25. November 2024 Alles muss raus!

Umsetzung des neuen Urhebervertragsrecht “schwierig und zäh”

Der Streit ging lange hin und her. Eigentlich sollten besonders Übersetzer profitieren. Doch offenbar passiert hier nichts: Das Urhebervertragsrecht kommt nicht in die Pötte. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2937) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/2883) mit.

Berlin: (hib/BOB) Bisher ist in keiner Branche seit dem Inkrafttreten des neuen Urhebervertragsrechts eine Einigung über gemeinsame Vergütungsregeln zustande gekommen. Die Verhandlungen gestalten sich – wie erwartet – “schwierig und zäh”, so dass es bis zu Abschlüssen noch etwas dauern wird.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2937) (hier zum Download als pdf) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/2883) mit. Angesichts der anfangs sehr kontroversen Debatte um das Urhebervertragsrecht und, weil mit ihm Neuland betreten werde, sei absehbar gewesen, dass sich die tatsächliche Bestimmung der angemessenen Vergütung durch Urheber und Verwerter mindestens ebenso schwierig gestalten werde wie das Gesetzgebungsverfahren selbst. Es könne angesichts dessen nicht verwundern, dass sich die Beteiligten noch nicht einmal zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auf gemeinsame Vergütungsregeln einigen könnten.

Die Gründe seien vielfältig: Ein Grund liege sicherlich in den entgegengesetzten Ausgangspositionen. Die Urheber wollten zum Teil eine Erhöhung ihrer Vergütungssätze, die Verwerter wollten möglichst wenig zahlen.

Die allgemein nicht gute finanzielle Lage vieler Verwerter mache es ihnen nicht leicht, höhere Kosten zu akzeptieren. Außerdem hätten, wie dies etwa bei den Verlagen geschehen sei, Vereinigungen gegründet werden müssen, die Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregelungen zu führen berechtigt seien.

Deshalb sei es auch für eine Zwischenbilanz noch zu früh. Entscheidend sei, dass Urheber und Verwerter die gesetzliche Vorgabe befolgten und ernsthaft miteinander verhandelten, so die Bundesregierung.

Herausgeber: Deutscher Bundestag * Pressezentrum

Platz der Republik 1 * 11011 Berlin


Der Streit ging lange hin und her. Eigentlich sollten besonders Übersetzer profitieren. Doch offenbar passiert hier nichts: Das Urhebervertragsrecht kommt nicht in die Pötte. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2937) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/2883) mit.

Berlin: (hib/BOB) Bisher ist in keiner Branche seit dem Inkrafttreten des neuen Urhebervertragsrechts eine Einigung über gemeinsame Vergütungsregeln zustande gekommen. Die Verhandlungen gestalten sich – wie erwartet – “schwierig und zäh”, so dass es bis zu Abschlüssen noch etwas dauern wird.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2937) (hier zum Download als pdf) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/2883) mit. Angesichts der anfangs sehr kontroversen Debatte um das Urhebervertragsrecht und, weil mit ihm Neuland betreten werde, sei absehbar gewesen, dass sich die tatsächliche Bestimmung der angemessenen Vergütung durch Urheber und Verwerter mindestens ebenso schwierig gestalten werde wie das Gesetzgebungsverfahren selbst. Es könne angesichts dessen nicht verwundern, dass sich die Beteiligten noch nicht einmal zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auf gemeinsame Vergütungsregeln einigen könnten.

Die Gründe seien vielfältig: Ein Grund liege sicherlich in den entgegengesetzten Ausgangspositionen. Die Urheber wollten zum Teil eine Erhöhung ihrer Vergütungssätze, die Verwerter wollten möglichst wenig zahlen.

Die allgemein nicht gute finanzielle Lage vieler Verwerter mache es ihnen nicht leicht, höhere Kosten zu akzeptieren. Außerdem hätten, wie dies etwa bei den Verlagen geschehen sei, Vereinigungen gegründet werden müssen, die Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregelungen zu führen berechtigt seien.

Deshalb sei es auch für eine Zwischenbilanz noch zu früh. Entscheidend sei, dass Urheber und Verwerter die gesetzliche Vorgabe befolgten und ernsthaft miteinander verhandelten, so die Bundesregierung.

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