22. November 2024 Alles muss raus!

Von Demonstrationen und Ringelblumensalben

Ein wenig in der neuen Ausgabe von »Bürgerrechte & Polizei« geblättert. Thema: Polizeiliche Statistik. Am Ende der Hefte findet sich eine sogenannte Chronologie, die allerlei Merkwürdigkeiten enthält. Darin eine Meldung, die an einen Eintrag und Diskussion in »Moes Plastic Thinking« erinnert. Für den 2.März 2004 findet sich der Eintrag:

Verbot einer NPD-Demo: Wegen ihrer „offenkundig antisemitischen Grundrichtung“ wird eine NPD-Demonstration gegen den Bau einer Synagoge in Köln vom Oberverwaltungsgericht verboten.

Kanzler-Ehefrau von Demo belästigt: Die Polizei entschuldigt sich bei Doris Schröder-Köpf dafür, dass eine Gewerkschaftsdemonstration mit 3.000 PostmitarbeiterInnen in Hannover in Sichtweite ihres Wohnhauses stattgefunden hat. Die Kanzler-Ehefrau hatte sich durch die Protestaktion gestört gefühlt und beschwert. Künftig werde weiträumiger abgesperrt, sodass „akustische Störungen“ unterblieben, verspricht die Polizei. [Quelle: Bürgerrecht & Polizei / Cilip 77 (1/2004), S. 100.]

Gerade die zweite Meldung kommt mir sehr spanisch vor, denn Beschwerden wegen Ruhestörung wurden auch bei der Hamburger Neonazi-Demo genannt. Wird hier etwas mit zweierlei Maß gemessen? Was hebt die Kanzler-Ehefrau so hervor, dass sie andere Bürgerrechte erworben hat. Ist der Kanzler-Bürger ein bürgerlicherer Bürger? Absurd.

Und noch eine Nachricht aus dem gleichen Heft. Marion Knoor schreibt dort:

Polizeiüberfall auf Allgäuer Biohof

Am 10. Februar 2004 stürmten rund 250 teils maskierte und mit Maschinenpistolen bewaffnete PolizistInnen einen Biohof in Aichstetten (allgäu). Sie traten dabei Türen ein, besprühten Tiere mit Tränengas und fesselten einige der BewohnerInnen – darunter einen Behinderten. Nach eigenen Aussagen mussten die Gefesselten über eine Stunde mit den Händen auf dem Rücken am Boden liegen und sich Beschimpfungen der BeamtInnen anhören. Grund für die Aktion war ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Leutkirch. Dieser stützte sich auf den Verdacht, dass der Hof ein Produkt anbiete, das gegen das Arzneimittelgesetz verstieße: Ringelblumensalbe.

Polizei und Staatsanwaltschaft Ravensburg halten den 70.000 Euro teuren Einsatz für gerechtfertigt. Laut Polizeisprecher Michael Kuhn sei die gewaltsame Durchsuchung notwendig geworden, nachdem die BewohnerInnen zuvor Mitarbeiter des Wirtschaftskontrolldienstes abgewiesen hatten. Die Einsatzplanung sei wohl auch von Gerüchten beeinflusst worden, dass es sich bei den sechs Familien, die als Wohngemeinschaft auf dem Michaelshof leben, um eine Sekte handele.

Der grüne Landtagsabgeordnete Thomas Oelmayer fordert nun von der Landesregierung Auskunft über den Einsatz. Die HofbewohnerInnen haben bei der Staatsanwaltschaft und beim Landgericht Beschwerde eingelegt und erwägen auch eine Strafanzeige. [Quelle: Bürgerrecht & Polizei / Cilip 77 (1/2004), S. 88.]

Verhältnismäßigkeit der Mittel nennt man das wohl. Prima, schön dass man sich so sicher fühlen kann in Deutschland.


UPDATE 2018: Später kam es wieder zu einer Razzia auf dem Hof. Und es kam zu einer Verurteilung – allerdings nicht wegen der Ringelblumensalbe, die man heute immer noch dort beziehen kann.]

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