ist auch gemessen. Könnte man meinen. Der Streit um die Urheberrechtsnovelle geht weiter und weiter (siehe auch „Nutzungswert“ und „Unkoordiniert“). Privatkopien sollen zulässig sein (es sei denn, es ist durch technische Maßnahmen unmöglich, solche zu erstellen, dann nicht). Immerhin gibt es noch diese Möglichkeit. Aber wer A sagt müsse auch B sagen, meint der Deutsche Kulturrat. Das heißt, es muss eine ausgleichende Regelung für die Geräte geben, die Privatkopien ermöglichen wie Brenner, Drucker etc. pp. Man beruft sich dabei darauf, dass Künstler ein Anrecht auf eine angemessene Vergütung haben. Ins gleiche Horn stoßen zusammen die GEMA und der Deutsche Tonkünstlerverband.
Es geht ums Geld und ums Verteilen von Geld. Der Vorschlag der Justizministeriums präferiert die Idee grundsätzlich 5% vom Gerätepreis darauf zu verwenden. Die Umschichtung von einem fixen Betrag auf einen, der sich am Verkaufspreis orientiert scheint zumindest logisch und ist sozusagen alltagsbewährt. Beim Trinkgeld ist es so, bei der Mehrwertsteuer ist es so, bei Berechnungen der Beteiligungen an Honoraren für Autoren von Büchern ist es so. An sich, möchte man meinen, eine Regelung der Vernunft, die sich am gängigen Wirtschaftssystem orientiert. Aber die Kulturlobbyisten wittern nur den Verdacht, dass damit der Geräteindustrie ein Dienst erwiesen wird. Also denen, die es erst möglich machen, dass solche Pauschalen möglich sind.
Sicher ist, es gibt einen Preisverfall bei Geräten zur Speicherung von Daten oder anderen Verfielfältigungsgeräten wie Druckern und Scannern. Ein Laserdrucker kostet nicht mehr normalerweise 2.000 Mark sondern vielleicht 120 Euro. Vor Jahr und Tag hätte man also mit einer 5-prozentigen Regelung durchaus mehr herausholen können als heute. Gleichzeitig ist es aber auch so, dass die Geräte in der Regel offenbar kurzlebiger sind. Kurzum, sie werden häufiger angeschafft. So sieht es auch die BITKOM, die Vertretung der Gerätehersteller.
Auf der Systems 2006 machte deren Vertreter Jörg Menno Harms die Gegenrechnung auf.
Selbst bei einer nur zweiprozentigen Geräte-Abgabe würden sich die Jahreseinnahmen der Autoren-Organisationen VG Wort und ZPÜ nahezu verdoppeln von 124 Millionen auf 238 Millionen Euro. In der Praxis werden die Einnahmen zwischen dieser Summe und dem Maximalwert von 596 Millionen liegen, sagt Harms voraus. Das hänge davon ab, ob für jeden Gerätetyp fünf Prozent veranschlagt werden oder für manche weniger. [Quelle: Bitkom]
Gewiss dürfte zumindest der Passus des neuen Rechts schwierig sich erweisen, wenn solcher Gebrauch von Geräten im Einzelnen auch noch nachgewiesen werden muss.
Das Ziel des Gesetzgebers, feste Vergütungssätze nicht mehr selbst zu bestimmen, sondern der Vereinbarung durch die Parteien zu überlassen, ist durch eine derartige Anknüpfung von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Dieses Ziel lässt sich nur dann verwirklichen, wenn für die Vergütungshöhe an objektiv messbare Kriterien angeknüpft wird. Insoweit kommt allein das Kriterium der Angemessenheit in Frage, das den geldwerten Vorteil der urheberrechtlich relevanten Nutzung in den Vordergrund stellt. [Quelle: GEMA]
Aber was ist denn nun angemessen? Es geht doch nicht um eine angemessene Würdigung künstlerischer Arbeit, es geht nur darum, dass irgendwer gut kassiert. Angemessen wird hier nichts. Ein Ludwig-Kirchner-Gemälde soll vermutlich demnächst für vermutete 26 Millionen Euro (Pfund?) bei Christies versteigert werden. Angemessen?
Es muss doch nun wirklich niemand glauben, dass es da eine Gerechtigkeit gibt. Vor allem aber verschließt man sich den einfacheren Lösungen komplett. Zum Beispiel der Vereinfachung des Ganzen durch eine pauschale Haushaltsabgabe für alles auf einmal. Die hat zwar auch genug Probleme in sich, aber sie benötigte weit weniger Krücken. Sie würde Rechtssicherheit bedeuten. Sie würde alle entlasten von dem Murks.
So aber verhärten sich nur die Fronten zwischen Verwertern und Geräteherstellern, zum Schaden des „Konsumenten“ oder „Nutzers“ kultureller Werte. Andernfalls, bitte, da hätte ich auch nichts gegen, sollte und müsste man in eine ganz andere DIskussion eintreten, die darüber, was uns „Kultur“ wirklich wert ist. Welchen Wert sie überhaupt hat in dieser Gesellschaft. Für die Bildung hat man das ja schon entschieden. Zum Schaden der Allgemeinheit.
ist auch gemessen. Könnte man meinen. Der Streit um die Urheberrechtsnovelle geht weiter und weiter (siehe auch „Nutzungswert“ und „Unkoordiniert“). Privatkopien sollen zulässig sein (es sei denn, es ist durch technische Maßnahmen unmöglich, solche zu erstellen, dann nicht). Immerhin gibt es noch diese Möglichkeit. Aber wer A sagt müsse auch B sagen, meint der Deutsche Kulturrat. Das heißt, es muss eine ausgleichende Regelung für die Geräte geben, die Privatkopien ermöglichen wie Brenner, Drucker etc. pp. Man beruft sich dabei darauf, dass Künstler ein Anrecht auf eine angemessene Vergütung haben. Ins gleiche Horn stoßen zusammen die GEMA und der Deutsche Tonkünstlerverband.
Es geht ums Geld und ums Verteilen von Geld. Der Vorschlag der Justizministeriums präferiert die Idee grundsätzlich 5% vom Gerätepreis darauf zu verwenden. Die Umschichtung von einem fixen Betrag auf einen, der sich am Verkaufspreis orientiert scheint zumindest logisch und ist sozusagen alltagsbewährt. Beim Trinkgeld ist es so, bei der Mehrwertsteuer ist es so, bei Berechnungen der Beteiligungen an Honoraren für Autoren von Büchern ist es so. An sich, möchte man meinen, eine Regelung der Vernunft, die sich am gängigen Wirtschaftssystem orientiert. Aber die Kulturlobbyisten wittern nur den Verdacht, dass damit der Geräteindustrie ein Dienst erwiesen wird. Also denen, die es erst möglich machen, dass solche Pauschalen möglich sind.
Sicher ist, es gibt einen Preisverfall bei Geräten zur Speicherung von Daten oder anderen Verfielfältigungsgeräten wie Druckern und Scannern. Ein Laserdrucker kostet nicht mehr normalerweise 2.000 Mark sondern vielleicht 120 Euro. Vor Jahr und Tag hätte man also mit einer 5-prozentigen Regelung durchaus mehr herausholen können als heute. Gleichzeitig ist es aber auch so, dass die Geräte in der Regel offenbar kurzlebiger sind. Kurzum, sie werden häufiger angeschafft. So sieht es auch die BITKOM, die Vertretung der Gerätehersteller.
Auf der Systems 2006 machte deren Vertreter Jörg Menno Harms die Gegenrechnung auf.
Selbst bei einer nur zweiprozentigen Geräte-Abgabe würden sich die Jahreseinnahmen der Autoren-Organisationen VG Wort und ZPÜ nahezu verdoppeln von 124 Millionen auf 238 Millionen Euro. In der Praxis werden die Einnahmen zwischen dieser Summe und dem Maximalwert von 596 Millionen liegen, sagt Harms voraus. Das hänge davon ab, ob für jeden Gerätetyp fünf Prozent veranschlagt werden oder für manche weniger. [Quelle: Bitkom]
Gewiss dürfte zumindest der Passus des neuen Rechts schwierig sich erweisen, wenn solcher Gebrauch von Geräten im Einzelnen auch noch nachgewiesen werden muss.
Das Ziel des Gesetzgebers, feste Vergütungssätze nicht mehr selbst zu bestimmen, sondern der Vereinbarung durch die Parteien zu überlassen, ist durch eine derartige Anknüpfung von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Dieses Ziel lässt sich nur dann verwirklichen, wenn für die Vergütungshöhe an objektiv messbare Kriterien angeknüpft wird. Insoweit kommt allein das Kriterium der Angemessenheit in Frage, das den geldwerten Vorteil der urheberrechtlich relevanten Nutzung in den Vordergrund stellt. [Quelle: GEMA]
Aber was ist denn nun angemessen? Es geht doch nicht um eine angemessene Würdigung künstlerischer Arbeit, es geht nur darum, dass irgendwer gut kassiert. Angemessen wird hier nichts. Ein Ludwig-Kirchner-Gemälde soll vermutlich demnächst für vermutete 26 Millionen Euro (Pfund?) bei Christies versteigert werden. Angemessen?
Es muss doch nun wirklich niemand glauben, dass es da eine Gerechtigkeit gibt. Vor allem aber verschließt man sich den einfacheren Lösungen komplett. Zum Beispiel der Vereinfachung des Ganzen durch eine pauschale Haushaltsabgabe für alles auf einmal. Die hat zwar auch genug Probleme in sich, aber sie benötigte weit weniger Krücken. Sie würde Rechtssicherheit bedeuten. Sie würde alle entlasten von dem Murks.
So aber verhärten sich nur die Fronten zwischen Verwertern und Geräteherstellern, zum Schaden des „Konsumenten“ oder „Nutzers“ kultureller Werte. Andernfalls, bitte, da hätte ich auch nichts gegen, sollte und müsste man in eine ganz andere DIskussion eintreten, die darüber, was uns „Kultur“ wirklich wert ist. Welchen Wert sie überhaupt hat in dieser Gesellschaft. Für die Bildung hat man das ja schon entschieden. Zum Schaden der Allgemeinheit.
Herrjeh, ist das alles mit
Herrjeh, ist das alles mit Jawoll gewaschen hier? Ich kriegs Layout gar nicht mehr in mein bisserl Braunsche-Röhre grade.
Die Frage Was uns Kultur wirklich wert ist ist ja doch eine sicher rhetorische? Was sollte da unterschiedlich sein zur Bildung?
Was macht die Kunst, sie geht nach Brot [G. E. Lessing: Nathan]
Eine Ware nun, kann Mensch kaufen, wenn er nur kann. Angebot bestimmt Nachfrage. André Rieu ab 50Tausend Euro für die Party zu buchen. Multikulti zum Schnäppchenpreis am Alexanderplatz. Hauptsache Mitschunkeln können.
Das war das gute alte
Das war das gute alte Stichwort: Ware. Ach, ich habs so satt.
Eine Zusammenfassung dessen,
Eine Zusammenfassung dessen, was die Beratungen gestern ergeben haben, kann man im KIZ nachlesen: http://www.nmz.de/kiz/modul…