Langsam formieren sich die Verfechter des Prinzips der Pauschalvergütung für urheberrechtlich geschützte Werke im Internet. Ganz druckfrisch ist eine Stellungnahme unter dem Titel “Kompensation ohne Kontrolle” (Stellungnahme zum Zweiten Korb der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes) ander beteiligt sind: privatkopie.net, Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.(FIfF), Netzwerk Neue Medien, Chaos Computer Club, FoeBuD e.V., Attac, AG Wissensallmende und freier Informationsfluss und ODEM — Online-Demonstrations-Plattform für Menschen- und Bürgerrechte im digitalen Zeitalter [12 Seiten als PDF].
Diese Stellungnahme steht unter dem Haupt-Motto: “Keep it simple”, was sich vor allem auf die Frage nach der privaten Vervielfältigung bezieht. Wer, wann in Zukunft noch Kopien zu privaten Zwecken anfertigen darf, wird immer weniger durchschaubar. Das ist auf jeden Fall richtig. Die eine Konsequenz wäre eben die Einführung jener Pauschalabgaben.
Andere Rechtsgelehrte fordern auch ein Simplifizierung dieses problematischen Absatzes im Urheberrecht. Sie kommen aber zu einem ganz anderen Ergebnis. Im Sinne der Vereinfachung sind sie im wesentlichen für die Abschaffung der Ausnahmeregelungen und damit im Prinzip für ein Verbot der sogenannten Privatkopien. So zum Beispiel Günter Poll und Thorsten Braun in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (4/2004) in einer Analyse mit dem Titel “Privatkopien ohne Ende oder Ende der Privatkopie?”. Dass Thorsten Braun zu diesem Ergebnis kommt, verwundert nicht. Ist er doch zugleich Syndikus der Deutschen Phonoverbände, deren Mitgliedern aus allerlei Gründen der Arsch auf Grundeis geht. Ihr Fazit:
Ein gerechter Ausgleich findet nicht statt. Die Schranke muss auf ein erträgliches Maß zurückgeschraubt werden. Dies beinhaltet auch die Option einer Rückführung der digitalen Privatkopie auf ein Exclusivrecht ggf. zeitlich begrenzt (Fenster-Lösung), jedenfalls eine Begrenzung auf die traditionelle Sicherungskopie von einer eigenen Original-Vorlage unter Ausschluss von Online-Quellen.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt in der gleichen Ausgabe der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht der Leipziger Professor Christian Berger. In seinem Text “Die Neuregelung der Privatkopie in §53 Abs.1 UrhG im Spannungsverhältnis von geistigem Eigentum, technischen Schutzmaßnahmen und Informationsfreiheit” kommt er bei der im Prizip gleichen Fragstellung wie der Unterstützer von “Kompensation ohne Kontrolle” zu gegenteiligen Ergebnissen. Sein Fazit:
Der Gesetzgeber sollte tun, was aufgrund des geänderten technischen Umfelds zum Schutze der Urheberrechte, nicht nur an Musik, sondern an allen digitalisierbaren Werken erforderlich ist. Er ist gut beraten, wenn er sich für ein Verbot der digitalen Privatkopie ausspricht und damit den neuen technischen Gegebenheiten Rechnung trägt. …
Die Privatkopie auf analoge Trägermedien sollte hingegen zulässig bleiben, um den Zugang zu Informationen und zu Kulturgüter zu ermöglichen. Damit ist zugleich eine klare Trennlinie zwischen digitaler und analoger Nutzung gezogen.
Und das emfinde ich schon als starken Tobak. Sicher hat er damit Recht, dass auch analoge Trägermedien den Zugang zu Kulturgütern ermöglicht. Das ist in meiner Generation auch so Usus gewesen. Mitschnitte auf Kassette aus dem Radio, Fotokopien von Büchern etc. pp.
Was mir aber gar nicht einleuchtet: Das geschützte Werk bleibt doch schutzwürdig, egal ob analog oder digital. Oder gibt es da dann ein Zweiklassensystem? Ob ich mir ein Streichquartett von der Schallplatte auf Kassette kopiere oder von CD auf den Computer, es bleibt doch urheberrechtlich das Werk einer schöpferischen Person (sofern es überhaupt geschützt ist oder geschützt werden will!). Die Analyse Bergers geht nicht mehr vom “Werk” und dessen “Schöpfer” aus sondern von seinem Leiden am Kopieren. Also von der Nutzung durch Leute, die keine Nutzungsrechte eigens eingeholt haben. Dafür ist es meines Erachtens unerheblich, ob etwas schnell und “verlustfrei” kopiert werden kann oder nicht. Die vorgeschlagene Trennlinie macht alles nur komplizierter, statt einfacher. Entweder richtig verbieten oder richtig erlauben. Lösungen in der Mitte helfen wenig.
[Nachtrag: Egal, wie schnell man eine Sache kopiert hat, ein Musikstück kann ich vernünftigerweise immer nur einmal zur gleichen Zeit hören. Wenn eine Kopie auf verschiedenen Trägermaterialen kopiert ist, hören kann ich solche Musik nur einmal. Oder andersherum: Selbst wenn ich mir ein Stück Musik auf 20 verschiedene Orte kopiere, hören tu ich es überall nur einfach. Klar, ich kann die Original-CD in meinen CD-Player einlegen, dann in das Computerlaufwerk, ins Autoradio etc.. Die Nutzung ist doch davon unabhängig. Die eine kopierte Datei höre ich mir vielleicht nur einmal an, die Original-CD zwanzigmal hintereinander. Und was hat der Urheber davon? Der hat nichts davon, ob ich mir sein Stück keinmal oder 100mal anhöre.
Man muss sich da nichts vormachen. Das Urheberrecht ist nicht die Lösung sondern nur eine Krücke. Es hat vor allem den Zweck, Urheber vor wirtschaftlicher und kommerzieller Ausnutzung zu schützen. Es soll schützen vor illegaler wirtschaftlicher Verwendung (also dass eine Plattenfirma wie Universal sich alles so zusammenkrallt wie sie es möchte und aus kreativen Leitungen Gewinne für sich schöpft, nicht vor privater nichtkommerzieller Nutzung.)
Eigentlich interessant, wie hier der Sinn des Gesetzes umgedeutet wird. In welch desolatem Zustand sich Tonträgerwirtschaft und Urheber zueinander stehen zeigt sich immer noch an der Auseinandersetzung zwischen der Deutschen IFPI und der GEMA.]
Gegen ein System pauschaler Abgaben wendet Berger ein:
Preisgerechtigkeit und angemessene Kostenverteilung hat dies nicht zur Folge: Jeder bezahlt, unabhängig von seinem konkreten Kopierverhalten.
Welche Einsicht. Doch was hilft sie. Sie betrifft ja längst schon auch analoge Kopiergeräte wie Scanner, Kassetten, Rohlinge. Auch die müssten dann neu überdacht werden. Ganz überflüssig auch seine Bemerkung:
Mit guten Gründen hat Frau Bundesministerin der Justiz Zypries die Frage aufgeworfen, ob es richtig sein kann, auf einen CD-Brenner zum Ausgangspreis von 50 Euro noch 5 Euro Abgaben zu erheben und damit den Preis um 10% zu erhöhen? Die Verbraucher werden sich die Geräte aus dem Ausland beschaffen.
Das zeigt, von wo aus das Recht hier betrachtet wird. Aus dem Blickfeld der Gerätewirtschaft. Ähnliches, bitte korrigiert mich, kann man doch auch für die Mehrwertsteuer in Anschlag bringen. Ist es so, dass die Österreicher, ob ihres höheren Mehrwertsteuersatzes (20 und 10 %)sich ihre Leistungen aus Deutschland (16 und 7%) holen. Die Wirtschaft muss sich da an den Spielraum anpassen. Was kann der Urheber dafür, dass diese Geräte so billig geworden sind? Nichts kann er dafür, warum sollte er es also ausbaden. Man hätte dies in die Kalkulation zu integrieren.
Der Vorschlag der Gruppe um privatkopie.net scheint mir momentan wirklich einer der praktikabelsten zu sein, der vor allem auch die Rechte und Engelte für die Urheber mitberücksichtigt. Wie schwer eine Umsetzung im Detail auch sein mag, sollte dies nicht übersehen lassen, dass auch jetzt schon die “gerechte” Verteilung der Einahmen aus Geräte- und Kopierabgaben nicht weniger problematisch war und ist. Damit hat man recht und schlecht leben können.