22. November 2024 Alles muss raus!

Kultur und Kunst im Kartell ihrer Vermarktung

fuellhornIn der neuen musikzeitung, Ausgabe September, durfte ich mir ein paar Gedanken machen über das Thema “Verklaufen”. Unter dem Titel “Wenn Schutzzonen Todesstreifen werden – Kultur und Kunst im Kartell ihrer Vermarktung” geht es darum, inwieweit Kunst und Kultur ihren Begriffen zu widersprechen beginnen, in dem Moment, in dem sie vorwiegend mit Begriffen wie Eigentum und Verwertung zusammenfallen – und zwar deckungsgleich.

fuellhornIn der neuen musikzeitung, Ausgabe September, durfte ich mir ein paar Gedanken machen über das Thema “Verklaufen”. Unter dem Titel “Wenn Schutzzonen Todesstreifen werden – Kultur und Kunst im Kartell ihrer Vermarktung” geht es darum, inwieweit Kunst und Kultur ihren Begriffen zu widersprechen beginnen, in dem Moment, in dem sie vorwiegend mit Begriffen wie Eigentum und Verwertung zusammenfallen – und zwar deckungsgleich.

Etwas später entdeckte ich Friedrich Gieses Kommentar zum Grundgesetz von 1953. Er schreibt dort über das Grundrecht des Eigentums:

“Das Grundrecht am Eigentum begründet für die besitzenden Eigentümer auch eine Grundpflicht: Der wirtschaftliche Genuss des Eigentums ist sozial gebunden. Der Schutz des Eigentums ist durch das soziale Interesse der Gesamtheit bedingt.” (Zit. nach Blätter für deutsche und internationale Politik 9/07, S. 1131.)

Das wäre jetzt natürlich selbst auch interpretationswürdig. Was ist das Interesse der Gesamtheit und wie lässt es sich feststellen. Für die Musik ist das gleich doppelt schwer zu sagen. Eigentlich wären es da die besonders wertvollen Werke, die von Interesse sein müssten. Und genau die Autoren dieser Werke partizipieren wenig von der wirtschaftlichen Nutzung ihres Eigentums.

kritische masse newsletter

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.