27. Dezember 2024 Alles muss raus!

Multimedia-Service der Gema

Unter dem Motto „Let the music play“ bietet die GEMA einen neuen Internetservice für Kreative in Werbe- und Onlineagenturen an. Auf der Internetseite www.gema.de/multimedia finden die Kommunikationsprofis alle Informationen zur notwendigen Klärung der Rechte und zur Lizenzierung von Musik bei Produktionen im Online- und Offlinebereich. [Aus einer Pressemitteilung der Gema].

Ich habe mir jetzt die Seiten mal angeschaut. Das ist, rein technisch gesehen, ein Schritt in die richtige Richtung. Das einigermaßen komplizierte Verfahren zur Findung des richtigen Tarifs wird im Abfragemodus Punkt für Punkt erklärt. Am Ende steht dann ein PDF-Dokument, welches händisch auszufüllen ist. Freilich sind die Tarife selbst in ihrer preislichen Gestaltung ganz schön deftig und dürften für Fans oder kleinere Liebhaber, die Werke ihres geschätzten Komponisten “bekannt” machen wollen, unerschwinglich sein. 25 Euro pro Monat für ein Werk mit maximal fünf Minuten Spieldauer. :::

Berechnungsbeispiel für den Tarif VR-W 1:

Für eine gewerbliche Website, auf die maximal 25.000 mal im Monat zugegriffen wird, beträgt die Vergütung je Werk

¤ 25,00 pro Monat mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten (zzgl. 7 % MwSt.).

Wobei, wenn mans richtig bedenkt, die Tarife für eine nicht-gewerbliche Nutzung konnte ich leider nicht finden, jedenfalls nicht unter dieser Adresse. Da muss man dann wohl zum Beispiel Tarif VR-OD 2 (Vergütungssätze VR-OD 2 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires Music-on-Demand mit Download beim Endnutzer zum privaten Gebrauch (ausgenommen Ruftonmelodien) oder VR-OD 3 (Vergütungssätze VR-OD 3 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires Music-on-Demand ohne Download beim Endnutzer zum privaten Gebrauch) wählen.

>>> Alles nicht so einfach … <<<
Unter dem Motto „Let the music play“ bietet die GEMA einen neuen Internetservice für Kreative in Werbe- und Onlineagenturen an. Auf der Internetseite www.gema.de/multimedia finden die Kommunikationsprofis alle Informationen zur notwendigen Klärung der Rechte und zur Lizenzierung von Musik bei Produktionen im Online- und Offlinebereich. [Aus einer Pressemitteilung der Gema].

Ich habe mir jetzt die Seiten mal angeschaut. Das ist, rein technisch gesehen, ein Schritt in die richtige Richtung. Das einigermaßen komplizierte Verfahren zur Findung des richtigen Tarifs wird im Abfragemodus Punkt für Punkt erklärt. Am Ende steht dann ein PDF-Dokument, welches händisch auszufüllen ist. Freilich sind die Tarife selbst in ihrer preislichen Gestaltung ganz schön deftig und dürften für Fans oder kleinere Liebhaber, die Werke ihres geschätzten Komponisten “bekannt” machen wollen, unerschwinglich sein. 25 Euro pro Monat für ein Werk mit maximal fünf Minuten Spieldauer. :::

Berechnungsbeispiel für den Tarif VR-W 1:

Für eine gewerbliche Website, auf die maximal 25.000 mal im Monat zugegriffen wird, beträgt die Vergütung je Werk

¤ 25,00 pro Monat mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten (zzgl. 7 % MwSt.).

Wobei, wenn mans richtig bedenkt, die Tarife für eine nicht-gewerbliche Nutzung konnte ich leider nicht finden, jedenfalls nicht unter dieser Adresse. Da muss man dann wohl zum Beispiel Tarif VR-OD 2 (Vergütungssätze VR-OD 2 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires Music-on-Demand mit Download beim Endnutzer zum privaten Gebrauch (ausgenommen Ruftonmelodien) oder VR-OD 3 (Vergütungssätze VR-OD 3 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires Music-on-Demand ohne Download beim Endnutzer zum privaten Gebrauch) wählen.

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