22. November 2024 Alles muss raus!

Phonowirtschaft in der Krise [Folge 212]

und andere jammern gleich mit.

Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass künfig Ammahngebühren bei der Verfolgung von Urherrechtsverletzungen nicht mehr extreme Abmahnkosten verursachen sollen. Mit 50 Euro sei man dabei bei einfach gelagerten Fällen und „einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“. Das lässt sich der Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände, Michael Haentjes nicht durch die Lappen gehen.

Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände. „Mit der Einführung einer Deckelung der Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen werden Künstler und Musikwirtschaft doppelt bestraft. Sie haben den Schaden und müssen auch noch die Kosten der Rechtsverfolgung weitgehend selber tragen“, so Haentjes weiter. Damit werde das Urheberrecht zum zahnlosen Tiger.

Tiger! Eine „würdige“ Beschreibung der Tätigkeit des Urheberrechts. Was soll es denn reißen, hä? (Dem möchte man nicht in freier Wildbahn und hungrig begegnen. „Tiger überfallen ihre Opfer meist aus dem Hinterhalt, so dass das Opfer überrascht wird und sich nicht wehren kann“, so stehts bei SAT1.)

Dies zeigt doch wieder, dass es der Phonowirtschaft nicht daran gelegen ist, etwas grundsätzlich zu ändern, sondern dass man sich als Anwalt von Abmahnanwälten versteht. Billiger wäre es doch, man hätte eine eigene Abteilung, die solche Sachen verfolgt. Die kostet nämlich dann erheblich weniger, als wenn man teure Anwälte auf mittellose Jugendliche los lässt. So wie beim Rundfunk zum Beispiel. 50 Euro sind übrigens auch kein Pappenstiel für etwas, was laut Wikipedia folgendes Ziel verfolgt:

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. [Quelle]

Natürlich gehen diese Urheberrechtsverletzungen (und das sind sie, so oder so) nichts. Und sie bringen nichts. Nichts wird dadurch geschaffen, dass die aktuellen Hits statt laufend durch Radio und Fernsehen zu turnen nun auch „so“ und „billiger“ verteilt werden. Superstuß und Superscheiß. Lecko mio.

Ins selbe Horn stößt der Deutsche Musikverlegerverband:

Auch sei die Begrenzung der Anwaltsgebühren bei der ersten Abmahnung auf nur 50 Euro eine Farce und werde die Internet-Piraten nur noch ermutigen, weiterzumachen. Stroh: „Angesichts der bedrohlichen Situation für Rechteinhaber durch illegale Filesharing-Systeme und der damit einhergehenden vielen einzelnen Rechtsverletzungen sei der verabschiedete Entwurf des Bundeskabinetts mehr als bedenklich.“

Entweder habe ich nicht recht gelesen oder Herr Stroh, siehe oben. Auch hier hat man eher Angst darum, dass man seine Anwälte nicht mehr hetzend bezahlen kann, als dass man an der Situation etwas ändern wollte.

Aber es geht auch noch tiefer. Einerseits will man Recht, aber dann doch bitte schnell und kurz und ohne Aufsicht. Ich kann ja verstehen, dass man die deutsche Gerichte entlasten will. Man will sowieso am liebsten alles selbst regeln, sozusagen nach eigenen Gesetzen — wieder Haentjes:

Außerdem sei durch das Festhalten an einem Richtervorbehalt beim Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider gleichzeitig die Chance verpasst worden, effektiv und unbürokratisch gegen die Flut der illegalen Downloads vorzugehen. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf sind die Rechteinhaber gezwungen, zur Identifizierung der Nutzer illegaler Tauschbörsen das Gericht anzurufen.

Dem folgt der übliche Sermon. Downloads killen Music oder so. Klar. Schön wärs.

Jährlich werden in Deutschland über 400 Millionen Musikstücke aus illegalen Tauschbörsen heruntergeladen. Das sind rund 20 Mal mehr als legal über das Internet verkauft werden. Durch Raubkopien und illegale Downloads entgehen der Musikwirtschaft und dem Staat jährlich Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe.

Jaja, die Zahlen. 400 Millionen mal irgendein Stuss, den man sich da herunterladen tut. Gleichwohl geschützt und Wertschöpfungeketten gesichert. Eigentlich gebe ich Haentjes sogar sehr Recht. Das muss extrem bestraft werden. Wer sich solches antut, der darf nicht auf Mitleid zählen.

Andererseits, das gebe ich hämisch zurück, es geschieht dieser Wirtschaft (denn mit Kunst hat das häufig genug nichst zu tun) recht. Eigentlich sollte man das gesamte Recht wirklich ernst nehmen und noch viel ernster. [[Schöpfungshöhe]]! Setzt die Latte höher.

und andere jammern gleich mit.

Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass künfig Ammahngebühren bei der Verfolgung von Urherrechtsverletzungen nicht mehr extreme Abmahnkosten verursachen sollen. Mit 50 Euro sei man dabei bei einfach gelagerten Fällen und „einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“. Das lässt sich der Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände, Michael Haentjes nicht durch die Lappen gehen.

Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände. „Mit der Einführung einer Deckelung der Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen werden Künstler und Musikwirtschaft doppelt bestraft. Sie haben den Schaden und müssen auch noch die Kosten der Rechtsverfolgung weitgehend selber tragen“, so Haentjes weiter. Damit werde das Urheberrecht zum zahnlosen Tiger.

Tiger! Eine „würdige“ Beschreibung der Tätigkeit des Urheberrechts. Was soll es denn reißen, hä? (Dem möchte man nicht in freier Wildbahn und hungrig begegnen. „Tiger überfallen ihre Opfer meist aus dem Hinterhalt, so dass das Opfer überrascht wird und sich nicht wehren kann“, so stehts bei SAT1.)

Dies zeigt doch wieder, dass es der Phonowirtschaft nicht daran gelegen ist, etwas grundsätzlich zu ändern, sondern dass man sich als Anwalt von Abmahnanwälten versteht. Billiger wäre es doch, man hätte eine eigene Abteilung, die solche Sachen verfolgt. Die kostet nämlich dann erheblich weniger, als wenn man teure Anwälte auf mittellose Jugendliche los lässt. So wie beim Rundfunk zum Beispiel. 50 Euro sind übrigens auch kein Pappenstiel für etwas, was laut Wikipedia folgendes Ziel verfolgt:

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. [Quelle]

Natürlich gehen diese Urheberrechtsverletzungen (und das sind sie, so oder so) nichts. Und sie bringen nichts. Nichts wird dadurch geschaffen, dass die aktuellen Hits statt laufend durch Radio und Fernsehen zu turnen nun auch „so“ und „billiger“ verteilt werden. Superstuß und Superscheiß. Lecko mio.

Ins selbe Horn stößt der Deutsche Musikverlegerverband:

Auch sei die Begrenzung der Anwaltsgebühren bei der ersten Abmahnung auf nur 50 Euro eine Farce und werde die Internet-Piraten nur noch ermutigen, weiterzumachen. Stroh: „Angesichts der bedrohlichen Situation für Rechteinhaber durch illegale Filesharing-Systeme und der damit einhergehenden vielen einzelnen Rechtsverletzungen sei der verabschiedete Entwurf des Bundeskabinetts mehr als bedenklich.“

Entweder habe ich nicht recht gelesen oder Herr Stroh, siehe oben. Auch hier hat man eher Angst darum, dass man seine Anwälte nicht mehr hetzend bezahlen kann, als dass man an der Situation etwas ändern wollte.

Aber es geht auch noch tiefer. Einerseits will man Recht, aber dann doch bitte schnell und kurz und ohne Aufsicht. Ich kann ja verstehen, dass man die deutsche Gerichte entlasten will. Man will sowieso am liebsten alles selbst regeln, sozusagen nach eigenen Gesetzen — wieder Haentjes:

Außerdem sei durch das Festhalten an einem Richtervorbehalt beim Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider gleichzeitig die Chance verpasst worden, effektiv und unbürokratisch gegen die Flut der illegalen Downloads vorzugehen. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf sind die Rechteinhaber gezwungen, zur Identifizierung der Nutzer illegaler Tauschbörsen das Gericht anzurufen.

Dem folgt der übliche Sermon. Downloads killen Music oder so. Klar. Schön wärs.

Jährlich werden in Deutschland über 400 Millionen Musikstücke aus illegalen Tauschbörsen heruntergeladen. Das sind rund 20 Mal mehr als legal über das Internet verkauft werden. Durch Raubkopien und illegale Downloads entgehen der Musikwirtschaft und dem Staat jährlich Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe.

Jaja, die Zahlen. 400 Millionen mal irgendein Stuss, den man sich da herunterladen tut. Gleichwohl geschützt und Wertschöpfungeketten gesichert. Eigentlich gebe ich Haentjes sogar sehr Recht. Das muss extrem bestraft werden. Wer sich solches antut, der darf nicht auf Mitleid zählen.

Andererseits, das gebe ich hämisch zurück, es geschieht dieser Wirtschaft (denn mit Kunst hat das häufig genug nichst zu tun) recht. Eigentlich sollte man das gesamte Recht wirklich ernst nehmen und noch viel ernster. [[Schöpfungshöhe]]! Setzt die Latte höher.

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7 Kommentare

  1. Immer das alte Lied: Kunst

    Immer das alte Lied: Kunst ist nur, was die Masse nicht versteht. Popmusik ist keine Kunst, sondern ist in erster Linie nur zwecks Verkauf gemacht worden. Meinst Du nicht, das ist ein bisschen zu einfach?

    Grüße aus Berlin von
    Matthias

  2. Es wäre doch zu schön,

    Es wäre doch zu schön, wenn man durch Raubkopien Musiker töten könnte ;-).
    Ich fine übrigens auch, dass der Dieter Bohlen, die Wildecker Herzbuben und diese Monorosen ganz dolle Kunst sind, doch doch.

  3. Hier ist ja was los. 😎 Ich

    Hier ist ja was los. 😎 Ich finde auch, dass die Musik, die Buster anspricht ganz tolle Kunst ist. Extrem schützenswert, am besten im Hochsicherheitstrakt unterzubringen in schalltoten Räumen. Oder im Weltall.

    Matthias, es geht nicht darum, was die Masse versteht oder nicht versteht. Sie wird, wenn sich sich bloß als reagierende (biochemisch zuckende) Masse versteht, keine Musik verstehen. Verstünde sie das Zeug, mit dem man sie beliefert, dann würde sie das viel weniger hören. Sie versteht doch Bohlen so wenig wie Ferneyough.

    Und nein, Popmusik ist nicht ursprünglich für den Verkauf gemacht worden. Sie wird dazu her- oder hingerichtet. Warum soll man das nicht mal auch so sagen. Sie mag ja bestimmte – ich sage mal wertneutral – Funktionen im Leben einnehmen. Aber am Wenigsten daran interessiert die Musik. Ich kann nicht oft genug betonen: Nicht alles was schallt, ist Musik.

    So. Und jetzt höre ich mir Brecht/Weills Dreigroschenoper weiter an. 1968 unter der musikaischen Leitung von James Last (mit Helmut Qualtinger, Franz josef Degenhardt, Karin Baal und Hans Clarin …).

  4. Ach ja. Was DMV und IFPI

    Ach ja. Was DMV und IFPI jetzt machen, bzw. worüber sie sich ärgern, ist, dass es ihnen versagt werden soll, aus einem gesellschaftlichen Problem auch noch ein Geschäftsmodell für Anwälte zu basteln. Das finde ich gelinde gesagt pervers. Das ist gerade so, als wenn die Tabakindustrie (und nur sie) sich ein Patent und die Lizenzen sicherte für ein Mittel gegen durch Rauchen verursachten Lungenkrebs.

  5. Jaussa!
    Und: Kaufkraft ist

    Jaussa!
    Und: Kaufkraft ist kein Substitut für Verständnis! usw… das geht jetzt so seit 200 Jahren und keener hört zu.

Kommentare sind geschlossen.