Das erfordert einen kleinen Zitatangriff. In der Sache mal wieder ein begrüßenswertes Urteil aus Karlsruhe.
Die Presse: Lauschangriff verfassungswidrig
Financial Times Deutschland: Großer Lauschangriff in weiten Teilen verfassungswidrig
Reuters Deutschland: Großer Lauschangriff überwiegend verfassungswidrig
Der Tagesspiegel: Lauschangriff zu großen Teilen verfassungswidrig
Rheinische Post: Großer Lauschangriff teils verfassungswidrig
Süddeutsche: Großer Lauschangriff großteils verfassungswidrig
DeutschlandRadio: Lauschangriff weitgehend verfassungswidrig
Wolfsburger Allgemeine: Lauschangriff verfassungswidrig – im Text dann, “Der große Lauschangriff … ist … im Wesentlichen verfassungswidrig.”