25. Dezember 2024 Alles muss raus!

Weltfremde Verwaltungsgerichte

Auf der Suche danach, ob das Verwaltungsgericht Braunschweig das Urteil meiner Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vielleicht archiviert habe, was nicht der Fall ist, stöberte ich mal so durch Verwaltungsgerichtsurteile und -beschlüsse. Verwaltungsgerichte behandeln auch Asylfragen, eine heikle Angelegenheit, denn im schlimmsten Fall hängen da Menschenleben dran. Zwar würde ich mich nicht zur Formulierung einer schleichenden Einführung der Todesstrafe durch Abschiebung und Asylverweigerung versteigen, aber manchmal kann einem so ein Gedanke kommen. Interessant ist eigentlich ja auch, dass in solchen Beschlüssen und Urteilen im Prinzip sehr viele geschichtliche und politische Informationen sich verstecken.

Zur Erinnerung, so steht es auch auf der Website des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland:
“Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.”
Art 16a Abs. I Grundgesetz

Gut in Erinnerung ist mir auch noch die der Kampf um das Asylrecht 1992. Mit der Groß-Demo in Bonn, der damaligen Bundeshauptstadt. Alles abgeriegelt, kein Hineinkommen hinter die Bannmeile. Obwohl ich zwei Menschen kenne, die es dennoch geschafft haben und für sie überraschend plötzlich dort waren, wo niemand sein durfte. Und weil keiner auch nur theoretisch dort sein konnte, der es nicht durfte, war auch niemandem klar, ob die zwei nun rechtens oder unrechtens waren, wo sie waren. Das Asylrecht wurde so oder so verschärft in großer Koalition von CDU/CSU und SPD. Und auch das bedarf der Erinnerung, das passierte nur wenige Monate nach den Pogromen in Rostock-Lichtenhagen.

Hier aber nun der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Göttingen. Zuvor wurde dem Antragsteller recht barsch entgegnet, dass nach dem Sturz Saddam Husseins und seiner Politik, er, der Antragssteller, nichts mehr zu befürchten habe. »Das diktatorische Regime Saddam Husseins hat seine politische und militärische Herrschaft über den Irak infolge der am 20. März 2003 begonnenen Militäraktion der USA, Großbritanniens und anderer Staaten endgültig verloren.«

In einer späteren Passage wickelt das Gericht konkrete Gefährdungen als unkonkret ab. Bomben treffen einen eben »blind«. Es sei eben wahrscheinlicher, kein Opfer eines Attentats zu werden als eines zu werden. Und wenn, dann wohl eher aus Zufall oder wie der gestrige Tag belegt, aus fehlerhafter Analyse einer Gefahr. Gewalt- und Terroraktion sind, so schreibt der Richter, eher nicht als politisch einzuordnen, und wenn, dann eben lokal oder tribal begrenzt.

2 B 35/04 VG Göttingen
Beschluss vom 03.02.2004
Ablehnung des Asylgesuchs eines irakischen Staatsangehörigen als offensichtlich unbegründet.

Das Gericht verkennt nicht, dass die Sicherheitslage im Irak nach wie vor angespannt ist und die nahezu täglich stattfindenden bewaffneten Angriffe, dort wo sie stattfinden, zu einer erheblichen Gefährdung der Zivilbevölkerung führen (vgl. UNHCR, Stellungnahme zur Rückkehrgefährdung irakischer Schutzsuchender vom November 2003, Asylmagazin 12/2003, 16; DOI, a.a.O.; Ad-hoc-Bericht des Auswärtigen Amtes, a.a.O). Derartige Gewalt- und/oder Terroraktionen sind -soweit sie überhaupt “politisch“ einzuordnen sind- lokal oder tribal begrenzt. Der kurdische Norden und der schiitische Süden des Landes gelten als weitgehend sicheres Gebiet. Insgesamt ist trotz anhaltender Gewalttaten eine Verbesserung der Sicherheitssituation auch in der Hauptstadt Bagdad zu beobachten (vgl. Neue Züricher Zeitung vom 8. Januar 2004, Verbesserung des Alltagslebens in Bagdad). Unabhängig davon träfen derartige Gewalthandlungen den Antragsteller nicht konkret und mit hoher Wahrscheinlichkeit, sondern gleichsam “blind“, was ein aus den Grundrechten abgeleitetes Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG nicht zu begründen vermag.

Quelle: Niedersächsisches Oververwaltungsgericht – Urteils-Datenbank

Da passt die aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes so gar nicht dazu. Da ist die Rede von Kampfhandlungen im ganz Land. »Terroristische Anschläge im Irak sind weiterhin zahlreich und fordern eine hohe Zahl an Opfern«, ist da zu lesen. Und ich will nicht zynisch werden, aber anscheinend drohen auch Gefahren von den »Befreiern«. Es hilft da auch nicht, wenn man dem Gericht konstatiert, dass seine Entscheidung früher gefallen ist. Aber gehört so viel Einfühlungsvermögen dazu, dass der Irak auch jetzt und damals kein Land ist, in dem man nichts zu fürchten habe. Dazu hätte sich der beschließende Richter doch nur mal ein wenig dorthin versetzen lassen müssen, wenigstens mental.

Reisehinweise des Auswärtigen Amts
Reisewarnung
Irak

Stand: 26. April 2004

Vor Reisen nach Irak wird eindringlich gewarnt. Aufgrund der gegenwärtigen Kampfhandlungen muss im ganzen Land mit der Absperrung von Straßen und Ortschaften gerechnet werden. Deutschen Staatsangehörigen wird geraten, das Land zu verlassen. Terroristische Anschläge im Irak sind weiterhin zahlreich und fordern eine hohe Zahl an Opfern. Ausländer sind besonders gefährdet. Überfälle mit Waffengewalt sind an der Tagesordnung. Die Grenzübergänge werden zeitweilig ohne vorherige Ankündigung geschlossen.

Am 17. April teilte die Besatzungsbehörde der Koalition (Coalition Provisional Authority) mit, dass einige Abschnitte der Schnellstraßen 1 und 8 bis auf Weiteres für den zivilen Verkehr geschlossen sind. Zivilpersonen, die dennoch die gesperrten Abschnitte befahren, laufen Gefahr von Koalitionsstreitkräften angegriffen zu werden. Die Sperrungen werden durch Schilder angezeigt. Der zivile Straßenverkehr wird umgeleitet.

Die Schnellstraße 8 ist zwischen Bagdad und dem südlich von Bagdad gelegenen Ort Rackab al Maktif in beiden Fahrtrichtungen gesperrt. Die Schnellstraße 1 ist zwischen Bagdad und der ca. 90 km nördlich von Bagdad gelegenen Stadt Balad gesperrt.

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten kann es deshalb schwierig oder unmöglich sein, in Not geratenen Deutschen zu helfen.

Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang Hilfestellung leisten.

Quelle: PDF des Auswärtigen Amtes der BRD
Verwaltungsgerichte haben es nicht einfach, ihre Fragestellungen sind meistens nicht so populär wie Strafrechtsprozesse in denen es um Mord und Totschlag geht. Aus dem Fernsehen kennen wir das durch notorische Gerichtsshows und »Reality-Soaps«. Welche Konsequenzen aber aus Verwaltungsgerichtsurteilen und -beschlüssen erwachsen, können in der Tat weitegehender sein, nur spielen sich die Probleme dann ein zweites mal nach der Verhandlung ab wie bei Asylrechtsfragen.

Auf der Suche danach, ob das Verwaltungsgericht Braunschweig das Urteil meiner Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vielleicht archiviert habe, was nicht der Fall ist, stöberte ich mal so durch Verwaltungsgerichtsurteile und -beschlüsse. Verwaltungsgerichte behandeln auch Asylfragen, eine heikle Angelegenheit, denn im schlimmsten Fall hängen da Menschenleben dran. Zwar würde ich mich nicht zur Formulierung einer schleichenden Einführung der Todesstrafe durch Abschiebung und Asylverweigerung versteigen, aber manchmal kann einem so ein Gedanke kommen. Interessant ist eigentlich ja auch, dass in solchen Beschlüssen und Urteilen im Prinzip sehr viele geschichtliche und politische Informationen sich verstecken.

Zur Erinnerung, so steht es auch auf der Website des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland:
“Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.”
Art 16a Abs. I Grundgesetz

Gut in Erinnerung ist mir auch noch die der Kampf um das Asylrecht 1992. Mit der Groß-Demo in Bonn, der damaligen Bundeshauptstadt. Alles abgeriegelt, kein Hineinkommen hinter die Bannmeile. Obwohl ich zwei Menschen kenne, die es dennoch geschafft haben und für sie überraschend plötzlich dort waren, wo niemand sein durfte. Und weil keiner auch nur theoretisch dort sein konnte, der es nicht durfte, war auch niemandem klar, ob die zwei nun rechtens oder unrechtens waren, wo sie waren. Das Asylrecht wurde so oder so verschärft in großer Koalition von CDU/CSU und SPD. Und auch das bedarf der Erinnerung, das passierte nur wenige Monate nach den Pogromen in Rostock-Lichtenhagen.

Hier aber nun der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Göttingen. Zuvor wurde dem Antragsteller recht barsch entgegnet, dass nach dem Sturz Saddam Husseins und seiner Politik, er, der Antragssteller, nichts mehr zu befürchten habe. »Das diktatorische Regime Saddam Husseins hat seine politische und militärische Herrschaft über den Irak infolge der am 20. März 2003 begonnenen Militäraktion der USA, Großbritanniens und anderer Staaten endgültig verloren.«

In einer späteren Passage wickelt das Gericht konkrete Gefährdungen als unkonkret ab. Bomben treffen einen eben »blind«. Es sei eben wahrscheinlicher, kein Opfer eines Attentats zu werden als eines zu werden. Und wenn, dann wohl eher aus Zufall oder wie der gestrige Tag belegt, aus fehlerhafter Analyse einer Gefahr. Gewalt- und Terroraktion sind, so schreibt der Richter, eher nicht als politisch einzuordnen, und wenn, dann eben lokal oder tribal begrenzt.

2 B 35/04 VG Göttingen
Beschluss vom 03.02.2004
Ablehnung des Asylgesuchs eines irakischen Staatsangehörigen als offensichtlich unbegründet.

Das Gericht verkennt nicht, dass die Sicherheitslage im Irak nach wie vor angespannt ist und die nahezu täglich stattfindenden bewaffneten Angriffe, dort wo sie stattfinden, zu einer erheblichen Gefährdung der Zivilbevölkerung führen (vgl. UNHCR, Stellungnahme zur Rückkehrgefährdung irakischer Schutzsuchender vom November 2003, Asylmagazin 12/2003, 16; DOI, a.a.O.; Ad-hoc-Bericht des Auswärtigen Amtes, a.a.O). Derartige Gewalt- und/oder Terroraktionen sind -soweit sie überhaupt “politisch“ einzuordnen sind- lokal oder tribal begrenzt. Der kurdische Norden und der schiitische Süden des Landes gelten als weitgehend sicheres Gebiet. Insgesamt ist trotz anhaltender Gewalttaten eine Verbesserung der Sicherheitssituation auch in der Hauptstadt Bagdad zu beobachten (vgl. Neue Züricher Zeitung vom 8. Januar 2004, Verbesserung des Alltagslebens in Bagdad). Unabhängig davon träfen derartige Gewalthandlungen den Antragsteller nicht konkret und mit hoher Wahrscheinlichkeit, sondern gleichsam “blind“, was ein aus den Grundrechten abgeleitetes Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG nicht zu begründen vermag.

Quelle: Niedersächsisches Oververwaltungsgericht – Urteils-Datenbank

Da passt die aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes so gar nicht dazu. Da ist die Rede von Kampfhandlungen im ganz Land. »Terroristische Anschläge im Irak sind weiterhin zahlreich und fordern eine hohe Zahl an Opfern«, ist da zu lesen. Und ich will nicht zynisch werden, aber anscheinend drohen auch Gefahren von den »Befreiern«. Es hilft da auch nicht, wenn man dem Gericht konstatiert, dass seine Entscheidung früher gefallen ist. Aber gehört so viel Einfühlungsvermögen dazu, dass der Irak auch jetzt und damals kein Land ist, in dem man nichts zu fürchten habe. Dazu hätte sich der beschließende Richter doch nur mal ein wenig dorthin versetzen lassen müssen, wenigstens mental.

Reisehinweise des Auswärtigen Amts
Reisewarnung
Irak

Stand: 26. April 2004

Vor Reisen nach Irak wird eindringlich gewarnt. Aufgrund der gegenwärtigen Kampfhandlungen muss im ganzen Land mit der Absperrung von Straßen und Ortschaften gerechnet werden. Deutschen Staatsangehörigen wird geraten, das Land zu verlassen. Terroristische Anschläge im Irak sind weiterhin zahlreich und fordern eine hohe Zahl an Opfern. Ausländer sind besonders gefährdet. Überfälle mit Waffengewalt sind an der Tagesordnung. Die Grenzübergänge werden zeitweilig ohne vorherige Ankündigung geschlossen.

Am 17. April teilte die Besatzungsbehörde der Koalition (Coalition Provisional Authority) mit, dass einige Abschnitte der Schnellstraßen 1 und 8 bis auf Weiteres für den zivilen Verkehr geschlossen sind. Zivilpersonen, die dennoch die gesperrten Abschnitte befahren, laufen Gefahr von Koalitionsstreitkräften angegriffen zu werden. Die Sperrungen werden durch Schilder angezeigt. Der zivile Straßenverkehr wird umgeleitet.

Die Schnellstraße 8 ist zwischen Bagdad und dem südlich von Bagdad gelegenen Ort Rackab al Maktif in beiden Fahrtrichtungen gesperrt. Die Schnellstraße 1 ist zwischen Bagdad und der ca. 90 km nördlich von Bagdad gelegenen Stadt Balad gesperrt.

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten kann es deshalb schwierig oder unmöglich sein, in Not geratenen Deutschen zu helfen.

Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang Hilfestellung leisten.

Quelle: PDF des Auswärtigen Amtes der BRD
Verwaltungsgerichte haben es nicht einfach, ihre Fragestellungen sind meistens nicht so populär wie Strafrechtsprozesse in denen es um Mord und Totschlag geht. Aus dem Fernsehen kennen wir das durch notorische Gerichtsshows und »Reality-Soaps«. Welche Konsequenzen aber aus Verwaltungsgerichtsurteilen und -beschlüssen erwachsen, können in der Tat weitegehender sein, nur spielen sich die Probleme dann ein zweites mal nach der Verhandlung ab wie bei Asylrechtsfragen.

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