1. Februar 2025 Alles muss raus!

Urheberechtsnovelle in der Kritik der CDU/CSU-Fraktion

Der zweite Korb der Urheberrechtsnovelle ist in Grundzügen von Justizministerin Zypries vorgestellt worden. Jetzt hagelt es Kritik — komischerweise aus der CDU/CSU-Fraktion. Manchmal ist wohl Dagegensein besser als Nachdenken und Analysieren. Da haut die CDU/CSU mal wieder voll daneben.

Das ist eigentlich traurig, weil, was die kulturelle Entwicklung in der Bundesrepublik angeht, die SPD/Grünen immer hinter dem Standard von CDU/CSU und PDS zurückblieben. Die CDU/CSU scheint zu glauben, dass man die SPD-Vorschläge nach hinten überholen müsste. So ein Quatsch. Der liest sich dann so (zitiert nach KIZ):
Die digitale Privatkopie soll nach den Vorstellungen der Ministerin auch zukünftig nahezu einschränkungslos erlaubt sein. Dies ignoriert, dass im Gegensatz zur analogen Kopie bei der digitalen Kopie ein Qualitätsverlust gegenüber dem Original nicht eintritt.
Die igrnoriert, dass das Urheberrecht nicht zwischen digitalen und analogen Werken unterscheidet. Aber gerne, wenn es Herr Frings wünscht, können wir alles durcheinander werfen und nach Kompressionsraten unterschiedliche Abgaben entwickeln. Wir können auch gerne zwischen digitaler und analoger Kopie unterscheiden. Können wir alles machen. Am Werk des Urhebers geht dies vorbei. Können wir alles machen.
Weiterhin ist eine Verbreitung der Digitalkopie sehr viel einfacher möglich als bei einer herkömmlichen Analogkopie.
Seit wann hat denn das Urheberrecht mit der Einfachheit der Kopieerzeugung etwas zu tun? Das ist doch absurd. Dazu steht an älterer Stelle eine ausführliche Stellungnahme. Das soll hier nicht wiederholt werden.
Gleichzeitig hat die Justizministerin durchaus Problembewusstsein, da nun im Gesetz klargestellt werden soll, dass eine Privatkopie für den Nutzer einer Tauschbörse im Internet dann nicht erlaubt ist, wenn es sich für ihn offensichtlich um ein rechtswidriges Angebot handelt. Ob den illegalen Tauschbörsen damit die Grundlage entzogen wird, bleibt aufgrund der auslegungsbedürftigen Gesetzesbestimmung unklar.
Das ist viel auf einmal. Aber wie sieht es denn mit den legalen Tauschbörsen aus? Wer sagt denn überhaupt, dass Tauschbörsen illegal sind?
Solange sich die Regierung nicht zugleich zu einem Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegen den Internetprovider bekennt, handelt es sich bei der vorgeschlagenen Nachbesserung nur um eine symbolische Gesetzgebung. Was nutzt den Musikunternehmen oder den Filmproduzenten das schönste Kopierverbot, wenn sie es mangels Information niemals vor einem Zivilgericht durchsetzen können?
Was nutzt Datenschutz? Wäre es nicht auch einmal interessant, die Sache von der andern Seite zu betrachten. Nicht jeder ist ein Musikunternehmen sondern bloß Künstler. Warum sollen sich sogeannte “Kulturwerte” nur nach Industrienormen richten. Es gibt auch ein Leben jenseits davon.
Zu begrüßen ist, dass Überlegungen, die Privatkopie gegen Kopierschutzmaßnahmen der Rechteinhaber durchsetzbar zu machen, nicht weiter verfolgt werden. Eine solche Regelung hätte aus einer Schrankenregelung ein Recht gemacht und den Rechteinhaber teilweise enteignet. Hier hat die Vernunft erfreulicherweise im Bundesjustizministerium gesiegt. Die potentielle technische Umgehung des Kopierschutzes schränkt das Recht des Urhebers an der Verwertung seines Werkes zu stark ein. Der Rechteinhaber muss es selbst in der Hand haben, welchen Umgang er mit seinem Werk in der Öffentlichkeit wählen will.
Stimmt. Jeder Rechteinhaber muss und darf und kann nur allein entscheiden, welche Rechte er wahrnehmen möchte, auf welche er verzichtet. Das Publikum muss entscheiden.
Bei der Geräteabgabe hat die Ministerin ihre – zunächst dementierte – Ankündigung von Anfang Juli diesen Jahres wahr gemacht und fordert nun eine Erweiterung der Abgabe. Muss bislang ein Gerät oder Speichermedium erkennbar zur Vornahme von Vervielfältigungen bestimmt sein, reicht es nach den Vorstellungen der Ministerin zukünftig für eine Abgabepflicht aus, wenn sie tatsächlich und in nennenswertem Umfang für zulässige Privatkopien benutzt werden. Damit dürfte sich die Vergütungspflicht auch auf Computer, Drucker und MP3-Player ausweiten.
Das ist in der Tat eine Gefahr.
Intelligente Alternativen wie das Digitale-Rechte-Management (DRM) werden dabei ignoriert. Die Regierung schwört auf kollektive Abgabesysteme statt auf individueller Vergütung zu setzen. Sie will nicht erkennen, dass die Tage immer weiter steigender Pauschalabgaben im digitalen Zeitalter gezählt sind. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert den Einstieg in einen ‘Sinkflug’ bei den urheberrechtlichen Pauschalabgaben.
Das ist weder richtig noch falsch. Es ist Bockmist. Die Fraktion fordert die Privatisierung von Kultur, so wäre es richtig formuliert. “Kulturwerte” sollen gekoppelt werden daran, wer es sich leisten kann. Kultur als bürgerliches Gemeingut wird aufgegeben. Kann man machen, man muss sich nur klar sein, wohin das führt. So lässt sich nicht länger argumentieren, dass man kulturelle Institutionen von Staats wegen finanziell weiterhin unterstützt. Man kann nicht in etwas Steuergelder hineingeben und dann noch einmal abkassieren wollen. Wie lässt sich einerseits wünschen, das bürgerliches Engagement geleistet wird zum Null-Tarif?

Im KIZ kommentierte Drescher sehr richtig:
Es ist doch komisch, dass das was sich Kultur nennt auf der einen Seite einen immer restriktiveren Zugang erfahren soll, der am Besten bei jeder Nutzung bezahlt wird, auf der anderen Seite, müssen Veranstaltungen und Produktionen vom Staat gefördert werden, damit sie überhaupt existieren.
Die Vorwürfe seitens der CDU/CSU-Fraktion führen in die falsche Richtung, sie sind allein daran orientiert, ein Kultursystem zu erhalten, welches nicht mehr Kultur im Mittelpunkt sieht sondern die Kultur- und Bewusstseinsindustrie. Das kann man machen, nur sollte man es auch so klar sagen — und alle Konsquenzen daraus ziehen.

Das generelle Problem, dass “Kulturwerte” im Moment eben sowohl Gemeinwerte wie Wirtschaftswerte sind (oder sein können), wird man nicht lösen können. Das ist Frage der politischen Willensbildung — und des Wollens der Bürger dieses Staates. Außer von Seiten der PDS und kleinen Grüppchen bei den Grünen steht das aber nicht zur Diskussion. Es gibt bei den großen Parteien keine Kultur, es sei denn sie ist Geldwert.

Günther Anders hat schon in Band 1 seiner “Die Antiquiertheit des Menschen” schreiben müssen:
Die Maxime, die hier effektiv wirksam ist, lautet jedenfalls: »Es darf nichts Unverwertbares geben.« Deren positive Imperativfassung: »Mache alles verwertbar.«
Günther Anders, Die Antquiertheit des Menschen 1, Über die Seele im Zeitalter der zweiten industriellen Revolution, München 71987, S. 185

Update: Daher begrüße ich die aktuelle Ausgabe der De:Bug, die in einigen Artikeln auf andere Entwicklungen hinweist:

  • Gerechtigkeit durch Freie Software. Eben Moglen erklärt die technische Revolution
  • Elektronisches Lexikon mit Wikipedia. Wissen-der-Welt.org
  • Mehr Innovation. Google bekommt Konkurrenz
  • Krieg gegen Open Source. Linux im Lizenzstreit
  • Alles nachzulesen in der De:Bug 85, 2004/09, Seiten 25-28.

    Der zweite Korb der Urheberrechtsnovelle ist in Grundzügen von Justizministerin Zypries vorgestellt worden. Jetzt hagelt es Kritik — komischerweise aus der CDU/CSU-Fraktion. Manchmal ist wohl Dagegensein besser als Nachdenken und Analysieren. Da haut die CDU/CSU mal wieder voll daneben.

    Das ist eigentlich traurig, weil, was die kulturelle Entwicklung in der Bundesrepublik angeht, die SPD/Grünen immer hinter dem Standard von CDU/CSU und PDS zurückblieben. Die CDU/CSU scheint zu glauben, dass man die SPD-Vorschläge nach hinten überholen müsste. So ein Quatsch. Der liest sich dann so (zitiert nach KIZ):
    Die digitale Privatkopie soll nach den Vorstellungen der Ministerin auch zukünftig nahezu einschränkungslos erlaubt sein. Dies ignoriert, dass im Gegensatz zur analogen Kopie bei der digitalen Kopie ein Qualitätsverlust gegenüber dem Original nicht eintritt.
    Die igrnoriert, dass das Urheberrecht nicht zwischen digitalen und analogen Werken unterscheidet. Aber gerne, wenn es Herr Frings wünscht, können wir alles durcheinander werfen und nach Kompressionsraten unterschiedliche Abgaben entwickeln. Wir können auch gerne zwischen digitaler und analoger Kopie unterscheiden. Können wir alles machen. Am Werk des Urhebers geht dies vorbei. Können wir alles machen.
    Weiterhin ist eine Verbreitung der Digitalkopie sehr viel einfacher möglich als bei einer herkömmlichen Analogkopie.
    Seit wann hat denn das Urheberrecht mit der Einfachheit der Kopieerzeugung etwas zu tun? Das ist doch absurd. Dazu steht an älterer Stelle eine ausführliche Stellungnahme. Das soll hier nicht wiederholt werden.
    Gleichzeitig hat die Justizministerin durchaus Problembewusstsein, da nun im Gesetz klargestellt werden soll, dass eine Privatkopie für den Nutzer einer Tauschbörse im Internet dann nicht erlaubt ist, wenn es sich für ihn offensichtlich um ein rechtswidriges Angebot handelt. Ob den illegalen Tauschbörsen damit die Grundlage entzogen wird, bleibt aufgrund der auslegungsbedürftigen Gesetzesbestimmung unklar.
    Das ist viel auf einmal. Aber wie sieht es denn mit den legalen Tauschbörsen aus? Wer sagt denn überhaupt, dass Tauschbörsen illegal sind?
    Solange sich die Regierung nicht zugleich zu einem Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegen den Internetprovider bekennt, handelt es sich bei der vorgeschlagenen Nachbesserung nur um eine symbolische Gesetzgebung. Was nutzt den Musikunternehmen oder den Filmproduzenten das schönste Kopierverbot, wenn sie es mangels Information niemals vor einem Zivilgericht durchsetzen können?
    Was nutzt Datenschutz? Wäre es nicht auch einmal interessant, die Sache von der andern Seite zu betrachten. Nicht jeder ist ein Musikunternehmen sondern bloß Künstler. Warum sollen sich sogeannte “Kulturwerte” nur nach Industrienormen richten. Es gibt auch ein Leben jenseits davon.
    Zu begrüßen ist, dass Überlegungen, die Privatkopie gegen Kopierschutzmaßnahmen der Rechteinhaber durchsetzbar zu machen, nicht weiter verfolgt werden. Eine solche Regelung hätte aus einer Schrankenregelung ein Recht gemacht und den Rechteinhaber teilweise enteignet. Hier hat die Vernunft erfreulicherweise im Bundesjustizministerium gesiegt. Die potentielle technische Umgehung des Kopierschutzes schränkt das Recht des Urhebers an der Verwertung seines Werkes zu stark ein. Der Rechteinhaber muss es selbst in der Hand haben, welchen Umgang er mit seinem Werk in der Öffentlichkeit wählen will.
    Stimmt. Jeder Rechteinhaber muss und darf und kann nur allein entscheiden, welche Rechte er wahrnehmen möchte, auf welche er verzichtet. Das Publikum muss entscheiden.
    Bei der Geräteabgabe hat die Ministerin ihre – zunächst dementierte – Ankündigung von Anfang Juli diesen Jahres wahr gemacht und fordert nun eine Erweiterung der Abgabe. Muss bislang ein Gerät oder Speichermedium erkennbar zur Vornahme von Vervielfältigungen bestimmt sein, reicht es nach den Vorstellungen der Ministerin zukünftig für eine Abgabepflicht aus, wenn sie tatsächlich und in nennenswertem Umfang für zulässige Privatkopien benutzt werden. Damit dürfte sich die Vergütungspflicht auch auf Computer, Drucker und MP3-Player ausweiten.
    Das ist in der Tat eine Gefahr.
    Intelligente Alternativen wie das Digitale-Rechte-Management (DRM) werden dabei ignoriert. Die Regierung schwört auf kollektive Abgabesysteme statt auf individueller Vergütung zu setzen. Sie will nicht erkennen, dass die Tage immer weiter steigender Pauschalabgaben im digitalen Zeitalter gezählt sind. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert den Einstieg in einen ‘Sinkflug’ bei den urheberrechtlichen Pauschalabgaben.
    Das ist weder richtig noch falsch. Es ist Bockmist. Die Fraktion fordert die Privatisierung von Kultur, so wäre es richtig formuliert. “Kulturwerte” sollen gekoppelt werden daran, wer es sich leisten kann. Kultur als bürgerliches Gemeingut wird aufgegeben. Kann man machen, man muss sich nur klar sein, wohin das führt. So lässt sich nicht länger argumentieren, dass man kulturelle Institutionen von Staats wegen finanziell weiterhin unterstützt. Man kann nicht in etwas Steuergelder hineingeben und dann noch einmal abkassieren wollen. Wie lässt sich einerseits wünschen, das bürgerliches Engagement geleistet wird zum Null-Tarif?

    Im KIZ kommentierte Drescher sehr richtig:
    Es ist doch komisch, dass das was sich Kultur nennt auf der einen Seite einen immer restriktiveren Zugang erfahren soll, der am Besten bei jeder Nutzung bezahlt wird, auf der anderen Seite, müssen Veranstaltungen und Produktionen vom Staat gefördert werden, damit sie überhaupt existieren.
    Die Vorwürfe seitens der CDU/CSU-Fraktion führen in die falsche Richtung, sie sind allein daran orientiert, ein Kultursystem zu erhalten, welches nicht mehr Kultur im Mittelpunkt sieht sondern die Kultur- und Bewusstseinsindustrie. Das kann man machen, nur sollte man es auch so klar sagen — und alle Konsquenzen daraus ziehen.

    Das generelle Problem, dass “Kulturwerte” im Moment eben sowohl Gemeinwerte wie Wirtschaftswerte sind (oder sein können), wird man nicht lösen können. Das ist Frage der politischen Willensbildung — und des Wollens der Bürger dieses Staates. Außer von Seiten der PDS und kleinen Grüppchen bei den Grünen steht das aber nicht zur Diskussion. Es gibt bei den großen Parteien keine Kultur, es sei denn sie ist Geldwert.

    Günther Anders hat schon in Band 1 seiner “Die Antiquiertheit des Menschen” schreiben müssen:
    Die Maxime, die hier effektiv wirksam ist, lautet jedenfalls: »Es darf nichts Unverwertbares geben.« Deren positive Imperativfassung: »Mache alles verwertbar.«
    Günther Anders, Die Antquiertheit des Menschen 1, Über die Seele im Zeitalter der zweiten industriellen Revolution, München 71987, S. 185

    Update: Daher begrüße ich die aktuelle Ausgabe der De:Bug, die in einigen Artikeln auf andere Entwicklungen hinweist:

  • Gerechtigkeit durch Freie Software. Eben Moglen erklärt die technische Revolution
  • Elektronisches Lexikon mit Wikipedia. Wissen-der-Welt.org
  • Mehr Innovation. Google bekommt Konkurrenz
  • Krieg gegen Open Source. Linux im Lizenzstreit
  • Alles nachzulesen in der De:Bug 85, 2004/09, Seiten 25-28.

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