22. November 2024 Alles muss raus!

U-Musikverleger: Ein klares „Vielleicht“

Der Grund für eine Pressemeldung der U-Musik-Verleger im Deutschen Musikverlegerverband ist nicht so recht zu ermitteln. Es geht jedenfalls um den Einsatz von DRM. Man sieht es nicht als “heilige Kuh”, aber wenn der Inhaber der Leitungsschutzrechte, in der Regel ein Tonträgerunternehmen darauf besteht, muss auch der Musikverleger mitziehen, so kann man es lesen. Die heilige Kuh ist nicht vom Eis sondern als schwarzer Peter an die Tonträgerindustrie weitergegeben worden. Die Musikverleger bestehen nicht mehr auf einer DRM-Zukunft; und folgen damit offenbar einer allgemeinen Entwicklung. Allerdings verbinden sie mit DRM, sofern eingesetzt, ein paar Forderungen.

Nach Auffassung der Musikverleger ist DRM aber keine „heilige Kuh“. Vielmehr muss pragmatisch ein wirksames Mittel gegen Piraterie eingesetzt werden, das sich allerdings nicht als Absatzbremse erweisen darf, sondern auch den lnteressen der Musikkäufer Rechnung trägt. [Quelle]

Und es muss Interoperabilität gewährleistet sein. Also, dass man die legal erworbenen Tonträger (hart oder weich) auch überall abspielen kann. Damit setzt sich der Deutsche Musikverleger-Verband ab von seiner Position im letzten Jahr (die “Kritische Masse” berichtete). Damals vermutete man, dass sich in absehbarer Zeit DRM-Techniken durchsetzen würden. Und damals wehrte man sich gegen DRM aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre. Was die Musikverleger natürlich nicht daran hindert, Auskunftsansprüche gegen Internet-Providern wegen Internetpiraterie zu fordern, um zivilrechtlich dagegen vorgehen zu können (Pressemeldung 13.12.2005).

Wo DRM nicht geht, bleibt es also bei Pauschalvergütungen auf Geräte und Datenträger. Von hier aus wäre es nur ein kleiner Schritt zu einer Kulturflatrate. Doch das sei ein anderes Thema, heißt es von den U-Musik-Verlegern:

Auch zur Frage der stark umstrittenen sogenannten Kulturflatrate vertreten die Musikverleger eine klare pragmatische Position. In der Praxis wird es große Schwierigkeiten bei der Erhebung einer derartigen Kulturflatrate, aber erst recht bei der Verteilung der auf welche Art und Weise auch immer eingenommenen Gelder geben. Eine Kulturflatrate wird deshalb abgelehnt.

Das Argument ist nachvollziehbar, was nicht heißt, dass es stimmt. Die Frage ist ja auch, ist dies denn auf den bisherigen Wegen gewährleistet? Das eben dürfte genauso wenig der Fall sein. Damit bleibt eigentlich alles wie zuvor, von allem das Beste, gerade so, wie es einem eben passt. Ich persönlich finde das ja nachvollziehbar, so zu argumentieren, aber einen Schritt auf alles zu ist das sicherlich nicht.

Den Musikverlagen ist bewusst, dass die drei genannten Themenbereiche heftig umstritten sind und die jeweilige Interessenlage eine sachliche Diskussion erschwert. Auch bei einer stark betonten Verbrauchersicht darf jedoch der Schutz des Urheberrechts nicht vernachlässigt werden. Die Musikverleger möchten sich deshalb für eine offene und sachlich geführte Diskussion einsetzen. [Quelle]

Jens-Markus Wegener, der dieses Papier der Musikverleger unterzeichnet hat, ist dennoch optimistisch und sieht den Verband also auf dem Weg in eine sachliche Diskussion. Wobei ich noch gerne wüsste, wen er da vor allem als Diskussionspartner sieht?

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