27. Dezember 2024 Alles muss raus!

Versteigerung von Musiknutzungsrechten

Heute in der Mailpost. Da versteigert einer einen Popsong mit interessanten Nebenaspekten.

Am Dienstag, den 30.Mai, 14 Uhr MESZ, beginnt auf E-Bay Deutschland die weltweit erste Versteigerung von Nutzungsrechten eines Musiktitels. Der Höchstbietende erwirbt die Rechte zur deutschlandweiten Vermarktung des Titels über sämtliche Vertriebskanäle – CD, Internet, Mobiltelefone, Klingeltöne, Film und Fernsehen, Werbung – für einen Zeitraum von 5 Jahren.

Der Verwerter hat die Möglichkeit, den bereits produzierten Titel zu vermarkten oder ihn neu aufzunehmen. Er darf dabei auch den Text verändern oder übersetzen. Da der Autor keine Rechte an die GEMA abgetreten hat, gehen alle Brutto-Einnahmen, die der Titel generiert, für den genannten Zeitraum an den Verwerter. Er hat damit auch das Recht, Cover-Versionen zu lizensieren. Alle Abmachungen sind detailliert in einem Vertrag geregelt, der über die unten genannte Kontaktadresse angefragt werden kann.

Die Idee, Verwertungsrechte für einen Pauschalbetrag zeitlich begrenzt zu übertragen, könnte ein Zukunftmodell für die Beziehung zwischen unabhängigen Autoren und Songwritern einerseits und Musik-Vermarktungsfirmen oder Content-Anbietern anderseits darstellen.

Links
– Eine Hörprobe des Titels findet sich unter http://www.myspace.com/lusiol
– Die E-Bay Auktion findet sich unter http://www.ebay.de. Artikelnummer: 4887358142
– Für interessierte Bieter steht die folgende Kontaktmöglichkeit zur Verfügung: pocke.bieter (at) gmail.com

Presse-Information
Matthias Jung
Mougins, Frankreich
pocke.info (at) gmail.com

Das ist ganz erstaunlich. Das Startgebot liegt übrigens bei 10.000 Euro, Sofortkaufen kann man für 100.000 Euro. „Die Pocke ist drin“ ist so etwas wie ein Fussballsong. Keine besonders exklusive Musik, keine bedeutende Abweichung vom Schema, eher Mainstream. Aber alles ist eben fertig. Den hinter der Auktion liegenden Nutzungsvertrag habe ich nur überflogen, das können Rechtsanwälte besser beurteilen.

Was nun doch so erstaunlich ist an dieser Geschichte: Ein Komponist/Texter übernimmt jenseits von der [[GEMA]] seine Rechte hier wahr. Die Sache ist nicht frei, die Sache ist nicht [[Creative Commons]], die Sache ist nicht billig (bestenfalls günstig). Wer also sollte mitbieten? Bestenfalls jemand, der das nötige Geld hat und das Potential dieses Songs sieht (sofern vorhanden). Oder jemand Böses, der dies auch sieht, aber will, dass dieser Song die nächsten fünf Jahre nicht genutzt wird.

Und dieser Vorgang ist auch interessant, weil er offen zu erkennen gibt, was so ein Stück Wert sein soll — für fünf Jahre wenigstens. Mich hat das Startgebot zunächst überrascht, dann aber zählt man 1 und 1 zusammen. Komposition, Arrangement, Aufnahme — alles in Studioqualität (glaub ich). Da schlagen die Kosten dann doch zu, so dass die Grundkosten (plus künstlerisches Honorar) mindestens drin sind.

Ob das Schule machen wird? Muss ich mal nachverfolgen.

Nachtrag: Standort des Titels: Mougins, Provence-Alpes-Côte d’Azur, Frankreich – keine schlechte Wahl. Und der Song ist angeblich neu. Lustiger wärs, er wäre ein Plagiat. Aber dieser Vorwurf könnte natürlich kommen, berechtigter- oder unberechtigter Weise.

Heute in der Mailpost. Da versteigert einer einen Popsong mit interessanten Nebenaspekten.

Am Dienstag, den 30.Mai, 14 Uhr MESZ, beginnt auf E-Bay Deutschland die weltweit erste Versteigerung von Nutzungsrechten eines Musiktitels. Der Höchstbietende erwirbt die Rechte zur deutschlandweiten Vermarktung des Titels über sämtliche Vertriebskanäle – CD, Internet, Mobiltelefone, Klingeltöne, Film und Fernsehen, Werbung – für einen Zeitraum von 5 Jahren.

Der Verwerter hat die Möglichkeit, den bereits produzierten Titel zu vermarkten oder ihn neu aufzunehmen. Er darf dabei auch den Text verändern oder übersetzen. Da der Autor keine Rechte an die GEMA abgetreten hat, gehen alle Brutto-Einnahmen, die der Titel generiert, für den genannten Zeitraum an den Verwerter. Er hat damit auch das Recht, Cover-Versionen zu lizensieren. Alle Abmachungen sind detailliert in einem Vertrag geregelt, der über die unten genannte Kontaktadresse angefragt werden kann.

Die Idee, Verwertungsrechte für einen Pauschalbetrag zeitlich begrenzt zu übertragen, könnte ein Zukunftmodell für die Beziehung zwischen unabhängigen Autoren und Songwritern einerseits und Musik-Vermarktungsfirmen oder Content-Anbietern anderseits darstellen.

Links
– Eine Hörprobe des Titels findet sich unter http://www.myspace.com/lusiol
– Die E-Bay Auktion findet sich unter http://www.ebay.de. Artikelnummer: 4887358142
– Für interessierte Bieter steht die folgende Kontaktmöglichkeit zur Verfügung: pocke.bieter (at) gmail.com

Presse-Information
Matthias Jung
Mougins, Frankreich
pocke.info (at) gmail.com

Das ist ganz erstaunlich. Das Startgebot liegt übrigens bei 10.000 Euro, Sofortkaufen kann man für 100.000 Euro. „Die Pocke ist drin“ ist so etwas wie ein Fussballsong. Keine besonders exklusive Musik, keine bedeutende Abweichung vom Schema, eher Mainstream. Aber alles ist eben fertig. Den hinter der Auktion liegenden Nutzungsvertrag habe ich nur überflogen, das können Rechtsanwälte besser beurteilen.

Was nun doch so erstaunlich ist an dieser Geschichte: Ein Komponist/Texter übernimmt jenseits von der [[GEMA]] seine Rechte hier wahr. Die Sache ist nicht frei, die Sache ist nicht [[Creative Commons]], die Sache ist nicht billig (bestenfalls günstig). Wer also sollte mitbieten? Bestenfalls jemand, der das nötige Geld hat und das Potential dieses Songs sieht (sofern vorhanden). Oder jemand Böses, der dies auch sieht, aber will, dass dieser Song die nächsten fünf Jahre nicht genutzt wird.

Und dieser Vorgang ist auch interessant, weil er offen zu erkennen gibt, was so ein Stück Wert sein soll — für fünf Jahre wenigstens. Mich hat das Startgebot zunächst überrascht, dann aber zählt man 1 und 1 zusammen. Komposition, Arrangement, Aufnahme — alles in Studioqualität (glaub ich). Da schlagen die Kosten dann doch zu, so dass die Grundkosten (plus künstlerisches Honorar) mindestens drin sind.

Ob das Schule machen wird? Muss ich mal nachverfolgen.

Nachtrag: Standort des Titels: Mougins, Provence-Alpes-Côte d’Azur, Frankreich – keine schlechte Wahl. Und der Song ist angeblich neu. Lustiger wärs, er wäre ein Plagiat. Aber dieser Vorwurf könnte natürlich kommen, berechtigter- oder unberechtigter Weise.

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6 Kommentare

  1. Null Gebote bisher. Die

    Null Gebote bisher. Die Pocke ist allerdings auch ziemlich Panne. Bekannt wird das Lied allenfalls als „erster Ebay-Song der Geschichte“. Der Käufer müsste das irgendwie in sein Marketingkonzept miteinbeziehen. Das hohe Mindestgebot ist m.E. ein Fehler, so bringt man die Sache nicht zum Laufen. Trotzdem interessant das Ganze.

  2. Der Startpreis ist wirklich

    Der Startpreis ist wirklich zu hoch. Aber das macht das Werk zugleich seriös. Wenn er bei den gewöhnlichen 1 Euro begänne, nähme das keiner Ernst. Und umgekehrt gewendet – da stimme ich vollauf zu – brächte man das Ganze so überhaupt in Gang.

    Ich sach nur: Naja.

  3. Ich stell mir vor, so was

    Ich stell mir vor, so was machte mal ein Komponist „Neuer Musik“. Wenn man mal bedenkt, wie gering dotiert Kompositionsaufträge sind, könnte das glatt lustig werden.

    Biete: Komposition für Orchester, Dauer 12 Min. für großes Orchester, gez. Lachenmann (jetzt hab ich grad doch Leichenmann geschrieben.)

  4. Endlich mal eine neue Idee

    Endlich mal eine neue Idee im E-Business. Toll! Ich hoffe der Autor kommt zum gewünschten Erfolg.

  5. Gelohnt hat es sich auf

    Gelohnt hat es sich auf jeden Fall für mich. Ich hatte viel Spass bei der Sache, auch wenn letztlich kein Vermarkter geboten hat.

    Mein Kalkül war, dass die Idee der Auktion von der Presse aufgegriffen wird und dem Song damit viele neugierige Hörer beschert. Bei sagen wir 100000 Ansichten (wie sie diese Marmorkuchen-Versteigerung erreichte) wäre es für einen Vermarkter durchaus interessant geworden, 10000 Euro zu investieren. Dazu ist es aber nicht gekommen, die Presse hat nicht oder sehr spät reagiert, die Zahl der Hörer hielt sich in Grenzen und damit auch das Interesse möglicher Bieter. Ich habe die Originalität meiner Idee wohl einfach überschätzt.

    Übrigens glaube ich, dass der Vertrag an sich für einen Künstler wesentlich interessanter ist als die gängigen Künstlerverträge, in denen der Künstler sich mit Haut und Haaren (das heisst: all seinen Songs und seiner Person) seinem Plattenlabel verschreibt. Vielleicht auch ein Grund, warum kein Plattenlabel auf den Deal eingehen wollte. Vielleicht hätte sie damit eine Pandora-Büchse geöffnet…

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