5. Januar 2025 Alles muss raus!

Palavermentarismus

<%image(20051019-lammert3.jpg|150|192|The Lammert)%>

Ort: Bundestag: Gestern. Wahl zu den Bundestagsvizepräsidenten. Bisky scheitert dreimal. Sternstunde des Gewissens? Nein. Eine Idiotie der parlamentarischen Demokratie. Man fragt sich, was das überhaupt soll. Einerseits wird jeder Fraktion die Stellung eines oder zwei Bundestagsvizepräsidenten zwingend zugestanden, andererseits müssen die dennoch gewählt werden. Warum muss man wählen, was vereinbart ist? Diese Logik erschließt sich mir nicht. Entweder freie Wahl oder Festsetzung und Benennung und aus ists. Eigentlich ganz gut, dass das gestern mal schief gegangen ist. Auch wenn sich daran in Zukunft nichts ändern wird. Nett die Beschreibung von Funktion, Wahl und Aufgaben des/der Präsidenten. Hier ein selten freimütiger Ausschnitt.
Das Personalkalkül der größten Fraktion wird in der Regel auch dann hingenommen, wenn bei der Auswahl nicht die Eignung für das Amt, sondern Karriereinteressen sowie partei- und koalitionsinterner Personalproporz ausschlaggebend sind.
Ja, so stehts auf den Seiten des Deutschen Bundestags. Da staunt man nicht schlecht. Und das bei einem Amt, das protokollarisch das zweithöchste im Staat ist. The Lammert® (siehe Bild oben) hat dies in seiner ersten Sitzungsleitung alles nur leidlich regeln können. Eigentlich gar nicht. Mit 92 Prozent gewählt und sofort das Amt beschädigt – von seinen eigenen Genossen. Die goldenen Leerformeln seiner Antrittsrede gleich noch einmal enthöhlt – mit aller parlamentarischen Gewalt.

Die Verlogenheit, die seit einiger Zeit über diesem Amt kreist, kann man auch dort nachlesen:
Abweichend von der Geschäftsordnung wurde bei der Wahl der Vizepräsidenten bis 1980 jeweils zu Beginn der Legislaturperiode in offener Wahl über alle Vorschläge gemeinsam abgestimmt (gemäß § 126 GOBT). Seit der 10. Wahlperiode (1983) kam hingegen keine interfraktionelle Vereinbarung mehr zustande, da die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP einen Vizepräsidenten der Fraktion DIE GRÜNEN abgelehnt hatten. Durch die Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages im Jahre 1994 wurde der Anspruch jeder Fraktion auf Mitgliedschaft im Präsidium gesichert (§ 2, Abs. 1 Satz 2 GOBT). Entsprechend dieser Regelung ist seither die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Vizepräsidentin vertreten, während ihrer Mitgliedschaft im Bundestag in Fraktionstärke auch die PDS, nachdem nach der Bundestagswahl 1998 an dieser Bestimmung festgehalten wurde. Da die Anzahl der Präsidiumsmitglieder nicht erhöht wurde, stellt seither auch die zweitstärkste Fraktion nur einen Vizepräsidenten.
Ist ja auch alles geändert worden, jetzt. Und darum doppelt peinlich.

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Ort: Bundestag: Gestern. Wahl zu den Bundestagsvizepräsidenten. Bisky scheitert dreimal. Sternstunde des Gewissens? Nein. Eine Idiotie der parlamentarischen Demokratie. Man fragt sich, was das überhaupt soll. Einerseits wird jeder Fraktion die Stellung eines oder zwei Bundestagsvizepräsidenten zwingend zugestanden, andererseits müssen die dennoch gewählt werden. Warum muss man wählen, was vereinbart ist? Diese Logik erschließt sich mir nicht. Entweder freie Wahl oder Festsetzung und Benennung und aus ists. Eigentlich ganz gut, dass das gestern mal schief gegangen ist. Auch wenn sich daran in Zukunft nichts ändern wird. Nett die Beschreibung von Funktion, Wahl und Aufgaben des/der Präsidenten. Hier ein selten freimütiger Ausschnitt.
Das Personalkalkül der größten Fraktion wird in der Regel auch dann hingenommen, wenn bei der Auswahl nicht die Eignung für das Amt, sondern Karriereinteressen sowie partei- und koalitionsinterner Personalproporz ausschlaggebend sind.
Ja, so stehts auf den Seiten des Deutschen Bundestags. Da staunt man nicht schlecht. Und das bei einem Amt, das protokollarisch das zweithöchste im Staat ist. The Lammert® (siehe Bild oben) hat dies in seiner ersten Sitzungsleitung alles nur leidlich regeln können. Eigentlich gar nicht. Mit 92 Prozent gewählt und sofort das Amt beschädigt – von seinen eigenen Genossen. Die goldenen Leerformeln seiner Antrittsrede gleich noch einmal enthöhlt – mit aller parlamentarischen Gewalt.

Die Verlogenheit, die seit einiger Zeit über diesem Amt kreist, kann man auch dort nachlesen:
Abweichend von der Geschäftsordnung wurde bei der Wahl der Vizepräsidenten bis 1980 jeweils zu Beginn der Legislaturperiode in offener Wahl über alle Vorschläge gemeinsam abgestimmt (gemäß § 126 GOBT). Seit der 10. Wahlperiode (1983) kam hingegen keine interfraktionelle Vereinbarung mehr zustande, da die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP einen Vizepräsidenten der Fraktion DIE GRÜNEN abgelehnt hatten. Durch die Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages im Jahre 1994 wurde der Anspruch jeder Fraktion auf Mitgliedschaft im Präsidium gesichert (§ 2, Abs. 1 Satz 2 GOBT). Entsprechend dieser Regelung ist seither die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Vizepräsidentin vertreten, während ihrer Mitgliedschaft im Bundestag in Fraktionstärke auch die PDS, nachdem nach der Bundestagswahl 1998 an dieser Bestimmung festgehalten wurde. Da die Anzahl der Präsidiumsmitglieder nicht erhöht wurde, stellt seither auch die zweitstärkste Fraktion nur einen Vizepräsidenten.
Ist ja auch alles geändert worden, jetzt. Und darum doppelt peinlich.

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3 Kommentare

  1. Ein unglücklicher Moment.

    Ein unglücklicher Moment. Den kann jeder mal haben. Schlimmer wohl, was der Clement gerade am Abziehen war, wenn er Parasiten als terminus technicus in den politischen Alltag wieder will einziehen lassen.

  2. Immerhin ein sehr

    Immerhin ein sehr aussagekräftiger unglücklicher Moment. – Die Sache mit den Parasiten hatte ich verpaßt, danke für den Hinweis.

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