So bei Don Alphonso heute: „Der 16. Juli – den Tag sollten sich Journalisten merken“. Warum? Weil die SAT1 einen Teil seiner Belegschaft gefeuert haben soll. Oder wird. Jedenfalls meint das mit Link die Sueddeutsche wohl. Das mag alles sein, es mag dies alles kommen. Die Medien-Branche ist kein Zuckerschlecken. Das war sie früher auch nicht. Der Abbau von Kulturredaktionen zugunsten von Informationen aus Nachrichtendiensten ist nichts neues. Outsourcing hat sich durchgesetzt. Weltuntergang, muss man sich den Tag merken? Die Donbeklatscher sind unterwegs. Holz ist tot. Angst geht um. Das Ende naht. Journalismus adé.
Die Fürchterlichkeit der Diagnose korrespondiert mit seiner Aufgebrachtheit der Darstellung. Alles nicht so schlimm, wenn man es nicht so bedauerlich finden müsste, dass die dort verwendete Form des Begriff „Journalist“ nur einfach nicht eine zeitgemäße ist. Das hämische Nebenkirchern in den Kommentaren ist auch typisch. Blogkommentatoren kann man schlecht feuern, selbst wenn sie das Kommentieren wohl zur Profession erhoben haben könnten.
Das bringt mich gleich zu F!Xmbr. Da schreibt einer der zwei Autoren dieses aufgeklärten Blogs kritische Kritik zu einer Grundgesetzverschickungsidee mit Ziel Wolfgang Schäuble. Daran ist nichts auszusetzen. Manches daran ist bedenkenswert. Aber der Ton ist ganz merkwürdig jakobinisch. Vor allem in Bezug auf einen Kommentar eines Marko, den einer der zweien einen Blödsinnkommentar nennt. Man muss die Logik der Fortsetzung des Arguments da nicht begreifen wollen. Es wäre wohl auch nicht zu schaffen. Vielleicht doch, vom anderen. Egal. Es wird argumentiert:
Wolfgang Schäuble hat wohl mehr politische Bildung als jeder einzelne Blogger, den es in Deutschland gibt – den Autor dieser Zeilen eingeschlossen.
…
Unser Innenminister dürfte also auch das Grundgesetz in seiner Gesamtheit besser kennen, als der profane deutsche Blogger. [Quelle]
Diese Gewissheit und dieses Vertrauen in Politiker möchte man gerne haben. Unabhängig davon ist ein Blick in das Grundgesetz der BRD immer wieder ganz ratsam, denn es wird ja permanent verändert. Es ist gerade ein Jahr her, dass dies massiv passiert ist. Satzzeichen? Ne, Föderalismusreform etc. pp.
Und zum anderen: Nein, auch die Kenntnis schützt ja nicht vor Unkenntnis. Gelegentlich wird die ja sogar offensiv zum Einsatz gebracht. Es gibt fast kaum noch ein Gesetz, welches nicht irgendwie und irgendwann zur Prüfung vor die Verfassungsrichter gebracht wird. Kleiner und großer Lauschangriff mal als Beispiel. Das dauert und dauert — und nebenbei werden Fakten gesetzt. Die DDR hatte ja sogar eine Verfassung. Doch die hat auch niemandem so richtig helfen können, wenn es drauf ankam. Die Kenntnis der Gesetze ist Vorausetzung für deren Beachtung und auch das Grundgesetz der BRD ist natürlich nicht eine Tafel der Ewigkeit. Aber auch der Bevölkerung schadet die Kenntnis dieser Texte nicht. Darum soll man das sich gerne bestellen und weiterreichen. Auch an jene, denen das Grundgesetz eigentlich eher mal gerne im Weg ist. Denn das Grundgesetz wird gerne unmittelbar in der Nachbarschaft getreten, da hilft auch nicht der Hinweis auf das eigene Wohnzimmer. Das ist zwar besonders als Privatraum grundgesetzlich geschützt (Art. 13 – My Blog Is My Castle), jedenfalls einstweilen, dennoch kann man auch da nicht alles machen, was man will. Bzw. machen kann man es schon, nur ist das auch nicht immer erlaubt.
Denn eigentlich, im Zentrum des Grundgesetzes stehen die Grundrechte (Art. 1-19). In Art. 19(2) steht „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ Für einen Nichtjuristen ist das ja fast Lyrik aus dem letzten Jahrhundert. Der „Wesensgehalt“, das hat sowas ontologisches. Spaß beiseite, aber genau darum geht es. Die Entwicklungen der Vergangenheit zielen darauf ab, diesen Wesensgehalt zu verändern. Und wenn die Stimmung stimmt (selbst wenn sie eben nicht stimmt), passiert es dann. Dann wird das Asylrecht geändert wie in den 90er Jahren (1993). Sicherlich eine der letzten ganz großen Änderungen Aber zu denken ist interessanterweise eben auch an 1968 (!) und die Einführung von Art. 10(2). Kein Zufall, auch damals große Koalition. Das Schlimme ist: Das steht da drin, ich hätte es gerne raus! Sehr aufschlussreich diese Sammlung dazu.
Natürlich bewahrt einen das Lesen des Grundgesetzes nicht vor Änderungen. Aber was soll man denn auch groß anders machen. Mit Bekannten drüber reden? Tolle Empfehlung. Politik, das sieht man bei F!Xbmr richtig, wird gemacht durch Gesetze. Das politische Klima, das kann man ein wenig beeinflussen durch Nachbarschaftdiskussionen. Und wenn der Herr Schäuble wenigstens mein Nachbar wäre. Ist er aber nicht.
Und darum muss das ein aufgeklärtes politisches Klima an die Politik zurückgebunden werden. Da ist ein Knicks vor dem Innenminister in einem Blog vielleicht dann auch nicht das Mittel der Wahl. Auch in bester Kenntnis kann man gezielt von innen heraus, ja geradezu subversiv, gegen geltende Bestimmungen anzugehen probieren. Es fehlt da eigentlich nur noch ein gescheiter Anlaß. Dann stimmt auch die Stimmung wieder. Und im übrigen kann man sich auch der Löcher bedienen, die selbst die Grundrechte mittlerweile enthalten. Siehe hier die Veränderungen seit 1949.
So bei Don Alphonso heute: „Der 16. Juli – den Tag sollten sich Journalisten merken“. Warum? Weil die SAT1 einen Teil seiner Belegschaft gefeuert haben soll. Oder wird. Jedenfalls meint das mit Link die Sueddeutsche wohl. Das mag alles sein, es mag dies alles kommen. Die Medien-Branche ist kein Zuckerschlecken. Das war sie früher auch nicht. Der Abbau von Kulturredaktionen zugunsten von Informationen aus Nachrichtendiensten ist nichts neues. Outsourcing hat sich durchgesetzt. Weltuntergang, muss man sich den Tag merken? Die Donbeklatscher sind unterwegs. Holz ist tot. Angst geht um. Das Ende naht. Journalismus adé.
Die Fürchterlichkeit der Diagnose korrespondiert mit seiner Aufgebrachtheit der Darstellung. Alles nicht so schlimm, wenn man es nicht so bedauerlich finden müsste, dass die dort verwendete Form des Begriff „Journalist“ nur einfach nicht eine zeitgemäße ist. Das hämische Nebenkirchern in den Kommentaren ist auch typisch. Blogkommentatoren kann man schlecht feuern, selbst wenn sie das Kommentieren wohl zur Profession erhoben haben könnten.
Das bringt mich gleich zu F!Xmbr. Da schreibt einer der zwei Autoren dieses aufgeklärten Blogs kritische Kritik zu einer Grundgesetzverschickungsidee mit Ziel Wolfgang Schäuble. Daran ist nichts auszusetzen. Manches daran ist bedenkenswert. Aber der Ton ist ganz merkwürdig jakobinisch. Vor allem in Bezug auf einen Kommentar eines Marko, den einer der zweien einen Blödsinnkommentar nennt. Man muss die Logik der Fortsetzung des Arguments da nicht begreifen wollen. Es wäre wohl auch nicht zu schaffen. Vielleicht doch, vom anderen. Egal. Es wird argumentiert:
Wolfgang Schäuble hat wohl mehr politische Bildung als jeder einzelne Blogger, den es in Deutschland gibt – den Autor dieser Zeilen eingeschlossen.
…
Unser Innenminister dürfte also auch das Grundgesetz in seiner Gesamtheit besser kennen, als der profane deutsche Blogger. [Quelle]
Diese Gewissheit und dieses Vertrauen in Politiker möchte man gerne haben. Unabhängig davon ist ein Blick in das Grundgesetz der BRD immer wieder ganz ratsam, denn es wird ja permanent verändert. Es ist gerade ein Jahr her, dass dies massiv passiert ist. Satzzeichen? Ne, Föderalismusreform etc. pp.
Und zum anderen: Nein, auch die Kenntnis schützt ja nicht vor Unkenntnis. Gelegentlich wird die ja sogar offensiv zum Einsatz gebracht. Es gibt fast kaum noch ein Gesetz, welches nicht irgendwie und irgendwann zur Prüfung vor die Verfassungsrichter gebracht wird. Kleiner und großer Lauschangriff mal als Beispiel. Das dauert und dauert — und nebenbei werden Fakten gesetzt. Die DDR hatte ja sogar eine Verfassung. Doch die hat auch niemandem so richtig helfen können, wenn es drauf ankam. Die Kenntnis der Gesetze ist Vorausetzung für deren Beachtung und auch das Grundgesetz der BRD ist natürlich nicht eine Tafel der Ewigkeit. Aber auch der Bevölkerung schadet die Kenntnis dieser Texte nicht. Darum soll man das sich gerne bestellen und weiterreichen. Auch an jene, denen das Grundgesetz eigentlich eher mal gerne im Weg ist. Denn das Grundgesetz wird gerne unmittelbar in der Nachbarschaft getreten, da hilft auch nicht der Hinweis auf das eigene Wohnzimmer. Das ist zwar besonders als Privatraum grundgesetzlich geschützt (Art. 13 – My Blog Is My Castle), jedenfalls einstweilen, dennoch kann man auch da nicht alles machen, was man will. Bzw. machen kann man es schon, nur ist das auch nicht immer erlaubt.
Denn eigentlich, im Zentrum des Grundgesetzes stehen die Grundrechte (Art. 1-19). In Art. 19(2) steht „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ Für einen Nichtjuristen ist das ja fast Lyrik aus dem letzten Jahrhundert. Der „Wesensgehalt“, das hat sowas ontologisches. Spaß beiseite, aber genau darum geht es. Die Entwicklungen der Vergangenheit zielen darauf ab, diesen Wesensgehalt zu verändern. Und wenn die Stimmung stimmt (selbst wenn sie eben nicht stimmt), passiert es dann. Dann wird das Asylrecht geändert wie in den 90er Jahren (1993). Sicherlich eine der letzten ganz großen Änderungen Aber zu denken ist interessanterweise eben auch an 1968 (!) und die Einführung von Art. 10(2). Kein Zufall, auch damals große Koalition. Das Schlimme ist: Das steht da drin, ich hätte es gerne raus! Sehr aufschlussreich diese Sammlung dazu.
Natürlich bewahrt einen das Lesen des Grundgesetzes nicht vor Änderungen. Aber was soll man denn auch groß anders machen. Mit Bekannten drüber reden? Tolle Empfehlung. Politik, das sieht man bei F!Xbmr richtig, wird gemacht durch Gesetze. Das politische Klima, das kann man ein wenig beeinflussen durch Nachbarschaftdiskussionen. Und wenn der Herr Schäuble wenigstens mein Nachbar wäre. Ist er aber nicht.
Und darum muss das ein aufgeklärtes politisches Klima an die Politik zurückgebunden werden. Da ist ein Knicks vor dem Innenminister in einem Blog vielleicht dann auch nicht das Mittel der Wahl. Auch in bester Kenntnis kann man gezielt von innen heraus, ja geradezu subversiv, gegen geltende Bestimmungen anzugehen probieren. Es fehlt da eigentlich nur noch ein gescheiter Anlaß. Dann stimmt auch die Stimmung wieder. Und im übrigen kann man sich auch der Löcher bedienen, die selbst die Grundrechte mittlerweile enthalten. Siehe hier die Veränderungen seit 1949.