Bald kommt die GEZ-Gebühr also auch auf Computer mit Internetanschluss. Das ist eine gute Idee. Denn schließlich soll der Abgesang der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten schön vergoldet werden.
Aber ich habe Einwände. Nicht nur, dass es relativ wenig aufwendig wäre, den Empfang dieser Programme für jene zu verhindern, die nicht Gebühren bezahlen. Das wäre zu naheliegend. Nein, es scheint mir das Recht zu Informationbeschaffung damit eingeschränkt. Denn, wer nicht zahlt, müsste doch eigentlich seinen Netzzugang stilllegen. Damit wäre es aber beispielsweise nicht mehr möglich, auf diesem Weg beispielsweise Bundestagsdebatten zu verfolgen, also die politische Willenbildung zu fördern.
Auch die Regelung, dass man als Selbständiger die Gebühr künftig wird zweimal entrichten müssen, als Privatnutzer und als beruflich Tätiger. Wo ist denn da die Logik. Die Zahl der Empfangsgeräte bleibt doch gleich, ebenso die Zahl der Empfänger, nämlich möglichweise einer; also ein und die selbe Person. Man sieht ja nicht plötzlich alles doppelt. Das ist nurmehr Abzocke.
Die Frage der Informationsfreiheit scheint mir aber vorrangig, quasi grundgesetzlich verankert. Ein Gut, welches höher wiegt als anderes.
Und dazu ein Nachtrag, zu einem hier geäußerten Kommentar eines Michael, der über die Arbeitsweise des Bundestages aufzuklären helfen wollte. Ich habe übers Parlamentsfernsehen mir die Debatte der ersten Lesung zum 2. Korb des Urheberrechts angesehen. Selbst den noch gegen 24 Uhr anwesenden Parlamentarierern war es nicht recht, zu so weit vorgerückter Zeit ein derartig wichtiges Gesetzesvorhaben zu diskutieren. Das sei dem Thema nicht angemessen, war unisono der Ton von CDU-, SPD- und GRÜNEN-Vertretern.