23. November 2024 Alles muss raus!

Deutsche Phonoverbände fordern Einschränkung von Privatkopien

Gerd Gebhardt als Vorsitzender einstimmig wiedergewählt – Mitgliederversammlung tagte in Berlin und beschloss Anpassung der Gold- und Platinwerte an internationale Standards

Noch immer leiden die Phonoschaffenden unter der Entstehung von Privatkopien. Angeblich soll es 259 Millionen mit Musik aufgespielte CD-Rohlinge geben. Woher diese Zahl kommt, das verschweigt die Meldung, ebenso umgeht sie die Frage, ob diese Kopien zugestandenes Recht sind oder „böse“ Kopien.

Die Entwicklung ist folgerichtig: Man fragt nicht mehr nach einer geltenden Rechtmäßigkeit sondern versucht das Recht zu verändern. Privatkopien gehören abgeschafft oder wenigstens lizenziert.

„Die deutsche Musikwirtschaft fordert deutliche rechtliche Einschränkungen des massenhaften Musikkopierens”, erklärte Gerd Gebhardt, einstimmig wiedergewählter Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, im Rahmen der heutigen Mitgliederversammlung. “259 Millionen mit Musik kopierte CD-Rohlinge in Deutschland im letzten Jahr sind existenzbedrohend für unsere Mitgliedsfirmen. Das können auch erfolgversprechende Ansätze wie der boomende Absatz von Musik-DVDs, die hoch attraktive Pocket Disc im kleinen Format (3 Inch) und der Musikvertrieb im Internet nicht wettmachen.”

Die erste Lösung ist auf dem Weg ist die Veränderung der Gold- und Platinwerte für die verkauften Stückzahlen – angeblich als Anpassung an internationale Standards; rückwirkend.

Die Mitgliederversammlung beschloss auf ihrer heutigen Sitzung in Berlin die Anpassung der Stückzahlgrenzen für die Verleihung Goldener Schallplatten an internationale Standards. In England und Frankreich lagen die Stückzahlgrenzen für Verleihungen deutlich niedriger als in Deutschland, was zu Verzerrungen im Zahlenvergleich führte. CD-Alben erhalten künftig für 100.000 verkaufte Exemplare Gold (bisher 150.000), Singles für 150.000 (bisher 250.000). Für Platinverleihungen gelten wie bisher die doppelten Grenzen. Die Regelungen gelten rückwirkend für alle Neuveröffentlichungen seit dem 1. Januar 2003.

Ich gebe zu, ich weiß nicht, was diese Werte überhaupt sollen außer bei entsprechenden Personen als Pseudoexemplare an Wänden befestigt zu werden.

Gerd Gebhardt als Vorsitzender einstimmig wiedergewählt – Mitgliederversammlung tagte in Berlin und beschloss Anpassung der Gold- und Platinwerte an internationale Standards

Noch immer leiden die Phonoschaffenden unter der Entstehung von Privatkopien. Angeblich soll es 259 Millionen mit Musik aufgespielte CD-Rohlinge geben. Woher diese Zahl kommt, das verschweigt die Meldung, ebenso umgeht sie die Frage, ob diese Kopien zugestandenes Recht sind oder „böse“ Kopien.

Die Entwicklung ist folgerichtig: Man fragt nicht mehr nach einer geltenden Rechtmäßigkeit sondern versucht das Recht zu verändern. Privatkopien gehören abgeschafft oder wenigstens lizenziert.

„Die deutsche Musikwirtschaft fordert deutliche rechtliche Einschränkungen des massenhaften Musikkopierens”, erklärte Gerd Gebhardt, einstimmig wiedergewählter Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, im Rahmen der heutigen Mitgliederversammlung. “259 Millionen mit Musik kopierte CD-Rohlinge in Deutschland im letzten Jahr sind existenzbedrohend für unsere Mitgliedsfirmen. Das können auch erfolgversprechende Ansätze wie der boomende Absatz von Musik-DVDs, die hoch attraktive Pocket Disc im kleinen Format (3 Inch) und der Musikvertrieb im Internet nicht wettmachen.”

Die erste Lösung ist auf dem Weg ist die Veränderung der Gold- und Platinwerte für die verkauften Stückzahlen – angeblich als Anpassung an internationale Standards; rückwirkend.

Die Mitgliederversammlung beschloss auf ihrer heutigen Sitzung in Berlin die Anpassung der Stückzahlgrenzen für die Verleihung Goldener Schallplatten an internationale Standards. In England und Frankreich lagen die Stückzahlgrenzen für Verleihungen deutlich niedriger als in Deutschland, was zu Verzerrungen im Zahlenvergleich führte. CD-Alben erhalten künftig für 100.000 verkaufte Exemplare Gold (bisher 150.000), Singles für 150.000 (bisher 250.000). Für Platinverleihungen gelten wie bisher die doppelten Grenzen. Die Regelungen gelten rückwirkend für alle Neuveröffentlichungen seit dem 1. Januar 2003.

Ich gebe zu, ich weiß nicht, was diese Werte überhaupt sollen außer bei entsprechenden Personen als Pseudoexemplare an Wänden befestigt zu werden.

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