Am 24. Oktober vergab der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V. in Bielefeld die durchaus unbegehrten Big-Brother Awards 2003. Unter den Preisträgern befand sich auch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Diese erhält den sogenannten Life-Time-Award für ihren unermüdlichen Einsatz bei der bedingungslosen Ermittlung von Schwarzseherinnen und Schwarzhörern.
Laudator Dr. Thilo Weichert von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz führte aus: Ohne Rücksicht auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, beschafft sich die GEZ seit Jahren regelmäßig und systematisch Daten von Meldebehörden, von öffentlichen Stellen, von Adresshändlern und äußerst fragwürdigen weiteren Quellen, um Menschen zu finden, die keine Rundfunkgebühren bezahlen, selbst wenn diese an der Nutzung von Hörfunk und Fernsehen kein Interesse haben. Die GEZ und die Gebührenbeauftragten der Rundfunkanstalten sammeln dabei in einem Übermaß Daten, dringen unter Überrumpelung von Menschen in deren Wohnung ein und nötigen die Menschen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Offenbarung von eigenen Daten.
Im Rahmen der Begründung der Preisverleihung fielen weitere recht aufschlussreiche Fakten an. So heißt es dort:
Fast unmöglich ist es, bei der GEZ ein Rundfunkgerät abzumelden. Statt einer Bestätigung erhalten die bisherigen Gebührenzahlenden ein Schreiben, in dem sie – wieder ohne Rechtsgrundlage – aufgefordert werden, die Gründe für die Aufgabe ihres Gerätes mitzuteilen sowie die dritte Person zu benennen, die das bisherige Gerät übernommen hat, inclusive Geburtsdatum und GEZ-Teilnehmernummer. Diese Dritten werden erst gar nicht gefragt. Immer wieder geschah es auch, dass regelgerecht abgemeldete Rundfunkteilnehmer wieder in Mailing-Aktionen einbezogen und deren Daten nicht gelöscht wurden.
Der gesamte teuere administrative Aufwand einer teilweise gesetzeswidrigen Gebühren- und Datenerhebung ließe sich dadurch vermeiden, dass die Gebühren nicht mehr am „Bereithalten eines Rundfunkgerätes” anknüpfen, sondern vielmehr von allen Volljährigen einheitliche Abgaben erhoben werden. Technologiebedingt ist es kaum mehr möglich, zwischen Rundfunk- und anderen multifunktionalen Kommunikationsgeräten wie Internet-PC, UMTS-Mobiltelefon usw. zu unterscheiden. Daher haben die Datenschutzbeauftragten im Jahr 2000 gefordert, im Interesse der Kosten- wie der Datenvermeidung ein einfacheres pauschales Finanzierungsmodell zu wählen. Schon im Jahr 1999 forderte die CDU die Einführung einer pauschalen Gebühr. Der Vorsitzende des Bundesfachausschusses Medien der CDU wird damit zitiert, dass diese Abgabe auf die Hälfte der bisherigen Gebühr reduziert werden könne, u.a. auch weil die gewaltigen Datenverarbeitungs- und Verwaltungskosten bei der GEZ entfallen würden. Die Ministerpräsidenten der Länder haben im Herbst 2001 beschlossen, die Rundfunkgebühr künftig haushaltsbezogen zu erheben. Wenn die GEZ unterstellt, alle Haushalte hätten heute ein Rundfunk und ein Fernsehgerät, so kann sie auch die Konsequenz daraus ziehen, ohne Verletzung des Datenschutzes alle finanziell gleich zu belasten. Tatsächlich hat sich aber bis heute nichts getan.
Aktiv bleibt die GEZ mit ihrer Lebensaufgabe, unter Missachtung des Verbots der Vorratsdatenverarbeitung und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die Menschen in Deutschland zu drangsalieren. Auch wenn sich die ganzen Ermittlungen und Datenabgleiche finanziell für die GEZ nicht lohnen sollten, so hat sie jedenfalls dafür von uns den Lifetime-Award verdient.
Weitere Informationen zum deutschen Big-Brother-Award finden sich unter: http://www.big-brother-award.de/
Weitere Preisträger sind 2003:
“Die Deutsche Post-Shop-GmbH erhält den Big Brother Award 2003 in der Kategorie Arbeitswelt für ihre Arbeitsverträge mit Post-Agentur-Nehmern in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Hierin sollen sich die Agentur-Nehmer pauschal verpflichten, im Krankheitsfall einen von der Deutschen Post-Shop-GmbH bestimmten Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden.”
Der BigBrotherAward im Bereich Politik wird verliehen an die Regierungen/Innenminister der Bundesländer Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen weil sie im Windschatten der Terrorismusbekämpfung die Verschärfung ihrer Landespolizeigesetze betreiben und damit drastische Einschnitte in elementare Grund- und Freiheitsrechte einer Vielzahl unverdächtiger Personen einkalkulieren. Bedroht sind insbesondere das Brief- und Fernmeldegeheimnis, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und damit das Recht auf freie Kommunikation ohne Angst vor Repressalien.
Der Regional-Preis des diesjährigen BBA geht an den Innensenator von Berlin, Herrn Dr. Ehrhart Körting für seine mehr als fragwürdige Rechtfertigung des Einsatzes der so genannten „stillen SMS” durch die Berliner Polizei. Er hatte eingeräumt, dass die Bedenken der Datenschützer gegen eine solche Praxis erheblich seien. Man müsse sich aber entscheiden, “ob man die Täter oder die Opfer schützen” wolle (vgl. Drucksache 15/1834). Er setzt sich damit absichtsvoll über die geltende Rechtslage hinweg, die das Versenden solcher „stiller SMS” zur Ortung von Tatverdächtigen eben nicht vorsieht.
Der Big Brother Award 2003 in der Kategorie Behörden/Staatliche Stellen geht an die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika für die Nötigung europäischer und insbesondere auch deutscher Fluglinien, diversen US-Behörden den Zugriff auf die umfangreichen Buchungsdaten aller Passagiere zu gewähren, die in die USA einreisen oder durch die USA durchreisen wollen.
Der BigBrotherAward 2003 in der Kategorie “Kommunikation” geht an die T-Online Aktiengesellschaft für ihre datenschutzwidrige Langzeitspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten.
Am 24. Oktober vergab der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V. in Bielefeld die durchaus unbegehrten Big-Brother Awards 2003. Unter den Preisträgern befand sich auch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Diese erhält den sogenannten Life-Time-Award für ihren unermüdlichen Einsatz bei der bedingungslosen Ermittlung von Schwarzseherinnen und Schwarzhörern.
Laudator Dr. Thilo Weichert von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz führte aus: Ohne Rücksicht auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, beschafft sich die GEZ seit Jahren regelmäßig und systematisch Daten von Meldebehörden, von öffentlichen Stellen, von Adresshändlern und äußerst fragwürdigen weiteren Quellen, um Menschen zu finden, die keine Rundfunkgebühren bezahlen, selbst wenn diese an der Nutzung von Hörfunk und Fernsehen kein Interesse haben. Die GEZ und die Gebührenbeauftragten der Rundfunkanstalten sammeln dabei in einem Übermaß Daten, dringen unter Überrumpelung von Menschen in deren Wohnung ein und nötigen die Menschen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Offenbarung von eigenen Daten.
Im Rahmen der Begründung der Preisverleihung fielen weitere recht aufschlussreiche Fakten an. So heißt es dort:
Fast unmöglich ist es, bei der GEZ ein Rundfunkgerät abzumelden. Statt einer Bestätigung erhalten die bisherigen Gebührenzahlenden ein Schreiben, in dem sie – wieder ohne Rechtsgrundlage – aufgefordert werden, die Gründe für die Aufgabe ihres Gerätes mitzuteilen sowie die dritte Person zu benennen, die das bisherige Gerät übernommen hat, inclusive Geburtsdatum und GEZ-Teilnehmernummer. Diese Dritten werden erst gar nicht gefragt. Immer wieder geschah es auch, dass regelgerecht abgemeldete Rundfunkteilnehmer wieder in Mailing-Aktionen einbezogen und deren Daten nicht gelöscht wurden.
Der gesamte teuere administrative Aufwand einer teilweise gesetzeswidrigen Gebühren- und Datenerhebung ließe sich dadurch vermeiden, dass die Gebühren nicht mehr am „Bereithalten eines Rundfunkgerätes” anknüpfen, sondern vielmehr von allen Volljährigen einheitliche Abgaben erhoben werden. Technologiebedingt ist es kaum mehr möglich, zwischen Rundfunk- und anderen multifunktionalen Kommunikationsgeräten wie Internet-PC, UMTS-Mobiltelefon usw. zu unterscheiden. Daher haben die Datenschutzbeauftragten im Jahr 2000 gefordert, im Interesse der Kosten- wie der Datenvermeidung ein einfacheres pauschales Finanzierungsmodell zu wählen. Schon im Jahr 1999 forderte die CDU die Einführung einer pauschalen Gebühr. Der Vorsitzende des Bundesfachausschusses Medien der CDU wird damit zitiert, dass diese Abgabe auf die Hälfte der bisherigen Gebühr reduziert werden könne, u.a. auch weil die gewaltigen Datenverarbeitungs- und Verwaltungskosten bei der GEZ entfallen würden. Die Ministerpräsidenten der Länder haben im Herbst 2001 beschlossen, die Rundfunkgebühr künftig haushaltsbezogen zu erheben. Wenn die GEZ unterstellt, alle Haushalte hätten heute ein Rundfunk und ein Fernsehgerät, so kann sie auch die Konsequenz daraus ziehen, ohne Verletzung des Datenschutzes alle finanziell gleich zu belasten. Tatsächlich hat sich aber bis heute nichts getan.
Aktiv bleibt die GEZ mit ihrer Lebensaufgabe, unter Missachtung des Verbots der Vorratsdatenverarbeitung und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die Menschen in Deutschland zu drangsalieren. Auch wenn sich die ganzen Ermittlungen und Datenabgleiche finanziell für die GEZ nicht lohnen sollten, so hat sie jedenfalls dafür von uns den Lifetime-Award verdient.
Weitere Informationen zum deutschen Big-Brother-Award finden sich unter: http://www.big-brother-award.de/
Weitere Preisträger sind 2003:
“Die Deutsche Post-Shop-GmbH erhält den Big Brother Award 2003 in der Kategorie Arbeitswelt für ihre Arbeitsverträge mit Post-Agentur-Nehmern in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Hierin sollen sich die Agentur-Nehmer pauschal verpflichten, im Krankheitsfall einen von der Deutschen Post-Shop-GmbH bestimmten Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden.”
Der BigBrotherAward im Bereich Politik wird verliehen an die Regierungen/Innenminister der Bundesländer Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen weil sie im Windschatten der Terrorismusbekämpfung die Verschärfung ihrer Landespolizeigesetze betreiben und damit drastische Einschnitte in elementare Grund- und Freiheitsrechte einer Vielzahl unverdächtiger Personen einkalkulieren. Bedroht sind insbesondere das Brief- und Fernmeldegeheimnis, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und damit das Recht auf freie Kommunikation ohne Angst vor Repressalien.
Der Regional-Preis des diesjährigen BBA geht an den Innensenator von Berlin, Herrn Dr. Ehrhart Körting für seine mehr als fragwürdige Rechtfertigung des Einsatzes der so genannten „stillen SMS” durch die Berliner Polizei. Er hatte eingeräumt, dass die Bedenken der Datenschützer gegen eine solche Praxis erheblich seien. Man müsse sich aber entscheiden, “ob man die Täter oder die Opfer schützen” wolle (vgl. Drucksache 15/1834). Er setzt sich damit absichtsvoll über die geltende Rechtslage hinweg, die das Versenden solcher „stiller SMS” zur Ortung von Tatverdächtigen eben nicht vorsieht.
Der Big Brother Award 2003 in der Kategorie Behörden/Staatliche Stellen geht an die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika für die Nötigung europäischer und insbesondere auch deutscher Fluglinien, diversen US-Behörden den Zugriff auf die umfangreichen Buchungsdaten aller Passagiere zu gewähren, die in die USA einreisen oder durch die USA durchreisen wollen.
Der BigBrotherAward 2003 in der Kategorie “Kommunikation” geht an die T-Online Aktiengesellschaft für ihre datenschutzwidrige Langzeitspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten.