Wie soeben der Korrespondent der Kritischen Masse in der Hauptstadt der BRD, West-Berlin, mitteilte, hat der ehemalige Bundeskanzler, Gerhard Schröder, vor dem Arbeitsgericht II eine siegreiche Niederlage erfahren. Schröder klagte vor dem Arbeitsgericht auf Wiederanstellung als Bundeskanzler der BRD. Er begründete dies damit, dass eine unverschämte Mobbinggeschichte über ein konstruierte Misstrauensvotum ihn schließlich um die Fortführung seiner Tätigkeit gebracht habe. Ihm stünde mindestens noch ein Jahr in der Funktion und Tätigkeit als Bundeskanzler zu. Ersatzweise klagte Schröder auf die Weiterführung seiner Bezüge bis zum Ende seiner „ordentlichen und vereinbarten“ Amtszeit.
Schröder habe es selbst in der Hand gehabt durch die Ernennung zum König und der Änderung von Gesetzen rechtzeitig für eine adäquate Tätigkeit zu sorgen. Sie stimmte allerdings seinem Wunsch auf Weiterbeschäftigung im Prinzip zu. „Es sei nicht hinnehmbar, dass ein Vertreter der Budnesregierung von gestern auf heute so behandelt werde wie jeder x-beliebige Bürger und zum Sozialfall würde, in diesem Fall zum Arbeitslosengeld II-Empfänger.“ Dies sei nicht hinnehmbar. Gerade unter den gegenwärtig problematischen Arbeitsmarktbedingungen, wer will schon einen Ex-Bunzkanz anstellen, wofür soll so jemand geeignet sein, müsse eine Regelung gefunden werden, die den Steuerzahler entlastet. Das Arbeitsgericht schlug in einem Vergleich vor, Gerhard Schröder weiterhin im Deutschen Bundestag zu beschäftigen und zwar als Saaldiener. In dieser Position könne er das nächste Jahr seinen Anspruch der erste Diener des Landes zu sein, optimal zu Ende führen. „Gerd, ein Glas Wasser bitte.“