutzung illegaler Inhalte profitiert, verweigert sie beim Schutz geistigen Eigentums die Verantwortung.“ Kreativität sei das „Öl des 21. Jahrhunderts“ heißt es weiter: „Dahinter verbirgt sich die Erkenntnis, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft schon heute und vor allem in Zukunft Motor für Wachstum und Wohlstand ist. Ohne Musik und Hörbücher bräuchten wir keine iPods, ohne Filme keine Flachbildfernseher, ohne Breitbandinhalte keine schnellen Internetzugänge.“ Kreativität, so muss man daraus schlussfolgern, ist kein Wert an sich, kein Ergebnis menschlicher Tätigkeit, welches in erster Linie ästhetisch gefasst wird, sondern sie ist allein als eine Funktion im Wirtschaftskreislauf, ein Gefäß für andere Waren und sei es sie selbst. Die Autoren des Briefes wünschen sich, dass die Fragen des Urheberschutzes endlich zur Chefsache werden. Die Internetpiraterie schädige vor allem Nachwuchstalente. „Langfristig wird so die kulturelle und kreative Vielfalt in unserem Land abnehmen, und wir verspielen eine unserer wichtigsten Zukunftsressourcen.“

Erstaunlicherweise hat die Chefin des Landes darauf sogar reagiert. In einer Videoansprache versprach sie Hilfe. „Denn es geht gerade um junge Künstlerinnen und Künstler, die noch kein finanzielles Polster haben, um sich mit Raubkopien auseinandersetzen zu können. Es geht darum, dass sie in jungen Jahren die Chance haben, den gerechten Lohn für ihre Leistung zu bekommen“, so Bundeskanzlerin Angela Merkel. Nicht beantwortet sie die Frage, was der gerechte Lohn sei und ebensowenig erteilt sie Auskunft, wer für diesen Lohn aufkommen solle. Barrieren des Zugangs seien zu errichten, und „das Herunterladen von Computern ist eine Sache, vor der nationale Grenzen nicht schützen können“.

Auch in der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ ist man auf das Thema Urheberrecht und Verwertungsgesellschaften eingegangen. Dort spricht man etwas differenzierter die Empfehlung aus: „Das Urheberrecht soll ihnen [den Rechteinhabern] die verfassungsmäßig garantierte angemessene Vergütung garantieren.“ Ferner soll der Bundestag „die Interessen der Rechteinhaber in den Mittelpunkt von Gesetzesänderungen im Urheberrecht“ stellen (S. 266). Doch auch die Enquete-Kommission hat einen engen Begriff von Kreativität. Zum Thema „Wert der Kreativität“ heißt es im Bericht: „Kulturgüter, also Bücher, Noten, Bilder, Filme und so weiter haben einen Doppelcharakter: Sie sind zum einen ein Gut, welches gehandelt wird, haben also einen Warencharakter; sie haben zum anderen einen ideellen Wert, da sie die Vergegenständlichung einer Idee sind“ (S. 259). Nur, wie weit kann man damit auch Kunst noch erfassen, deren „Wert“ essentiell ein anderer sein sollte, der sich nicht auf die Gleichung Wurst = Honig = Heu = Kunst reduzieren lässt. Leerstelle!

Adorno sah diese Verkürzung des Kunstbegriffs in seiner „Ästhetischen Theorie“ voraus: „Mit der fortschreitenden Organisation aller kulturellen Bereiche wächst der Appetit darauf, der Kunst ihren Platz in der Gesellschaft theoretisch und wohl auch praktisch anzuweisen; ungezählte round table-Konferenzen und Symposien sind darauf aus. … Da die verwaltungstechnische Expansion mit dem Wissenschaftsapparat von Enquêten und Ähnlichem fusioniert ist, spricht sie jenen Typus von Intellektuellen an, die zwar etwas von den neuen gesellschaftlichen Necessitäten spüren, nichts aber von denen der neuen Kunst. Ihre Mentalität ist die jenes imaginären bildungssoziologischen Vortrags, der den Titel tragen sollte: ‚Die Funktion des Fernsehens für die Anpassung Europas an die Entwicklungsländer‘.“ Der „Offene Brief“ trägt diesen imaginären Vortrag in die Realität. Dadurch, dass man in all diesen Entwicklungen um die Ausarbeitung des Urheberrechts ihren Warencharakter so zentral stellt, verdirbt man es sich tatsächlich mit der Kunst. Dass dies nicht die einzige Alternative sein muss, zeigt Wolfgang Martin Strohs Beitrag auf Seite 13, wenn er das Open-Source-Projekt des Komponisten Gustavo Becerra-Schmidt vorstellt.

Adorno warnte in seiner „Ästhetischen Theorie“ ausdrücklich davor, auf die Frage nach der Kunst mit der Betonung ihrer Notwendigkeit zu antworten: „Die Frage danach ist falsch gestellt, weil die Notwendigkeit von Kunst, wenn es denn durchaus so sein soll, wo es ums Reich der Freiheit geht, ihre Nicht-Notwendigkeit ist. An Notwendigkeit sie zu messen, prolongiert insgeheim das Tauschprinzip, die Spießbürgersorge, was er dafür bekomme“, schreibt Adorno später in seiner „Ästhetischen Theorie“. So müssen sich die Komponisten Rihm, Eötvös und Voigtländer fragen lassen, ob sie nicht mit einer Unterschrift unter den „Offenen Brief“ an die Kanzlerin insgeheim der Idee der Auflösung von Kunst in Ware ausdrücklich zustimmen – quasi als das Tokio Hotel der Neuen-Musik-Kreativitäts-Öl-Musikindustrie.

Martin Hufner
(zuerst erschienen in der nmz 6/2008)

 

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